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  • Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Sogenannte Experten wollen das Volk für dumm verkaufen und malen das Schreckgespenst von der Pleite der Rentenkasse an die Wand. Sie erzählen uns immer wieder das  Märchen von der steuerfinanzierten Rente.

    Immer wieder wird das Märchen von der steuerfinanzierten Rente erzählt. Wie wir aber alle wissen, sind Märchen erfunden. So ging schon los vor der politischen Sommerpause – bei Lanz, im Presseclub, diversen Politmagazinen, in Tageszeitungen geben sich die sogenannten Renten-„Experten“ wie Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan die Klinke in die Hand und malen Schreckensszenarien von der maroden Rentenkasse an die Wand. Vor allem tut sich dabei die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hervor. 30 Wirtschaftsexperten haben die Ampel-Koalitionäre dazu gedrängt, den Nachholfaktor wieder einzuführen. Unter ihnen die Crème de la Crème der deutschen Ökonomen: unter anderem der Wirtschaftsweise Volker Wieland, IW-Chef Michael Hüther, IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths und Max-Planck-Forscher Axel Börsch-Supan.

    Das Märchen als Mantra

    Sie schwafeln von Generationengerechtigkeit und fordern drastische Maßnahmen: Länger arbeiten und weniger Rente und so gut wie kein Journalist hakt mal kritisch nach. Stattdessen wird die Mär von der steuerfinanzierten Rente gleich einem Mantra nachgeplappert, obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen und ohne großen Aufwand zu recherchieren sind.

    2019 wurden 109 Milliarden Euro für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entwendet. Der Gesetzgeber beschließt diese Leistungen, die der Sozialversicherungsträger zu zahlen hat, für die aber niemand Beiträge entrichtet, zum Beispiel  für die Mütterrente (14 Mrd.), Rente mit 63 (12 Mrd.), West-Ost-Transfer (30 Mrd.), Fremdrentengesetz (6 Mrd.) usw. Der Bundeszuschuss betrug 2019 aber nur 72 Milliarden, das entspricht einer Deckungslücke von 37 Mrd. Euro. Seit 1957 summiert sich die Differenz zwischen den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und dem Bundeszuschuss auf 870 Milliarden. Das ist mehr als genug, um heutigen und künftigen Rentnern eine anständige Altersversorgung zu ermöglichen.

    Nicht viel besser sieht es in der Krankenversicherung aus. Auch hier müssen gesetzlich Versicherte versicherungsfremde Leistungen schultern, für die der Bund nur unzureichend Geld zur Verfügung stellt. Ausbaden dürfen es die Versicherten. Und jene, die über Direktversicherungen für ihr Alter vorgesorgt haben und durch doppelte Krankenkassenbeiträge ihrer Ersparnisse beraubt werden. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der GKV, monierte in einem Interview erst jüngst wieder die Unterdeckung von rund 10 Mrd. für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern und forderte – wie es eigentlich im Koalitionsvertrag steht  –  dass diese Kosten vom Bund zu tragen seien. Also von allen Steuerzahlern und nicht ausschließlich von den gesetzlich Versicherten.

    Denn was in dieser ganzen unsäglichen Debatte um steuerfinanzierte Renten oder Bundeszuschüsse an die Sozialkassen immer gerne unterschlagen wird:

    Alle sollen zahlen 

    Als Erwerbstätige entrichten sie brav ihre Beiträge an die Rentenversicherung, schultern damit die durch den Bund unzureichend finanzierten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, müssen hilflos zusehen, wie ihre Renten dahinschmelzen und sich schließlich von gut versorgten Professoren und Politikern vorhalten lassen, sie müssten länger arbeiten oder Kürzungen ihrer Altersbezüge hinnehmen.

    Blödsinn! Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 im Bereich der Rentenversicherung die Beitragssätze um 4,2 bis 2,2 Beitragspunkte, in der gesetzlichen Krankenversicherung um 2,2 Beitragspunkte und bei der Bundesagentur für Arbeit um 0,3 Beitragspunkte, also um insgesamt 6,7 bis 4,7 Beitragspunkte gesenkt werden. Das würde eine erhebliche Entlastung der Erwerbstätigen und auch der Arbeitgeber bedeuten.

    Weg mit Zweiklassensystem

    Wie selbstverständlich mussten die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen. Unseren Staatsdienern dagegen wird ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt. Übrigens finanziert durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Pensionäre nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten.

    Generationengerechtigkeit

    Höchste Zeit also, die Lufthoheit in puncto Rente nicht Lobbyisten wie Raffelhüschen, Rürup oder Börsch-Supan zu überlassen. Dagegen halten in allen Kanälen ist das Gebot der Stunde. Am 26. September war Bundestagswahl. Ein „Weiter so“ bei Rente und Krankenversicherung darf es nicht geben. Aber anders als sich das die Herren „Experten“ vorstellen. Es ist höchste Zeit für ein Ende des Zweiklassensystems  – das wäre dann mal echte Generationengerechtigkeit.

    Bild: iStock whitemay

  • Lebensversicherungen sind Vermögensvernichtung

    Lebensversicherungen sind Vermögensvernichtung

    Lebensversicherungen sind Vermögensvernichtung. Wer rechnen kann, muss nur vom Garantiezins die Inflation abziehen – das Ergebnis ist ein sattes Minus.

    0,25 Prozent minus 5,2 Prozent = -4,95 Prozent – um eben diesen Prozentsatz verringert sich das Vermögen eines jeden, der auf Kapitallebensversicherungen setzt. Wer im kommenden Jahr eine Kapitallebensversicherung abschließt, bekommt nur noch 0,25 Prozent Garantiezins, die Inflationsrate hat im November 2021 mit 5,2 Prozent aber mittlerweile ein 30-Jahreshoch erklommen – und es könnte noch schlimmer kommen, denn im Oktober 2021 sind die Erzeugerpreise dem Statistischen Bundesamt zufolge um sage-und-schreibe 18,4 Prozent gestiegen. Die Erzeuger werden ihre Kosten natürlich weitergeben, so dass die Verbraucher schon bald deutlich höhere Preise zahlen müssen. Die „Fünf“ vor dem Komma könnte sich also hartnäckig halten.

    Vermögensvernichtung mit System

    Damit hat die Kapitallebensversicherung ihre Berechtigung als Altersvorsorge verloren – und damit auch die Direktversicherung, denn die kommt im Versicherungsmantel daher, sprich, eine Direktversicherung ist immer eine Kapitallebensversicherung, die der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) auf den Arbeitnehmer (Berechtigter) abschließt. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist somit ein Minusgeschäft. Zum Vermögensverlust kommen zudem noch die Sozialabgaben, die annähernd ein Fünftel ausmachen – Tendenz steigend.

    Aber die Aktuare, sprich die Finanzmathematiker der Versicherungen, beruhigend die Kunden – sie müssten sich nicht auf eine weitere Senkung des Garantiezinses einstellen, wie Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), jetzt der Deutschen Presse-Agentur sagte. Denn, eine weitere Senkung würde „null“ bedeuten.

    Tod für Riester-Rente

    Schneidemann prognostiziert, dass mit Senkung des Garantiezinses am 1. Januar 2022 Riester-Renten damit vollkommen uninteressant werden. Viele Riester-Anbieter werden sich aus dem Riester-Geschäft zurückziehen. Das ist dann der Tod der Riester-Rente. Denn, „in vielen Fällen dürfte ein Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent wegen der Kosten nicht reichen, um eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen bei Neuverträgen zu 100 Prozent zu garantieren“, so Schneidemann gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

    Bild: pixabay

  • Das war’s dann mit Betriebsrente

    Das war’s dann mit Betriebsrente

    Was kommt bei der Betriebsrente schon groß heraus? Im besten Fall einige Hundert Euro. Dafür kassieren Staat, Sozialversicherung und Versicherer kräftig ab.

    Gerade die vermeintlich sozial eingestellte SPD, aber auch die arbeitgebernahe FDP wollen von den Arbeitnehmern nur das Beste – ihr Geld. Und Gewerkschaften, allen voran die IG Metall, spielt eifrig dabei mit, die Werktätigen abzukassieren. Noch immer wirbt die IG Metall in den Betrieben eifrig für die Metallrente, wohl wissend, dass in der Auszahlphase annähernd 20 Prozent an die Krankenkassen gehen. Eine durchschnittliche Metallrente beträgt gerade einmal 105,55 Euro (siehe Bild) – damit kommt niemand weit, vor allem nicht angesichts einer Inflationsrate von sechs Prozent, wie die Bundesbank für November befürchtet.

    metallrente
    Was eine Metallrente bringt                                                                                                                                       Bild: Metallrente

     

    Die Arbeitgeber wiederum verabschieden sich peu à peu aus der als Werksrente bekannten Form der betrieblichen Altersvorsorge, die offiziell unter dem Begriff Direktzusage firmiert. Die ist mittlerweile zum Auslaufmodell geworden. Stattdessen drängen Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung, die meist über eine Direktversicherung abgewickelt wird.

    Betriebsrente sinkt

    Dumm nur, dass diese im Versicherungsmantel daher kommende Altersvorsorge wegen hoher Kosten am Ende kaum noch etwas abwirft, wie das Beispiel Metallrente zeigt. Wer Glück hat, bekommt nach 42 Jahren Dienstzeit vielleicht annähernd fünf Prozent seines letzten Gehalts, wie sich aus dem Index zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson entnehmen lässt. Das allerdings nur mit viel Glück – in der Regel dürfte es deutlich weniger sein.

    Auslaufmodell Betriebsrente

    Willis Towers Watson hat von 200 Unternehmen eine Antwort zum Thema betriebliche Altersvorsorge bekommen, vier Fünftel haben mittlerweile keine reine Werksrente mehr, sondern Mischformen, sprich sie zahlen etwas zu einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds dazu.

    Das liege auch daran, dass die betriebliche Altersversorgung nicht die Ergebnisse liefert, die ihr vor Beginn der Niedrigzinsphase einmal zugetraut worden seien, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Eine monatliche Auszahlung liege im Durchschnitt nur zwischen vier und fünf Prozent des letzten Gehalts der Mitarbeiter.

    Wegen der Niedrigzinsphase fahren immer mehr Arbeitgeber ihre Betriebsrenten zurück. Feste Zusagen gehören mittlerweile zur absoluten Ausnahme. 93 Prozent der befragten Unternehmen verfügen der FAZ zufolge über eine beitragsabhängige Versorgung. Das bedeute, der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern zu, eine Prämie in Abhängigkeit des Gehalts abzuführen.

    Betriebsrentenstärkungsgesetz = Murks

    Das von der damaligen Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) durchgeboxte Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Murks, wie sich jetzt herausstellt, denn es hat nur betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt, nicht aber Direktversicherungen. Dazu müssen Arbeitgeber bei neuen Verträgen 15 Prozent auf die Sparbeträge der Arbeitnehmer zuschießen – auch das Murks, denn die Arbeitgeber sparen sich rund 20 Prozent Sozialabgaben. Die „15 Prozent reichen aus Sicht von Rentenexperten nicht, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells aufzuwiegen“, so die „Welt“. Der Arbeitgeberanteil sollte „mindestens 30 Prozent, besser 40 Prozent am Bruttobeitrag betragen, bevor sich Arbeitnehmer überhaupt mit dem vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag beschäftigen“, rät die „Welt“.

     

    So wird das nichts mit der Betriebsrente.

  • Rentnerinnen sind die Dummen

    Rentnerinnen sind die Dummen

    Mit großformatigen Anzeigen reitet die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) eine Attacke gegen die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Ein 30-köpfiges Expertenteam fordert von der künftigen Bundesregierung ein Wiedereinführen des Nachholfaktors in der Rente – und setzt sich durch. Die Folgen bekommen Rentnerinnen und Rentner schon 2022 zu spüren.

    Von Karin Tutas

    „Wir werden den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren und im Rahmen der geltenden Haltelinien wirken lassen. So stellen wir sicher, dass sich Renten und Löhne im Zuge der Coronakrise insgesamt im Gleichklang entwickeln und stärken die Generationengerechtigkeit ebenso wie die Stabilität der Beiträge in dieser Legislaturperiode.“ Das steht so im Koalitionsvertrag und bedeutet, dass die Renten 2022 nur um die Hälfte steigen werden. Initiator dieser Verschlechterung für Rentner war die FDP, hat sie doch schon im Oktober 2020 dafür plädiert.

    Dank der Rentengarantie seien die Rentengarantien trotz extremer Lohneinbrüche während der Corona-Pandemie nicht gekürzt worden. „Um die Beitragszahler nicht unnötig zu belasten, ist es aber spätestens jetzt an der Zeit, den Nachholfaktor wieder einzusetzen, damit die Renten – und damit die Rentenbeiträge – nach der Pandemie nicht stärker steigen als die Löhne“, heißt es in der Anzeige. „Klingt fair, oder?“, so die rhetorische Frage. Die jetzt nicht mehr rhetorisch ist. Die Arbeitgeber haben sich wieder einmal durchgesetzt.

    Rentnerinnen und Rentner ausgebootet

    Dass die von Arbeitgeberverbänden finanzierte Lobbyorganisation  INSM (ein Tochterunternehmen des Instituts der deutschen Wirtschaft) mit einem Jahresetat von sieben Millionen Euro ein seltsames Verständnis von Fairness hat, muss nicht weiter verwundern. Schließlich hat sie sich in der Vergangenheit immer wieder mit umstrittenen Kampagnen ihren Einfluss geltend gemacht. In den 2000er Jahren spielte die INSM eine zentrale Rolle bei der Diskussion um die Rentenversicherung in Deutschland und sprach sich für private Altersvorsorge aus (Quelle Wikipedia). Was Wunder, dass eine von Arbeitgebern finanzierte Organisation die Senkung von Lohnnebenkosten erwirken will, in dem die Renten gekürzt werden. Schlimm ist aber, dass das auch gelingt. So bei den Kürzungen von Sozialleistungen durch die damalige rot-grüne Bundesregierung. Die Folgen des 2003 beschlossenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes bekommen alle jene, die über Direktversicherungen privat fürs Alter vorgesorgt haben, schmerzlich zu spüren. Fast 20 Prozent ihrer Ersparnisse kassieren die Krankenkassen. Es sieht so aus, dass die künftigen Koalitionspartner ihr Versprechen brechen, die ungerechte Doppelverbeitragung aufzuheben. Im 178-seitigen Koalitionsvertrag steht nichts mehr davon drin, obwohl die SPD das in ihrem Wahlprogramm versprochen hat.

    30 führende Expertinnen und Experten des deutschen Rentensystems fordern: Damit die Rente gerecht bleibt, muss die neue Koalition den Nachholfaktor wieder einsetzen.                              Bild: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

     

    Lobby ruiniert Altersvorsorge

    Unter den 30 Unterzeichnern der INSM-Anzeige – allesamt Akademiker – finden  sich übrigens alte „Bekannte“ wie die Professoren Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan, die seit Jahren – ungeachtet der Fakten – die Mär von der steuerfinanzierten Rente verbreiten und uns weismachen wollen, die Demografie sei schuld an der Schieflage der gesetzlichen Altersvorsorge. Dass das auf mittlerweile rund 900 Milliarden Euro angewachsene Loch in der Rentenkasse vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Politik seit den 50er Jahren ungeniert hineingreift, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren, wird mit geradezu stoischer Ungerührtheit ignoriert.

    Da spielt es auch keine Rolle, dass Beamtenpensionen – ungeachtet der Steuerausfälle durch die Corona-Pandemie in den vergangenen beiden Jahren erhöht wurden, während Rentner 2021 eine Nullrunde hinnehmen mussten. Auch dass Beamte im Durchschnitt dreimal so viel Alterssalär bekommen wie die Rentner – ohne einen Cent für ihre Altersversorgung zu berappen – bekommen, wird von den gut dotierten Professoren gern unterschlagen. Auf deren Reformvorschläge für die Rente können wir gern verzichten.

    Image by pasja1000 from Pixabay

  • Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    Betriebliche Altersvorsorge braucht Reform

    So wie die betriebliche Altersvorsorge zurzeit läuft, ist sie meist ein Minus-Geschäft. Die Verbraucherzentrale fordert eine Reform. Vor allem müssen die Versicherer verbannt werden.

    Wenn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht grundlegen reformiert wird, laufen viele Beschäftigten ins Messer – sie erwartet Altersarmut im Ruhestand. Viele zu lange haben die Versicherer viel zu viel Geld bei der bAV abgeschöpft. Das muss aufhören. Ohne umfassende Reform drohe den Beschäftigten schwerwiegende Nachteile, so die Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

    Eine Reform ist überfällig

    Aus Verbrauchersicht müsse die betriebliche Altersvorsorge demnach in mindestens drei Bereichen reformiert werden:

    • bei der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung,
    • bei der eingeschränkten Mitnahmemöglichkeit bei einem Arbeitgeberwechsel (“Portabilität”) und
    • bei der Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung.

    Diese Probleme in der betrieblichen Entgeltumwandlung müssten nach Ansicht der VZBV dringend behoben werden.

    Wenn Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge selbst finanzieren, in dem sie einen Teil ihres Gehalts per Entgeltumwandlung fürs Alter einzahlen, so hat das drei  entscheidende Nachteile:

    1. So müssten Auszahlungen aus der bAV nachgelagert, also beim Rentenbezug, versteuert werden. Es finde also nur eine Steuerstundung statt.
    2. Zudem falle die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht weg, „sondern wird verlagert“, kritisiert der VZBV. Denn die Beschäftigten müssten im Rentenalter jetzt die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen.
    3. Sie reduzieren damit ihre gesetzliche Rente, wodurch das Sozialversicherungssystem geschwächt werde.

    Eine betriebliche Altersversorgung, „die dazu führt, die gesetzliche Rente zu schwächen, ist nicht sinnvoll“, heißt es in dem Positionspapier des VZBV.

    Wenn der Betrieb nicht signifikant dazuzahlt, lohnt sich eine bAV nicht. Der Rechtsanspruch auf eine bAV dürfe deshalb nicht bloß im Abschluss eines Vorsorgevertrags über den Betrieb sein, so der VZBV. Vielmehr müssten Arbeitgeber einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung leisten, fordern die Verbraucherzentralen.

  • Kapitallebensversicherung hat ausgedient

    Kapitallebensversicherung hat ausgedient

    Ein ganze Branche hat abgewirtschaftet – Kapitallebensversicherungen sind ein Minus-Geschäft, denn der Garantiezins liegt unter der Inflationsrate. Damit hat dieses Altersvorsorgekonstrukt ausgedient.

    Der Garantiezins oder Höchstrechnungszins, den die Lebensversicherer beim Abschluss eines Neuvertrages ansetzen, liegt zurzeit noch bei 0,9 Prozent – Anfang Januar 2022 sinkt er dann auf 0,25 Prozent. Da Direktversicherungen in der Regel Kapitallebensversicherungen sind, die über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, sind auch Direktversicherungen ein Minus-Geschäft – und dazu zählen beispielsweise Metall- und Chemierente.

    garantiezins
    Der Garantiezins auf Sinkflug                            Quelle: Bundesministerium der Finanzen

     

    ausgedient und abgewrackt

    Wegen der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin, Christine Lagarde, verdienen die Lebensversicherer kaum noch Geld und mussten den Garantiezins regelmäßig senken. Dumm für alle, die einen neuen Vertrag abschließen.

    Es trifft aber nicht nur Direktversicherte, sondern auch Riester-Sparer, was zur „Defacto-Beerdigung der Riester-Rente führt“, wie es Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem „Handelsblatt“ gegenüber formulierte. Denn mit 0,25 Prozent Höchstrechnungszins ist eine Beitragsgarantie nicht mehr möglich. So zieht sich ein Anbieter nach dem anderen aus dem Riester-Geschäft zurück, darunter beispielsweise Deka und DWS sowie die Stuttgarter. Deko ist die Fondsgesellschaft der Sparkassen und DWS die Fondsgesellschaft der Deutschen Bank. Viele bieten schon keine klassischen Riester-Tarif mehr an. Riester ist ein Auslaufmodell und krachend gescheitert.

    Feste Zinsversprechen gehören der Vergangenheit an – annähernd alle deutschen Versicherer verabschieden sich „Welt“ zufolge aus dem Neugeschäft. Die italienische Generali beispielsweise habe sich bereits von deutschen Garantie-Policen getrennt. Das gleiche gelte für Axa.

    Garantie gleich null

    Die Versicherer können, wenn sie ehrlich wären, keine Garantie mehr abgeben. Nicht von ungefähr „machen Versicherungen mit alternativen Garantiekonzepten laut Branchenverband GDV beim Neugeschäft bereits 60 Prozent aus – bei der Allianz sind es sogar 90 Prozent“, schreibt das „Handelsblatt“. Denn um eine klassische Garantie abzusichern, müsse der Versicherer das Geld sehr konservativ anlegen. Das gehe jedoch im Niedrigzinsumfeld zulasten der Rendite. Sie geht gegen null. Nur, damit erübrigt sich eine Lebensversicherung.

  • Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Wenn der Staat klamm ist, macht er Schulden oder enteignet seine Bürger entschädigungslos. Gerade bei der Altersvorsorge ist Misstrauen angebracht. Direktversicherte können ein Lied davon singen.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Jeder 10. Direktversicherte ist Metaller

    Jeder 10. Direktversicherte ist Metaller

    Versicherer, Gewerkschaft und Arbeitgeber haben ganze Arbeit geleistet – jeder 10. Direktversicherter ist Metaller. Was bringt die Metallrente wirklich?

    Die Metallrente feiert ihr 20-jähriges Bestehen. Rund eine Million Beschäftigte sorgen laut Metallrente auf diese Weise fürs Alter vor. Versicherer, IG Metall und Metallarbeitgeber schubsen die Metaller in diese Form der betrieblichen Altersvorsorge, wobei die Direktversicherung die bevorzugte Form der Metaller ist. Der Marktanteil des Versorgungswerks bei Direktversicherungen beträgt laut Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum 31. Dezember 2019 sogar 9,8 Prozent. Heribert Karch, seit der Gründung 2001 Geschäftsführer von Metallrente, gibt aus sozialpolitischer Sicht das Ziel aus, möglichst allen Beschäftigten neben ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrentenzusage zukommen zu lassen. „Die Tarifvertragsparteien und Versorgungswerke wie Metallrente sind deshalb von immenser Bedeutung für die zusätzliche Absicherung im Alter.“

    metallrente

    Was die Metallrente bringt

    Karch fordert die neue Bundesregierung auf, „alles zu tun, um Unternehmen und Tarifparteien dabei zu unterstützen, das bewährte System der betrieblichen Altersversorgung weiter auszubauen.“ Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, sieht die Metallrente der privaten Vorsorge überlegen. „Eine stabile gesetzliche Rente zusammen mit guten Betriebsrenten sind der Schlüssel für ein gutes Leben im Alter“, so Hofmann.

    metallrente

    Metaller sollten die Metallrente aber gründlich hinterfragen, denn das sind Festtagsreden. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Die durchschnittliche monatliche Metallrente liegt gerade mal bei 105,55 Euro, damit kommt niemand sonderlich weit. Von den 72.420 Metallrentner bekommen mit 54.224 rund drei Viertel eine Kapitalauszahlung. Kapitalauszahlung heißt, dass die Metallrente nicht mehr steigt, angesichts einer Inflationsrate von 4,5 Prozent wird die Metallrente automatisch immer weniger wert. Wie gesagt, das sind die offiziellen Zahlen der Metallrente. Übrigens, bei einer Inflationsrate von 4,5 Prozent sind 105,55 Euro in fünf Jahren nur noch 84,70 Euro wert. Das kann jeder mit dem Inflationsrechner von zinsen-berechnen.de selbst nachrechnen.

    Was nicht in den offiziellen Zahlen enthalten ist: Die 54.224 Metallrentner müssten davon noch annähernd ein Fünftel an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Weil der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) einen Freibetrag von 164,50 Euro erkämpft hat, können sie ihre 105,55 Euro komplett behalten. Das haben die Metallrentner ausschließlich dem DVG zu verdanken.

  • „Bild“ macht Front gegen Rentner

    „Bild“ macht Front gegen Rentner

    „Bild“ schürt eine Neidkampagne gegen Rentner, macht Front gegen sie und lässt sich dabei vor den Karren der Arbeitgeber und der Union spannen.

    „Fürs dicke Rentenplus – Wir sollen Urlaubstage opfern!“, titelt die „Bild“ am Freitag, den 5. November 2021. Einen Tag vorher nahm sich „Bild“ ebenfalls das Rentenplus im kommenden Jahr unter der Headline „5,2 Prozent – wer für das Rentenplus zahlen muss“ vor.

    Front gegen Rentner

    „Bild“ spielt Arbeitnehmer und Rentner gegeneinander aus, denn das Blatt suggeriert, dass für das Rentenplus, das die Rentner möglicherweise 2022 erwarten können, die Arbeitnehmer bluten müssen. „Bild“ zitiert Jochen Pimpertz vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), der prognostiziert, dass der Rentenbeitragssatz „stärker klettern“ muss als erwartet. Der von „Bild“ zitierte Wolfang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, versteigt sich sogar zu der Aussage, die angekündigte Rentenerhöhung sei „grotesk“. Grotesk ist vielmehr, dass der Lobbyist Steiger seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, denn von grotesk kann keine Rede sein:

    • 2021 gab es keine Rentenerhöhung, obwohl die Inflationsrate mittlerweile bei 4,5 Prozent liegt, das heißt, die Rentner verlieren in diesem Jahr 4,5 Prozent an Kaufkraft.
    • Von grotesk kann auch deswegen keine Rede sein, weil die Rentenbeiträge, also das, was die Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlen, so niedrig sind wie seit Jahren nicht mehr. 1997 und 1998 lagen die Rentenbeiträge mit 20,8 Prozent deutlich höher als heute, denn 2021 zahlen Arbeitnehmer 18,6 Prozent – und damit so wenig wie in den 80er-Jahren.
    • Von grotesk kann keine Rede sein, weil Steiger verschweigt, dass die Rentenformel, die er kennen müsste, einen Nachhaltigkeitsfaktor als Teil der Rentenanpassungsformel enthält, der die jährlichen Rentenanpassungen entsprechend der Veränderung des Verhältnisses der Beitragszahler zu den Rentenbeziehern korrigiert. Kommt es zur Schieflage, bekommen Rentner weniger Rente.
    • Von grotesk kann weiter keine Rede sein, weil der Lobbyist Schweiger verschweigt, dass die Merkel-Regierung sich jahrelang dagegen geweigert hat, das Unrecht der rückwirkenden Abzocke von Betriebsrentnern und Direktversicherten abzuschaffen, obwohl die CDU 16 Jahre lange die Mehrheit im Bundestag stellte.
    • Von grotesk kann ferner keine Rede sein, weil er kein Wort über die Zwei-Klassen-Gesellschaft in punkto Altersvorsorge verliert. Das Pensionsniveau (Beamte) liegt bei mehr als 70 Prozent, das Rentenniveau zurzeit bei rund 49 Prozent.
    rentenversicherungsbeiträge
    Die Rentenversicherungsbeiträge waren schon mal deutlich höher       Quelle: sozialpolitik-aktuell

     

    Um diesen Schwindel mit der vermeintlichen „Groteske“ zu untermalen, zitiert „Bild“ Rentner, die jetzt mit dem Rentenplus, das sie möglicherweise 2022 bekommen, dicke Reisen machen und Geschenke verteilen. Sicher wussten die Zitierten nicht, in welchem Kontext ihre Zitate erscheinen. So wirkt der Artikel, als würden sich die Rentner einen schönen Lenz mit dem satten Rentenplus machen. „Bild“ agiert als Spalter zwischen Rentnern und Rentenbeitragszahlern im Auftrag von Arbeitgebern und Union.

  • 2022 bleibt der Freibetrag bei 164,50 Euro

    2022 bleibt der Freibetrag bei 164,50 Euro

    Trotz Inflation bleibt es 2022 beim Freibetrag von 164,50 Euro, für den Betriebsrentner keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen müssen. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.

    Der Freibetrag, bis zu dem Betriebsrentner und Direktversicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, bleibt 2022 bei 164,50 Euro. Ausschlaggebend dafür ist die Rechengrößen der Sozialversicherung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr festlegt. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.  Der Freibetrag gilt allerdings nur für die Krankenkassen-, aber nicht für Pflegebeiträge.

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV):

    • alte Bundesländer 39.480 Euro pro Jahr/3.290 Euro pro Monat.

    Der GKV-Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel (1/20) der Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

    West: 3290 ./. 20 = 164,50 Euro
    Ost: 3150 ./2 20 = 157,50 (steigt von 3115 auf 3150 Euro)

    Freibetrag stagniert 2022

    Wer als Rentner mit Direktversicherung seine Krankenkassenbeiträge selbst an die Krankenkassen überweist, kann von seiner „fiktiven“ Rente – bei Kapitalauszahlungen wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate umgelegt – 164,50 Euro abziehen. Aus dem Restbetrag errechnet sich dann der Krankenkassenbeitrag. Wer sich nicht selbst die Mühe machen will, nutzt am besten den Sozial­abgaben-Rechner von „Stiftung Warentest“.

    Leider erhöhte sich 2021 der durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozent auf dann 1,3 Prozent.

    Die Mechanik des Freibetrags:

    • Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen z.B. auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
    • Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 159,25 EUR für 2020). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).

    Vorsicht! Der Freibetrag gilt nicht für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

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