Category: Allgemein

  • Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Betriebliche Altersvorsorge ist vor allem eines: kompliziert. Dazu kommt, dass sie sich meist nicht lohnt. Aber wie geht das überhaupt, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen?

    Jeder kennt das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente; die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, funktioniert aber nach einem anderen System. Sie ist – fast ohne Ausnahme – kapitalgedeckt. Gern wird die bAV auch unter „Betriebsrente“ subsummiert, weil allein das Wort „betriebliche Altersvorsorge“ so sperrig ist. Wie kompliziert das System Betriebsrente ist, lässt sich daran erkennen, dass der Branchenverband GDV in seiner Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ insgesamt 29 Seiten braucht, um das System zu erklären. Es lohnt sich allerdings, die Broschüre von vorne bis hinten zu lesen, denn dann dürfte jedem klar sein, was damit gemeint ist. Wobei der GDV das Thema Verbeitragung von Betriebsrenten nur in drei Sätzen abtut. Dabei hätte es das Thema verdient, ausführlich behandelt zu werden.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Leider funktioniert Betriebsrente – bis auf wenige Ausnahmen – nur über den Umweg Versicherung, die immer daran verdient. Bei der Betriebsrente ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die Versicherung und der Staat mit im Boot. Vorteil für den Staat: Er bekommt Steuern aus der Betriebsrente; Vorteil für den Unternehmer: Er spart Sozialabgaben; Vorteil für die Versicherung: Sie verdient an Provision und Verwaltungsgebühr; Nachteil für den Arbeitnehmer: Er macht ein Minus-Geschäft.

    Kompliziert macht die Betriebsrente vor allem die vielen arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften – und eine der wichtigsten Regelungen ist die Art der Versorgungszusage des Arbeitgebers – und davon gibt es zwei:

    • die unmittelbare und
    • die mittelbare

    Unmittelbar heißt in dem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber selbst für die Betriebsrente des Arbeitnehmers aufkommt, deswegen heißt diese Form auch Direktzusage.

    Mittelbar bedeutet, dass immer eine Versicherung zwischengeschaltet wird – und dafür gibt es wiederum vier Durchführungswege:

    • Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
    • Direktversicherung
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse 

    Das heißt, der Arbeitgeber ist nur mittelbar dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer eine Betriebsrente bekommt – und dabei kann er zwischen vier Formen der Zusage wählen:

    • der Leistungszusage, also beispielsweise, dass es pro Dienstjahr eine bestimmte Monatsrente gibt;
    • der Beitragszusage mit Mindestleistung, also beispielsweise, dass der Arbeitgeber zumindest den Beitragserhalt zusagt und möglicherweise zusätzlicher Erträge;
    • der beitragsorientierten Leistungszusage, das heißt, die Versicherung legt den Aufwand fest, der für den Aufbau der Betriebsrente genutzt werden soll, parallel dazu berechnet sie, welche Leistungen sich daraus ableiten;
    • der reinen Beitragszusage, das heißt, per Tarifvertrag vereinbaren Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, dass der Arbeitgeber nur eine bestimmte Zahlung an die Versicherung garantiert.

    Seit 2022 muss der Arbeitgeber immer etwas zuschießen, wenn der Arbeitnehmer über den Betrieb fürs Alter vorsorgen will, das ist in dem am 1. Januar 2018 erlassenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) so festgelegt. Die Krux am BRSG: Der Arbeitgeber spart 20 Prozent an Sozialabgaben, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt, muss aber per Gesetz nur 15 Prozent davon an den Arbeitnehmer weitergeben. Wer sich auf eine Betriebsrente einlässt, sollte darauf drängen, dass der Arbeitgeber deutlich mehr als die verlangten 15 Prozent dazuzahlt.

    Nur jeder Zweite hat Betriebsrente

    Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine bAV-Anwartschaft. Das heißt im Umkehrschluss 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge.

    Eine der beliebtesten Formen der Betriebsrente ist die Direktversicherung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Nachteil von Direktversicherungen

    Der Nachteil von Direktversicherungen: Das Versicherungsunternehmen muss die Beiträge so anlegen, dass das Vermögen nominal erhalten bleibt, was angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Problem aufwirft. Deswegen ist die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebensversicherungen unter die zwei Prozentmarke gefallen, wobei nur verzinst wird, was vom Beitrag nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen beträgt seit Anfang 2022 nur noch 0,25 Prozent. Angesichts von fünf Prozent Inflation ist eine Direktversicherung somit Vermögensvernichtung.

    Dazu kommt, dass für Direktversicherungen bei Auszahlung im Alter Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung anfallen. Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung – 2022 sind das 164,50 Euro. Das gilt allerdings nicht für die Pflegeversicherung, das heißt, der Betriebsrentner muss auf seine gesamte Auszahlung Pflegebeiträge zahlen.

    Und durch die Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen mindert sich die gesetzliche Rente, weil ja für weniger Bruttogehalt Rentenbeiträge gezahlt werden.

    Was ist bei Jobwechsel?

    Wer seinen Job verliert oder sich beispielsweise selbstständig macht, kann seine Direktversicherung privat weiterführen – aus der betrieblichen wird somit eine private Altersvorsorge. Für die in diesem Zeitraum erworbenen Ansprüche muss der Alterssparer somit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, anders als für seine „betriebliche“ Direktversicherung. Der Alterssparer oder die Alterssparerin sollte allerdings darauf achten, dass die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen wird, denn während seiner Beschäftigung war ja der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und er oder sie nur Berechtigter.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Direktversicherung schadet Altersvorsorge

    Wer eine Direktversicherung abschließt, muss mindestens 82,5 Jahre alt werden, um zumindest das herauszubekommen, was er und sein Arbeitgeber einbezahlt haben – ein schlechte Altersvorsorge. Viele glauben es nicht und schließen immer noch Direktversicherungen ab.

    Direktversicherungen sind ein schlechtes Geschäft für Arbeitnehmer, weil sie schon sehr alt werden müssen, damit sie zumindest das von ihnen und ihrem Arbeitgeber einbezahlte Geld, wieder als Rente herausbekommen. Im besten Fall müssten sie 82,5 Jahre alt werden – dumm nur, dass Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von lediglich 78,6 Jahren haben, Frauen von 83,4 Jahren, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Das heißt, viele haben mehr eingezahlt, als sie herausbekommen.

    Altersvorsorge – von wegen!

    „Finanztest“ hat es einmal in seinem Spezial „Rente“ vorgerechnet – hier die Rechnung bezogen auf 100 Euro monatlicher Einzahlung in eine Direktversicherung (Arbeitnehmer ist 30 Jahre alt und zahlt 37 Jahre bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren ein):

    Einzahlphase

    gesparte Sozialabgaben          20 Euro
    gesparte Steuern                        25 Euro
    Nettobetrag Arbeitnehmer     55 Euro
    ———————————————
    Sparbeitrag Arbeitnehmer    100 Euro
    Arbeitgeberanteil:                       15 Euro
    ———————————————
    Gesamtsparbeitrag.              115 Euro

    Auszahlphase

    Bruttorente                               270 Euro
    – weniger gesetzl. Rente.      -37 Euro
    – Kranken/Pflegebeitrag.      -26 Euro
    – Steuern                                      -40 Euro
    ———————————————
    Nettorente                                 167 Euro

    Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekäme nach 37 Jahren des Einzahlens eine Bruttorente von 270 Euro. Netto bleibt leider deutlich weniger übrig, weil er oder sie ja noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen muss. Darüber hinaus reduziert er oder sie seine oder ihre gesetzliche Rente, weil ja ein Teil des Gehalts für die Direktversicherung umgewandelt wird und nicht in den Aufbau der gesetzlichen Rente fließt. Das bedeutet er oder sie bekommt weniger gesetzliche Rente. Das fließt ebenfalls in die Berechnung ein. Diese Faktoren mindern natürlich die Bruttorente von 270 Euro auf 167 Euro netto. Die Nettorente beträgt mit 167 Euro nur 61,85 Prozent der Bruttorente, oder anders ausgedrückt, 38,15 Prozent werden dem Rentner oder der Rentnerin abgezogen. Angesichts der steigenden Kosten des Gesundheitswesens ist davon auszugehen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eher noch steigen, das heißt, es wird künftig sogar noch weniger als bislang übrig bleiben.

    Wie lang die Rente bezahlt werden muss, bis zumindest die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 70 Euro (55 + 15) beglichen sind:

    Einzahlphase

    Einzahlung pro Monat             70 Euro
    bezogen auf 37 Jahre      31.080 Euro

    Auszahlphase

    Kapital                                       31.080 Euro
    ÷ 167                                  186 Monate oder
    15,5 Jahre
    Lebenserwartung, bis
    Kapital zurückgezahlt ist                   82,5 Jahre
    durchschnittliche Lebenserwartung   78,6 Jahre Männer
    83,4 Jahre Frauen

    Das heißt, die Förderung von 15 Prozent durch den Arbeitgeber, wie im Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) festgelegt, ist zu niedrig und die Abzüge in der Rentenphase sind zu hoch, so dass sich eine Direktversicherung unter diesen Voraussetzungen nicht lohnt und der Altersvorsorge mehr schadet als nützt.

    Köder Direktversicherung

    Offensichtlich sagt das niemand Millionen von Alterssparern. Wie sonst ließe sich erklären, dass immer noch viele Menschen jedes Jahr eine Direktversicherung abschließen. Sie machen ein schlechtes Geschäft mit dieser Form der Altersvorsorge. Besser, sie würden selbst vorsorgen, auf die eingesparten Sozialabgaben und Steuern verzichten und stattdessen beispielsweise einen Indexfonds-Sparplan (ETF Exchange Traded Funds) einrichten – den sie übrigens jederzeit ändern können und auf den sie keine Sozialabgaben zahlen.

    direktversicherungen
    Zahl der Direktversicherungsverträge           Quelle: GDV

     

    Versicherungssumme von Direktversicherungen               Quelle: GDV

     

    Aber die Vertriebsmaschinerie der Versicherungen funktioniert offensichtlich so gut, dass die Zahl der Direktversicherungsverträge sogar noch wächst. Dem Branchenverband GDV zufolge betrug die Zahl der Direktversicherungen 2022 rund 8,57 Millionen. Die Crux der Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt bei einem Versicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Kapitallebensversicherungen für seinen Arbeitnehmer ab, das heißt, der Arbeitnehmer ist nur Begünstigter, aber nicht Versicherungsnehmer und kann die Direktversicherung nicht einmal kündigen, sondern nur ruhend stellen. In der Regel gibt der Arbeitgeber die Form der betrieblichen Altersvorsorge vor. Das ist die große Chance – und das Manko – der Gewerkschaften, die, wie im Fall der IG Metall, sogar mit den Arbeitgebern und den Versicherungen zusammenarbeiten und den Arbeitnehmern vorgaukeln, sie würden ein gutes Geschäft machen. Ausbaden müssen es dann die Arbeitnehmer im Alter, wenn die schöngerechnete Rente dann doch nicht so lukrativ ist, wie von Gewerkschaft und Betriebsräten suggeriert.

  • So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    So rechne ich meinen Krankenkassenbeitrag aus

    Wie viel Krankenkassenbeitrag und Pflegebeitrag zahlen Betriebsrentner ab 2022? Selbst ausrechnen ist kein Problem. Die Rechner von „Stiftung Warentest“ und des “Industrie-Pension-Verein” haben den neuen GKV-Betriebsrentenfreibetrag für 2022 von 164,50 Euro bereits berücksichtigt.

    Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt 2022 bei 164,50 Euro. „Stiftung Warentest“ und der „Industrie-Pension-Verein“ bieten einen Rechner an, mit dem jeder Direktversicherte und Betriebsrentner somit seinen aktuellen Krankenkassenbeitrag selbst ausrechnen kann.

    Das ist auch nötig, denn der Freibetrag greift ab 1. Januar 2022. Die erste Überweisung des Krankenkassenbeitrags sollte spätestens bis Anfang Februar geändert werden, denn Mitte Februar ist der Krankenkassenbeitrag für Januar 2022 fällig. Bis dahin sollten auch die Krankenkassen den geänderten Krankenkassenbeitrag berücksichtigt haben. Also unbedingt den Krankenkassenbeitrag kontrollieren.

    Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Seitdem müssen die Krankenkassen den Freibetrag beim Krankenkassenbeitrag berücksichtigen.

    Krankenkassenbeitrag berechnen

    Übrigens, mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Excel kann jeder selbst die Krankenkassen- und Pflegebeiträge selbst berechnen. Aber Vorsicht, für den Pflegebeitrag gilt der Freibetrag nicht, das heißt, er wird ohne Abzug von der fiktiven Betriebsrente abgezogen und beträgt zurzeit 3,05 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte mit Kindern und 3,4 Prozent für Kinderlose. Wer sich die Berechnung des Krankenkassenbeitrags vereinfachen will, nutzt die Rechner von  „Stiftung Warentest“ oder vom Industrie-Pension-Verein. Beide haben unabhängig voneinander entsprechende Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten programmieren lassen, die sie online kostenlos zur Verfügung stellen. Die beiden Rechner unterscheiden bei der Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch zwischen monatlicher Rente und Kapitalauszahlung.

    Mit dem Rechner des Industrie-Pension-Vereins lassen sich sogar mehrere Betriebsrenten und Direktversicherungen mit monatlicher und einmaliger Auszahlung berechnen. Er vergleicht auch die Ersparnis durch den Freibetrag im Vergleich zur alten Regelung bis 31. Dezember 2019.

    Beispiel:

    Direktversicherung

    Kapitalauszahlung:   100.000,00 Euro

    Monatlich                              833,33

    Krankenkasse 15,9 %      106,34

    Pflegekasse 3,05 %            25,42

    Gesamtbeitrag                  131,76

    Achtung: Kinderlose zahlen beim Pflegebeitrag 3,4 % = 28,33 Euro

     

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Image by jacqueline macou from Pixabay

  • Für 21 Millionen wird die Krankenkasse teurer

    Für 21 Millionen wird die Krankenkasse teurer

    Die Krankenkassen verlangen von 21 Millionen Versicherten mehr Geld. 19 der 97 gesetzlichen Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2022 erhöht. Wer jetzt zu einer günstigeren Krankenkasse wechselt, zahlt ab 1. April weniger.

    Betroffen von der Erhöhung der Zusatzbeiträge sind dem Vergleichsportal Check24 zufolge 21 Millionen Versicherte. Durch die aktuellen Beitragserhöhungen zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu 261 Euro mehr pro Jahr. Insofern lohnt es sich, die eigene Krankenkasse genauer unter die Lupe zu nehmen. Erhöht eine Versicherung, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, er muss aber schnell reagieren.

    Das  Vergleichsportals Check24  hat recherchiert, welche  gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2022 ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Es sind insgesamt 19 der 97 gesetzlichen Kassen, darunter beispielsweise viele AOKs und BKKs. Betroffen davon sind rund 21 Millionen Mitglieder. Dieses Mal erhöht auch die bislang günstigsten bundesweite Krankenkasse HKK den Beitrag.

    Betriebsrentner müssen somit durchschnittlich in der Rente insgesamt 14,6 + 1,3 + 3,05 (Kinderlose 3,4) Prozent  zahlen, insgesamt 18,95 (Kinderlose 19,3) Prozent – unter Berücksichtigung des GKV-Betriebsrentenfreibetrags von 164,50 Euro, der allerdings 2022 nicht steigt. Einige Kassen verlangen aber noch weit mehr.

    Krankenkasse teurer

    Andere Krankenkassen kommen mit deutlich niedrigeren Zusatzbeiträgen aus. Die HKK beispielsweise verlangte bislang nur 0,39 Prozent Zusatzbeitrag – ein Unterschied zur AOK Bayern von 0,91 Prozentpunkten oder 233 Prozent. Aber auch die HKK erhöht jetzt ihre Prämie von 0,39 auf 0,69 Prozent.

    Sonderkündigungsrecht

    Die Versicherten haben mit dieser Erhöhung zum 1. Januar 2022 ein Sonderkündigungsrecht – müssen aber schnell sein. Wenn eine Krankenkasse ihre Beiträge erhöht, können die Versicherten binnen zwei Kalendermonaten wechseln. Wer also noch im Dezember kündigt, wechselt zum 1. März 2022 zu einer anderen Kasse. Allerdings muss die Kündigung bis zum 31. Januar 2021 bei der Krankenkasse eingegangen sein. Den Wechselservice übernimmt übrigens die neue Krankenkassen im elektronischen Verfahren. Genau lässt sich das in § 175 Absatz 4 des Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) nachlesen.

    Dazu Dr. Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24:

    Unzufriedene Versicherte sollten nicht bei ihrer alten Krankenkasse bleiben. Ein Wechsel ist in wenigen Minuten auf den Weg gebracht. Auch ältere Versicherte können die Wechselmöglichkeit sorgenfrei nutzen, da diese unabhängig vom Alter oder Vorerkrankungen vom Gesetzgeber garantiert wird.

  • Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Wie viel Direktversicherte durch den Freibetrag sparen

    Der Freibetrag bei Kranken- und Pflegebeiträge auf Direktversicherungen liegt bei 164,50 Euro. Wie viel sparen sich Rentner mit einer Direktversicherung und wie wird der Freibetrag verteilt, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern in Kraft getreten. Sein sperriger Name: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Damit zahlen Betriebsrentner dank des Freibetrags 26,48 Euro weniger pro Jahr (Stand 2022), abhängig von ihrer Krankenkasse. Bis 31. Dezember 2020 lag der Freibetrag bei 159,25 Euro, seit 1. Januar 2021 liegt er bei 164,50 Euro – zum 1. Januar 2022 hat sich der Freibetrag leider nicht geändert. Aber wie viel zahlen sie dann noch, vor allem, wie verteilt sich der Krankenkassenbeitrag dank des Freibetrags, wenn jemand mehrere Betriebsrenten hat?

    Freibetrag bei 164,50 Euro

    Eine Betriebsrentnerin wollte es in punkto Freibetrag genau wissen und klagte gegen die Kranken-  und Pflegeversicherungsbeiträge aus einer Direktversicherung. Sie hatte aber nicht nur einen Vertrag, sondern zwei Verträge. „Versicherungswirtschaft heute“ schildert den Fall:

    • 2016 bekam sie einen Direktversicherungsvertrag über rund 14.000 Euro ausbezahlt. Der Betrag wird auf 120 Monate verteilt und verbeitragt. Der fiktive Zahlbetrag ergab monatlich etwa 115 Euro – und damit unter der Freibetragsgrenze von 164,50 Euro. Also hätte sie keine Beiträge an ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen.
    • Aber sie bekommt sei Juli 2017 noch eine zweite Betriebsrente und überschreitet damit die Freigrenze mit der Folge, dass sie auf alles Beiträge zahlen muss.

    Dagegen hat sie geklagt  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Januar 2020 – Az.: S 6 KR 2676/18, nicht rechtskräftig).

    Die Klage vor dem Sozialgerichts Karlsruhe wegen des Freibetrags hatte laut „Versicherungswirtschaft heute“ teilweise Erfolg:

    1. „Für die Verbeitragung bis zum 1.1.2020 gingen die Richter davon aus, dass die Beitragserhebung zu Recht erfolgt sei. Die Beitragspflicht von Leistungen aus Direktversicherungen sei höchstrichterlich geklärt und die Einwände der Klägerin, die Verbeitragung sei unverhältnismäßig und sie sei unvorhersehbar gewesen, griffen nicht durch.
    2. Allerdings sieht die Sachlage ab 1.1.2020 anders aus. Ab diesem Zeitpunkt sei die Klage teilweise begründet, soweit sie sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur GKV für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 richte. Der müsse ab 1.1.2020 berücksichtigt werden.“

    Entscheidend sei die Regelung des § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, die seit dem 1. Januar 2020 für Renten der betrieblichen Altersvorsorge gelte – und da heißt es:

    Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.

    Wie den Freibetrag verteilen?

    Wie aber ist der Freibetrag auf die beiden Verträge zu verteilen? Dazu hat sich das Gericht geäußert. Es sei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wie der Freibetrag zu verteilen sei, wenn ein GKV-Versicherter wie die Klägerin mehrere Betriebsrenten gleichzeitig beziehe.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der Freibetrag muss laut Urteil verhältnismäßig auf die beiden Betriebsrenten aufgeteilt werden.

    • Die Folge für den Freibetrag: Aus der Kapitalleistung seien daher ab dem 1. Januar 2020 GKV-Beiträge nur noch in Höhe von 8,66 € statt wie bisher knapp 17 € geschuldet (Stand 2021).
    • Ob die verhältnismäßige Anrechnung des Freibetrages auf mehrere Betriebsrenten kraft Gesetzes eintrete oder einen vorherigen Antrag voraussetze, könne dahinstehen, weil die Klägerin in der mündlichen Verhandlung jedenfalls einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

    Ganz schön kompliziert die Sache mit dem Freibetrag, vor allem, wenn jemand sogar noch mehr als nur zwei Verträge hat. Daher habe der GKV-Spitzenverband in seinen Rundschreiben zur Umsetzung des neuen Freibetrags empfohlen, dass der Freibetrag zunächst auf eine Betriebsrente angewandt werde und ein verbleibender Restbetrag dann auf die nächste Betriebsrente übertragen werde.

    Entlastung durch Freibetrag

    ab 1.1.2022bis 1.1.2020Entlastung
    Kapitalauszahlung 50.00050.000
    geteilt durch 120416,67416,67
    minus Freibetrag 159,25252,170
    Krankenvers. 14,6 % 36,8260,84
    Zusatzbeitrag 1,5 %3.786.25
    Pflegevers. 3,05 %12,7112,71
    KV+PV monatlich53,3179,7926,48
    KV+PV pro Jahr639,72
    957.48317,76
    KV+PV gesamte Laufzeit6.397,209574,803.176,60
    Rest nach Abzug KV+PV 43.602,80

    40.425,20
    in Euro

    Annahmen: In dem Beispiel zahlt die Betroffene oder der Betroffene einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent (Durchschnittssatz 1,3) und er oder sie hat Kinder, weswegen nur 3,05 Prozent Pflegebeitrag zu zahlen sind. Kinderlose zahlen den erhöhten Beitrag von 3,4 Prozent.

    „Stiftung Warentest“ hat einen Sozial­abgaben-Rechner programmiert, mit dessen Hilfe jeder selbst ausrechnen kann, was das in seinem speziellen Fall ausmacht.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, beispielsweise aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 164,50 Euro für 2022). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
  • Direktversicherungen sind Renditekiller

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Die vermeintliche Förderung bei Direktversicherungen ist kontraproduktiv, Direktversicherungen sind sogar Renditekiller. Daran verdienen nur Versicherer und Arbeitgeber, wie eine Studie belegt – also Finger weg!

    Die Direktversicherung kommt in punkto Rendite immer mehr ins Hintertreffen – im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen. Es ist nicht übertrieben, von Direktversicherung als Renditekiller zu sprechen. Das Deutsche Instituts für Altersvorsorge (DIA) hat dazu die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einer privaten Rentenversicherung verglichen und kommt dabei zum Schluss, dass die staatliche Förderung das Gegenteil dessen bewirkt, was sie eigentlich erreichen will. Wer ohne Förderung fürs Alter spart, ist besser dran als beispielsweise mit einer Direktversicherung. Damit wird klar, dass die betriebliche Altersvorsorge im Allgemeinen und die Direktversicherung im Besonderen als Vorsorgeform ausgedient hat.

    Direktversicherungen sind Renditekiller

    Wie das? Bei einer Direktversicherung spart sich doch der Arbeitnehmer in der Einzahlphase Steuern und Sozialabgaben. Die Studie zeige eines: Die Befreiung einer Direktversicherung von der Sozialversicherungspflicht bringt nichts. Das DIA hat dazu vier Formen der geförderten Altersvorsorge für fünf Musterfälle berechnet und verglichen. Dabei schnitt die Betriebsrente durchweg gegenüber der Privatrente schlechter ab. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und durchschnittlichem Einkommen sei die Versorgung im Alter zum Beispiel sogar um knapp 90 Prozent niedriger.

    Wer Direktversicherte in der Auszahlphase fragt, dürfte schnell begreifen, warum das so ist: In der Rente langt die Krankenkasse kräftig zu und fordert von den Altersvorsorgern den vollen Beitrag – alles in allem annähernd 20 Prozent. Bezogen auf zehn Jahre – so lange dauert die Beitragspflicht – kommt da eine stattliche Summe zusammen, die dem Direktversicherten im Alter fehlt. Wer also dem DIA nicht glauben sollte, muss sich nur im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) umhören.

    Aber zurück zur DIA-Studie, die von Fintech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH – so haben die Studienersteller gerechnet:

    Einkommen und Entgeltumwandlung

    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettoeinkommen eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.              Quelle: DIA

    Rente nach 37 Beitragsjahren

    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung
    Nettorrenten eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst beim Sparen mit betrieblicher Altersversorgung und privater Rentenversicherung.                   Quelle: DIA

     

    Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wer auf staatliche Förderung verzichtet, ist mit eigenverantwortlicher Altersvorsorge besser dran als mit einer Betriebsrente.

    Annahmen

    Dabei ist das DIA von folgenden Annahmen ausgegangen: Im ersten Musterkundenfall wird eine Familie mit zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren herangezogen. Für die Familie wird ein jährliches Einkommen in Höhe von 80.000 Euro brutto angenommen, das sich mit 60.000 Euro auf Partner A und mit 20.000 Euro auf Partner B aufteilt. Das Einkommen des betrachteten Paares entspricht damit dem Durchschnittseinkommen einer Familie in Deutschland.

    Partner A fällt in Steuerklasse III, Partner B in Steuerklasse V. Für die zwei Kinder können Kinderfreibeträge angerechnet werden, die dem Besserverdienenden zugeordnet werden.

    Es wird angenommen, dass Partner A eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) wie eine Direktversicherung in Anspruch nimmt, bei der vier Prozent seines jährlichen Einkommens, also 2.400 Euro, direkt abgeführt werden. Zusätzlich fließt die gesetzliche Mindestförderung des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent dem Sparbeitrag zu. Folglich wird jährlich ein Betrag von insgesamt 2.760 Euro eingezahlt. Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen von Partner A und damit auch dessen Sozialabgaben und seine Steuerlast. Nach Einbezahlung in die bAV hat die Familie ein jährliches Nettoeinkommen in Höhe von 55.624,80 Euro zur Verfügung. Dieses steht einem jährlichen Nettoeinkommen von 57.010,76 Euro gegenüber, das der Familie ohne die bAV zur Verfügung stünde. Der Differenzbetrag in Höhe von 1.385,96 Euro kann privat (3. Schicht) angelegt werden. Mit dem Wegfall der Kinderfreibeiträge steigen die Steuern und das verfügbare Nettoeinkommen verringert sich. Mitunter erhöht sich der private Sparbeitrag für das Jahr 22 und 23 auf 1.414,30 Euro und reduziert sich ab dem Jahr 24 auf 1.370 Euro.

    Mehr Geld im Ruhestand durch Privatvorsorge

    Dabei sind die Annahmen noch viel zu optimistisch für die bAV, denn die Sozialabgaben werden in den kommenden Jahren steigen (schon heute liegen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei annähernd 20 Prozent: 14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag, 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, 3,05 Prozent Pflegebeitrag – 14,6 + 1,3 + 3,05 = 18,95). Schon heute haben die Krankenkassen angekündigt, dass der Pflegebeitrag in der ersten Jahreshälfte 2022 um 0,3 Prozent steigen könnte, das heißt aus den 18,95 Prozent werden dann 19,25 Prozent, womit wir bei annähernd 20 Prozent sind).

    Und da gaukeln Gewerkschaften wie die IG Metall ihren Mitgliedern immer noch vor, dass sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt.

    Übrigens, wer wirklich privat vorsorgt, ohne eine Versicherung einzuschalten, zahlt noch weniger Gebühren beim Kauf eines Indexfonds beispielsweise und schneidet somit noch weiter besser ab als mit einer privaten Rentenversicherung. Damit aber vergrößert sich der Nachteil der bAV weiter. Also, Finger weg von einer Direktversicherung – das gilt auch für Pensionskassen und -fonds.

    Die Rechnung sieht nur dann anders aus, wenn der Arbeitgeber weit mehr als die verpflichtenden 15 Prozent dazu zahlt – die Hälfte sollte es mindestens sein, sonst lohnt sich eine bAV für Arbeitnehmer nicht.

  • Macht endlich Schluss mit Riester

    Macht endlich Schluss mit Riester

    Verbraucherschützer, Ökonomen und jetzt auch Gewerkschaften – sie alle fordern das Ende von Riester. An der Riester-Rente verdienen nur die Versicherer.

    Wer nicht riestert, verliert vier Prozent seiner gesetzlichen Rente, wer riestert, pampert nur die Versicherer, denn sie zocken die Sparer mit hohen Gebühren ab. Deswegen fordern Verbraucherschützer schon lange, die Riester-Rente endlich abzuschaffen.

    Riester ist eine Ruine

    Vor allem die SPD zeigt sich hartleibig, was Riester angeht, was nicht sonderlich verwundert, war Namensgeber Walter Riester ja der Vater dieser Form der privaten Altersvorsorge, die mittlerweile zur betrieblichen aufgebohrt wurde.

    Viele haben indes mittlerweile erkannt, dass Riester eine Sackgasse ist – und Vermögensvernichtung, weswegen Millionen ihre Riester-Verträge nicht mehr besparen oder ihre Verträge sogar gekündigt haben.

    Entwicklung der Riester-Verträge

    Entwicklung Riester-Verträge Bestand in Tausend
    Produkte*VersicherungBanksparInvestmentfondsWohnriesterGesamt
    200114001400
    200229981501743322
    200334511972413889
    200435572133164086
    200545242605745358
    2006638835112317970
    20078194480192210596
    2008928555423862212248
    20099995634262919713454
    201010484703281546014462
    201110998750295972415431
    201211023781298995315746
    2013110138053027115416000
    2014110308143071137716293
    2015109968043125156416489
    2016109317743174169116570
    2017108817263233176716607
    2018108276763288181016600
    2019107726273313181816530
    2020106885923297179316.370
    I/2021106615843292177616314
    II/2021106415783284177916283
    III/2021106205683272175216212

    Besser die gesetzliche Rente stärken

    Diese Erkenntnis scheint jetzt auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gewonnen zu haben, wie jetzt die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Der Gewerkschaftsbund fordert die Bundesregierung zu einer Kehrtwende auf. „Statt weiter erfolglos an Riester herumzudoktern, sollte die Bundesregierung besser und sinnvoller die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung stärken“, so das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der „Neuen Osnabrücker Zeitung”.

    Reformen retten Riester nicht

    Piel kritisierte, die private Vorsorge habe ihren Zweck als dritte Säule der Alterssicherung der Beschäftigten vollkommen verfehlt. „Ein totes Pferd weiterzureiten, ergibt deshalb überhaupt keinen Sinn, kostet aber jährlich über vier Milliarden aus dem Steuertopf“. Alle Reformen der letzten 20 Jahre hätten das Modell nicht retten können, würden aber immer mehr Risiken auf die Beschäftigten abwälzen.

    Die Gewerkschafterin forderte weiter, die Koalition müsse außerdem die Arbeitgeber dazu verpflichten, eine nennenswerte Einzahlung in die Betriebsrenten zu leisten. Darüber hinaus müsse die Ampel sicherstellen, „dass die Renten wieder im Gleichklang mit den Löhnen steigen“. Die Wiedereinführung des Nachholfaktors bei der Rentenberechnung verhindere das.

    riester
    Bert Rürup, Carsten Maschmeyer und Walter Riester lachen sich ins Fäustchen

     

    Auch Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, kritisierte, die Riester-Rente sei krachend gescheitert. Nach seinen Worten wird das Ziel, die Versorgungslücke zu schließen, nicht erreicht. Die Riester-Rente sei zudem sozial ungerecht, weil die staatlichen Subventionen vor allem in die Taschen der Versicherungsunternehmen und Banken geflossen seien, so Birkwald.   Er plädierte zugleich für einen Stopp der milliardenschweren Riester-Förderung. Stattdessen sollten Riester-Sparerinnen und -sparer das Recht erhalten, das angesparte Kapital freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zu überführen.

  • Die Preise steigen, der Freibetrag bleibt gleich

    Die Preise steigen, der Freibetrag bleibt gleich

    Die Preise steigen, die Inflation lag im Dezember 2021 bei 5,3 Prozent, der Freibetrag für Betriebsrenten bleibt aber bei 164,50 Euro festgezurrt. Das bedeutet für Altersvorsorger einen herben Vermögensverlust.

    Nullrunde, Inflation – und keinen Ausgleich durch einen höheren Freibetrag, so sieht die Lage Anfang 2022 für Altersvorsorger aus. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag verharrt bei 164,50 Euro. Bis zu diesem Freibetrag müssen Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen (für die Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag).  Ausschlagebend für den Freibetrag von 164,50 Euro 2022  ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV): alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat. Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ./. 20 = 164,50 Euro
    Ost: 3150 ./2 20 = 157,50 (steigt von 3115 auf 3150 Euro)

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Die Mechanik des Freibetrags

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    So errechnet sich der Freibetrag

    Das Vergleichsportal Biallo erklärt die Berechnung des Freibetrags an einem Beispiel:

    “Knapp 60 Prozent der Arbeitnehmer sind im Alter zusätzlich durch eine – meist allerdings recht kleine – Betriebsrente abgesichert. Hierzu gehören auch die sogenannten Direktversicherungen. Alle Betriebsrenten sind sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung beitragspflichtig – bis auf einen Freibetrag von 164,50 Euro (im Jahr 2022), der allerdings nur für die Krankenversicherung gilt. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie Anspruch auf eine Betriebsrente von monatlich 200 Euro brutto haben, sind davon 35,50 Euro in der Krankenversicherung beitragspflichtig.

    Hiervon gehen dann die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Insgesamt sind das für Rentenbezieher mit Kind(ern) im Schnitt 18,95 Prozent – das macht 6,73 Euro. Zusätzlich sind in der Pflegeversicherung auch die ‘ersten’ 164,50 Euro beitragspflichtig. Hierauf fallen dann nochmals – bei Versicherten mit Kind – monatlich 5,02 Euro als Beitrag an. Ausgezahlt werden Ihnen deshalb statt 200 Euro nur (200 minus 6,73 minus 5,02 =) 188,25 Euro. Die Beiträge führt die Versicherung oder der Pensionsfonds automatisch an die Gesetzliche Krankenversicherung ab.”

    Wer eine Direktversicherung mit Kapitalleistung hat, muss die Kranken- und Pflegebeiträge selbst monatlich abführen. Zur Berechnung der “fiktiven” Rente wird die Kapitalauszahlung durch 120 (zehn Jahre à zwölf Monate) geteilt.

  • So sabotiert der Staat die Altersvorsorge

    So sabotiert der Staat die Altersvorsorge

    Der Staat hat keine Skrupel, Gesetze zu ändern oder neue zu schreiben, um das Geld der Bürger abzuschöpfen. Bestes Beispiel ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei werden auch eherne Grundsätze gebrochen.

    von Reinhold Birth

    In den 70er Jahren, als ich noch in der Ausbildung war und begann, mich für die politischen Machtverhältnisse in der Bundesrepublik zu interessieren, wurde bereits die Altersvorsorge diskutiert und klar gesagt: „Ihr müsst für euch vorsorgen, wenn ihr euren Lebensstandard halten wollt – die gesetzliche Rente allein wird nicht reichen.“ Dann wurde 1974 mit der sozialliberalen Koalition das Betriebsrentengesetz beschlossen – die Arbeitgeber sahen es als Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie für ihre Mitarbeiter, ein Altersvorsorge anboten. Die Versicherungen haben hiermit argumentiert und großartige Werbekampagnen überlegt. Auch ich war jemand, der damit Geld verdiente, also Direktversicherungen verkaufte. Um Termine zu bekommen, begannen wir am Telefon unsere Ansprache mit dem Satz: „das Betriebsrentengesetz kennen Sie ja, aber das soll nicht unser Thema sein. Vielmehr geht es darum, die Auswirkungen aus diesem Gesetz für Sie zu erörtern … Dieser Satz wurde derartig trainiert, dass er heute noch präsent ist.

    So sabotiert der Staat Altersvorsorge

    Das Produkt war damals auch in Ordnung – die eingezahlten Beiträge haben sich je nachdem die Gesellschaften gut gearbeitet haben in 25 Jahren verdoppelt und wurden am Ende steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt – da konnte man noch von Altersvorsorge sprechen.

    Inzwischen können wir von einer solchen Rendite nur träumen – Und damit hat nicht nur die Europäische Zentralbank (EZB) etwas zu tun, sondern auch der Gesetzgeber: Seit 2004 sind auch vor 2004 abgeschlossene Verträge (ausgerechnet unter der sozialgrünen Regierung Schröder) in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Der Staat hat dieses Gesetz rückwirkend und ohne Übergangsfirst erlassen.

    Seitdem zahlen alle mit einer Direktversicherung zehn Jahre lang Beiträge – und zwar monatlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag (14,6 + Zusatzbeitrag – 0,39  bis 1,9 Prozent Tendenz steigend) + Pflegeversicherung 3,05 / 3,3 Prozent) also insgesamt rund 20 Prozent.

    Neu ist: Die Kranken- und Pflegeversicherungen fordern Beiträge auf eingezahlte Sparleistungen, denn in der Auszahlungssumme stecken ja auch die Einzahlungen – der Ertragsteil wird also nicht von der Beitragsberechnung getrennt.

    Hinzu kommt die Versteuerung der Auszahlung für die Verträge, die nach 2005 vereinbart werden. Insofern kann man heute keinesfalls mehr von einer Rendite sprechen.

    Warum tut ein Gesetzgeber das?

    Na, um Geld einzufahren, sieht sich die Politik gezwungen, derartige Gesetze zu verabschieden.

    (wobei man natürlich nicht allgemein von der Politik sprechen kann – es gibt auch wahre und charakterstarke Volksvertreter, die es ablehnen sich auf Kosten der Allgemeinheit oder an der Not anderer zu bereichern, wie jüngst in der Corona-Masken-Affäre geschehen – und haben die – als sie erwischt wurden, das hier verdiente Geld zurückgezahlt?)

    Und die Politik braucht noch viel Geld, um ihre Vorhaben zu finanzieren. 739 Abgeordnete im Bundestag 2021 haben ihre Wünsche, die sie umsetzen wollen – dazu brauchen sie Personal (meist sind es Beamte, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen) – denken Sie an die aktuelle Corona oder Klimapolitik. Dahinter stecken auch meist Lobbyisten, wie in der Rentendebatte rennen die Lobbyisten den Abgeordneten die Türen ein, wie auch unser Ex-Kanzler, wie „Abgeordnetenwatch“ am 1.12.2021 veröffentlichte: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyismus/altkanzler-schroeder-lobbyierte-bei-regierung-fuer-versicherungsmakler oder sie sind gleich als Versicherungsmakler tätig, wie der CSU-Abgeordnete Max Straubinger https://www.merkur.de/wirtschaft/hoffentlich-csuversichert-218492.html. Nachdem ihn der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble wegen permanenter Verletzung der Transparenzpflichten abgemahnt hat, hat er angeblich seine Generalagentur bei der Allianz aufgegeben.

    Tatsache ist doch, dass hier nicht die Interessen der Direktversicherten vertreten wurden. Die Politiker haben sich sich schlicht und einfach an dem Geld dieser braven Leute – die für sich sorgen – bedient und nahmen dabei das Wort Solidarität in den Mund nimmt (ein unsolidarischer Akt an sich).

    Solidarität sieht anders aus

    Gegen Solidarität hat kein Direktversicherter etwas – aber bitte nicht, indem rückwirkend ohne größere vorherige Publikationen oder politische Debatten rückwirkend Verträge verletzt werden.  Hier geht es nicht um Wahlversprechen, sondern um Grundsätze, denn diese Leute haben darauf vertraut, dass sie sich darauf verlassen können, dass ihre Ersparnisse auch am Ende für ihre Alterseinkommen genutzt werden – Verträge sind einzuhalten ist ein Rechtsgrundsatz  https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda .

    Und was bitte schön halten Sie von Leuten, die Sie erst für ihr Alter vorsorgen lassen, dann irgendwie darüber nachdenken, dass da ja eine Menge Geld ist und dann auch noch Mittel und Wege durchsetzen, sich das Geld zu holen und im Nachhinein nachweisbar dafür zu sorgen, dass dieses Vorgehen höchstrichterlich abgesegnet wird?

    Über die damals geführte Debatte berichtet u.a. das Protokoll des Deutschen Bundestages in der 15. Wahlperiode/ 97. Sitzung vom 11.3.2004 auf Seite 8732, dass man im Internet unter diesen Stichworten als pdf-Datei herunterladen kann.

    So langt der Fiskus zu

    Alles in Allem hat der Gesetzgeber damit die Altersvorsorge „ad absurdum“ geführt und lässt darüber hinaus und überflüssigerweise die Altersrente ab einem Grundfreibetrag von zurzeit 9.984 Euro pro Person und Jahr sowie (davon getrennt) Kapital-Lebensversicherungen seit 2005 auch noch versteuern.

    Merkwürdig ist nur, dass selbst mittelständische Unternehmen für diese Form der Altersvorsorge sich noch einsetzen, um qualifiziertes Personal zu werben

    www.marktundmittelstand.de/personal/unbuerokratische-vorsorge-staerkt-den-mittelstand-1299581/

    Natürlich sollen die Mittelständler qualifiziertes Personal bekommen, da ist eigentlich nur zu hoffen, dass sie den Bewerbern auch sagen, was auf sie bei der Auszahlung der Verträge zu kommt – denn möglicherweise zahlen die Mitarbeiter auch eigenes Geld vom Nettoeinkommen hier ein und am Ende verdienen nur die Versicherungen – oder wie beurteilen Sie das?

     

  • Pflegebeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte

    Pflegebeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte

    2022 wird die Kranken- und Pflegeversicherung erneut teurer – und zwar um voraussichtlich 0,3 Prozentpunkte. Das heißt, Krankenversicherte werden dann im Schnitt 19,6 Prozent zahlen. Allein 3,7 Prozent Pflegebeitrag (mit Kindern 3,35).

    Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes (Gesetzliche Krankenversicherungen), Gernot Kiefer, bereitet die Öffentlichkeit schon mal auf neue Teuerungen vor. Gegenüber der „Rheinischen Post“ prognostizierte er, dass sich der Pflegebeitrag voraussichtlich schon in der ersten Hälfte 2022 um 0,3 Prozentpunkte erhöhen werde. Die Reserven seien aufgebraucht und die Kassen leer.

    Pflegebeitrag steigt auf 3,7 Prozent

    Was bedeutet das für Direktversicherte und andere Betriebsrentner? Kinderlose zahlen dann 14,6 Prozent + 1,3 Prozent + 3,05 Prozent + 0,35 Prozent + 0,3 Prozent = 19,6 Prozent; Versicherte mit Kindern zahlen 0,35 Prozent weniger = 19,25 Prozent. Wer eine teure Krankenversicherung hat wie die BKK24, der berappt künftig als Kinderloser 20,8 (14,6 + 2,5 + 3,05 + 0,35 + 0,3) Prozent – als Versicherter mit Kinder 0,35 Prozentpunkte weniger, somit 20,45 Prozent. Die BKK Stadt Augsburg liegt mit einem Zusatzbeitrag von 2,4 Prozent nur knapp dahinter.

    Und dabei dürfte es nicht bleiben: „Wenn die Politik nicht aktiv gegensteuert, wird es 2023 einen Beitrags-Tsunami geben“, sagte der Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, der „Welt am Sonntag“. Das heißt, der Zusatzbeitrag steigt von heute durchschnittlich 1,3 Prozent möglicherweise auf zwei oder 2,5 Prozent – die Folge wären Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von deutlich über 20 Prozent.

    Vergleichen und wechseln

    Die Krankenversicherte sollten sich darauf einrichten – und noch häufiger vergleichen und wechseln als in der Vergangenheit, denn die Kluft zwischen günstigen und teuren Kassen wird in diesem und im kommenden Jahr größer. Der Wechsel ist mittlerweile auch einfacher: Erhöht die Kasse die Beiträge, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, dank dessen sie binnen zwei Monaten wechseln können. Wer im Januar kündigt, wechselt – nach zwei vollen Monaten – zum 1. April die Kasse. Die normale Bindungsfrist beträgt auch nur noch zwölf Monate. Auf dem Vergleichsportal Krankenkassen.de kann sich jeder zeitnah über die aktuellen Beitragssätze informieren und auch gleich wechseln.

    Bild: GKV-Spitzenverband

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →