Tag: CDU

  • Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre

    Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre

    Noch 122 Tage bis zur Bundestagswahl 2021 am 26. September. Wer hat momentan die Nase vorn? Darauf gibt die Sonntagsfrage „Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre?“ Antwort.

    Zurzeit (Stand 26. Mai 2021) haben offensichtlich die Grünen die Nase vorn. In der aktuellen Sonntagsfrage zur Bundestagswahl sehe nur das unabhängige Forschungsinstitut INSA (Stand 23.5.2021) die Union mit 24 Prozent einen Prozentpunkt vor den Grünen, so das Statistikportal „Statista“. Bei allen anderen Forschungsinstituten liegen die Grünen vorn. Die SPD ist deutlich zurückgefallen und kommt nur noch auf Werte zwischen 14 und 17 Prozent, wie die Statista-Grafik zeigt. Viertstärkste Partei ist die FDP mit elf bis 13 Prozent. Die AfD liegt nur knapp dahinter. Die Linke kommt auf Werte zwischen sechs

    Die Sonntagsfrage bildet den aktuellen Wahl-Trend in der Bundesrepublik ab und wird regelmäßig von den Meinungsforschungsinstituten erhoben.

    Bundestagswahl
    Wahlpräferenzen Bundestagswahl                             Quelle: Statista

    Countdown Bundestagswahl 2021

    Auf der Seite Adenauer Campus findet sich ein Countdown zur Bundestagswahl 2021: So viele Tage, Stunden, Minuten und Sekunden sind es noch bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021, 07:00 Uhr.
  • Spahn bereitet Bürger auf höhere Ausgaben vor

    Spahn bereitet Bürger auf höhere Ausgaben vor

    Krankenhäuser und Krankenkassen bekommen zig Milliarden. Dafür werden Versicherte und Bürger mehr zahlen müssen – in Form höherer Steuern und höherer Beiträge. Spahn hat das bereits eingetütet.

    Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV sieht für das kommende Jahr eine Finanzierungslücke von 18 Milliarden Euro – und die muss und wird gestopft werden. Das passiert entweder über höhere Beiträge oder staatliche Zuschüsse. Weil sich eine Erhöhung der Zusatzbeiträge nicht gut macht in Wahlkampfzeiten, bekommen die Krankenkassen wohl einen deutlich höheren Bundeszuschuss. Die Politik hat schließlich Anfang 2021 gerade den Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent steigen lassen – 2022 soll es dabei bleiben.

    Ein solches Manöver wird indes nicht jedes Jahr funktionieren. Das heißt, die Versicherten sollten sich in den Folgejahren auf weiter steigende Beiträge einstellen. 2023 wird der Zusatzbeitrag dann auf 1,5 oder sogar zwei Prozent steigen. Das hieße, ein gesetzlich Versicherter – und sein Arbeitgeber – zahlt dann 19,65 oder 19,9 Prozent (14,6 + 2,0 + 3,05 oder 3,3 von Kinderlosen) Krankenkassenbeiträge. Parallel dazu wird auch die Pflegeversicherungen teurer. Insofern ist zu befürchten, dass Kranken- und Pflegebeiträge die 20-Prozent-Marke knacken. Direktversicherte und Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zahlen.

    Spahn überweist Krankenkassen Milliarden

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant für die Stabilisierung des Zusatzbeitrags bei 1,3 Prozent mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und einen „davon abweichender Bundeszuschuss“, der Entwurf liegt dem „Handelsblatt“ vor.

    Dass der Gesundheitsfonds 2022 sieben Milliarden Euro bekommt, ist jetzt schon beschlossene Sache, darüber hinaus sei, so das „Handelsblatt“, auch ein „davon abweichender Bundeszuschuss“ vorgesehen, den Gesundheits- und Finanzminister mit Zustimmung des Bundestags festsetzen können. Die Höhe ergebe sich aus dem Betrag, der nötig ist, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent zu stabilisieren. Mit der nun geplanten Anhebung dürften die zusätzlichen Steuermittel im Jahr 2022 auf mindestens 21,5 Milliarden Euro steigen.

    Das Gesetz und die zusätzlichen Steuermittel wird die Regierung vermutlich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im Spätsommer durchpeitschen.

    Mehr als 20 Prozent Beiträge

    Das Institut Prognos geht in einer Expertise für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) davon aus, dass der Beitragssatz zur Krankenversicherung – inklusive des Zusatzbeitrags – von 15,7 auf 17,4 Prozent steigen wird, der Pflegebeitrag von 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent auf 3,7 Prozent – insgesamt auf 21,1 (21,35 für Kinderlose) Prozent.

    Bild: Bundesministerium für Gesundheit | Screenshot

  • CDU will Rentner weiter belasten

    CDU will Rentner weiter belasten

    Altersvorsorger sollen nach dem Willen der CDU auch weiterhin in der Rente volle Krankenkassenbeiträge zahlen. Vertrauensbildung sieht anders aus.

    Keine Hoffnung auf eine Rücknahme der doppelten Krankenversicherungspflicht auf die private Altersvorsorge machte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) den Betroffenen bei einem Gespräch des CDU-Kreisvorstands Steinfurt mit der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt der Direktversicherungsgeschädigten. „Ich will keine Hoffnungen machen“, so Karliczek.  „Wir erkennen die Ungerechtigkeit an, die seinerzeit entstanden ist, aber wir haben dafür ja auch den Freibetrag gemacht“, sagte Karliczek in der Video-Konferenz, an der Reiner Korth (Geeste), stellvertretender Bundesvorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten, und DVG-Regionalgruppensprecher Reiner Wellmann teilnahmen.

    CDU sieht keine Lösung

    „Aufgrund des rückwirkenden Eingriffs war das nicht in Ordnung“, räumte Karliczek ein. Es gebe aber keine Lösung, die zu einer Befriedung der Situation führe. Ein Aussetzen der Beitragspflicht auf private Altersvorsorge würde dazu führen, dass auf Dauer drei Milliarden Euro an Einnahmen pro Jahr fehlten. Wenn man das über Steuermittel zuschießen müsste, würde auch die jüngere Generation über Gebühr belastet. „In einer älter werdenden Gesellschaft müssen die Jüngeren immer stärker für die Gesundheitskosten der Älteren aufkommen. Wir können keine Ungerechtigkeit abschaffen, indem wir neue Ungerechtigkeiten schaffen“, begründete die CDU-Politikerin die Sonderbelastung für diejenigen, die privat vorgesorgt haben.

    Das sah Stellvertretender DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth völlig anders: „Es ist nicht in Ordnung, wenn Sie hier Jung gegen Alt ausspielen. Hier wurde Vertrauen gebrochen. Auf eine Einmalauszahlung einer Lebensversicherung ist eigentlich keine Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen möglich. Die fiktive Umrechnung des Betrags auf 120 Monatseinnahmen ist Rechtsbeugung und Rechtsverdrehung“, stellte Korth klar. Es gebe eine sehr einfach umsetzbare Lösung: Für die ausgezahlten Riesterverträge habe man 2018 auch die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen durch politischen Beschluss beendet. „Diesen Beitragsstopp können Sie noch in dieser Wahlperiode machen. Bei Riester hat es  auch geklappt“, sagte Korth.

    CDU verweist auf Beitragsausfälle

    CDU-Ministerin Karliczek wollte sich darauf nicht einlassen: „Es würden uns auf Dauer drei Milliarden Euro Einnahmen jährlich fehlen. Wir tragen die Verantwortung, und das wird nicht klappen“. Auch den Hinweis von Korth und Wellmann, dass im Koalitionsvertrag von CDU-SPD 2018 beschlossen worden war, die Krankenversicherungskosten für die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (jährlich rund zehn Milliarden Euro) nicht länger allein aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen, sondern von der Allgemeinheit aus dem Steuertopf, wollte Karliczek nicht gelten lassen. Dieses Projekt sei noch gar nicht umgesetzt worden. Nach Überzeugung der Direktversicherungsgeschädigten ließe sich damit aber erheblicher finanzieller Spielraum schaffen und die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung schnell aus der Welt schaffen.

    CDU und Parteitagsbeschlüsse

    Den Hinweisen auf die mit großen Mehrheiten gefassten Beschlüsse der CDU-Bundesparteitage in Hamburg (2018) und Leipzig (2019), die Doppelverbeitragung zu beenden, gab die Ministerin ebenfalls keine Chance: „Der CDU-Bundesparteitag trägt keine Regierungsverantwortung und kann das wohl auch nicht bestimmen“, sagte Karliczek.

    DVG-Regionalgruppensprecher Reiner Wellmann reagierte anschließend enttäuscht: „Die CDU ist eine Partei, die das C als Markenkern im Namen führt und ihr Handeln aus einem christlichen Menschenbild definiert. Wie sich Vertrauensbruch und rückwirkender Eingriff in Eigentumsrechte damit in Einklang bringen lassen, wird uns wohl niemand aus der Union erklären können – oder wollen. So trägt die CDU dazu bei, dass das Vertrauen in die Politik immer größeren Schaden nehmen wird.“

    Was §229 SGB 5 sagt

    § 229 SGB 5

    Gesetzliche Krankenversicherung – Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
    (1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,
    …
    5.
    Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung; außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes sowie Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat.

    Satz 1 gilt auch, wenn Leistungen dieser Art aus dem Ausland oder von einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung bezogen werden. Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.

    Bild: CDU/Tobias Koch

  • 20 Jahre Riester für die Tonne

    20 Jahre Riester für die Tonne

    Vor 20 Jahren wurde Riester eingeführt – und gehört längst in die Tonne. Nur Versicherer verdienen daran, aber nicht die Bürger. Riester ist keine Altersvorsorge sondern Vermögensvernichtung.

    „Stoppt die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“, lautet die Forderung von Bürgerbewegung Finanzwende, Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Regierung rechnet Riester schön und geht von falschen Renditen aus. Nur Versicherer verdienen an Riester – zum Nachteil der Rentner. Statt die Ruine endlich sterben zu lassen, wird weiter herumgedoktert.

    Stoppt die Riester-Rente
    Stoppt die Riester-Rente – Aktion der Verbraucher-Allianz

    Riester ist Rentenklau

    Riester ist Rentenklau – und nach 20 Jahren krachend gescheitert. Das hat sich mittlerweile herum gesprochen, weswegen immer weniger Deutsche riestern. Die Zahl der Verträge geht zurück und mindestens ein Fünftel der Riester-Sparer zahlt nichts mehr ein. Das schert Politiker einen Dreck; sie machen munter weiter – und genau Schwarz-Rot-Grün halten weiter an Riester fest trotz besseren Wissens.

    Damit muss Schluss sein, fordert das Verbraucherschützer-Trio und lädt für Dienstag, den 11. Mai um 10.30 Uhr zu der gemeinsamen Aktion „Stopp die Riester-Rente, sonst sehen wir alt aus“ vor dem Bundeskanzleramt in Berlin ein. Wie der Bund der Versicherten richtig erkannt hat, dass von den staatlichen Zuschüsse nur die Versicherer profitieren und nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Verbraucher-Allianz trete dafür ein, „dass die Riester-Vorsorge beendet wird und damit der Weg frei wird für einen grundlegenden Neuanfang“.

    Riester ist für die Tonne

    Das Problem sind die viel zu hohen Kosten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Hubertus Heil (SPD) geht von vollkommen irrigen Annahmen aus, um damit die Rentner und heutigen Beitragszahler zu beschwichtigen. Sein Ministerium rechnet immer noch von einer „langfristige Verzinsung der Riester-Rente mit 4 % p.a. (2015: 3,5%, 2016: 3,0%, 2017 bis 2024: 2,5%, danach schrittweiser Anstieg auf 4,0% bis 2030) und Verwaltungskosten von 10 %“. Es stimmt nur die Annahme von zehn Prozent, aber schon längst nicht mehr die Annahme von 2,5 Prozent Verzinsung. Der Garantiezins liegt zurzeit bei 0,9 Prozent und sinkt ab 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent.

    Zinsschwindel von Merkel & Co.

    Übrigens Zins – der bezieht sich nicht etwa auf das, was der Riester-Sparer eingezahlt hat: Die Zinsen werden berechnet auf die eingezahlten Beiträge plus Förderung abzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten. Der Sparanteil ist eben nicht das eingezahlte Geld, denn davon gehen zehn Prozent Verwaltungskosten weg.

    Die Riester-Rente wird auch nicht dynamisch angepasst wie die gesetzliche Rente, sondern verharrt auf dem einmal festgestellten Niveau. Auch deswegen kann  die Riester-Rente das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.

    Schaden für Altersvorsorger

    Die Regierung hält zwanghaft und wider besseren Wissens an der Riester-Rente fest und hat sie sogar 2018 privilegiert: Im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossene Riester-Renten sind dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, anders als Direktversicherung, für die weiter der volle Beitragssatz gezahlt werden muss ab einem Freibetrag von 164,50 Euro. Seit 1. Januar 2018 müssen Rentner für  Leistungen aus dem “betrieblichen Riester“ in der Auszahlphase keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen.

    Diese Ungleichbehandlung von betrieblichem Riester und einer Direktversicherung sowie Betriebsrenten wird sogar von den Gerichten gedeckt.

    Merkel & Co. unternimmt alles, um Riester am Leben zu erhalten und den Altersvorsorgern zu schaden.

    Aufruf von Finanzwende

    Liebe Freundinnen und Freunde der Finanzwende,

    die Riester-Rente ist gescheitert! Warum? Riester-Produkte am Markt sind vielfach zu teuer und zu renditeschwach. Trotz einer Förderung mit Steuergeldern kommt zu wenig auf den Konten der Sparer an – im Übrigen auch weniger als die Bundesregierung ursprünglich annahm. Die Riester-Rente wurde 2001 eingeführt, um eine Lücke zu schließen, die die damalige Regierung selbst durch Kürzungen an der gesetzlichen Rente verursachte. Heute wissen wir: Das eigentliche Ziel – die Altersvorsorge der Bürgerinnen deutlich aufzubessern – wurde vielfach verfehlt.

    Ein Kernproblem sind die hohen Kosten. Bei durchschnittlichen Riester-Versicherungen fließt nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Gebühren, ergab eine Finanzwende-Studie. Doch die Versicherer haben sich 20 Jahre lang kaum um das Kostenproblem gekümmert. Unzählige Reformversuche haben daran nichts geändert. Für Finanzwende steht fest: Mit der Riester-Rente wurde 20 Jahre lang Rentenpolitik zugunsten der Finanzlobby gemacht. Und das wollen wir ändern – in einer Verbraucherallianz gemeinsam mit dem Bund der Versicherten und dem Verbraucherzentrale Bundesverband.

    Wir fordern die Kanzlerkandidatinnen von Union, Grünen und SPD in einem Appell auf: Stoppen Sie die Riester-Rente und sorgen Sie für einen Neustart bei der privaten Altersvorsorge! Wir wollen noch vor der Bundestagswahl ein klares politisches Bekenntnis von Armin Laschet, Annalena Baerbock und Olaf Scholz. Schließen Sie sich jetzt unserem Aufruf an.

    Hier Aufruf anschließen!
    Schon jetzt wenden sich immer mehr Menschen vom Riester-Konzept ab. Im Jahr 2020 sank die Zahl der Riester-Verträge zum dritten Mal in Folge auf nunmehr 16,4 Millionen. Fast die Hälfte der Vorsorgesparer haben ihre Verträge stillgelegt oder zahlen nur Minibeträge ein. Fest steht aber auch, dass keine dieser Riester-Sparerinnen schlechter gestellt werden darf. Bei einem Neustart der Altersvorsorge müssen bereits laufende Verträge weiter wie bisher gefördert werden.

    Damit es dazu kommt, braucht es vor der Bundestagswahl eine politische Weichenstellung der großen Parteien: Schluss mit der Riester-Rente, wir brauchen jetzt ein einfaches und kostengünstiges Vorsorgeangebot. Die gesetzliche Rente als Fundament der Alterssicherung muss um ein öffentlich organisiertes Vorsorgeangebot ergänzt werden. Ein solcher Neustart kann nur von der politischen Führung eingeläutet werden. Machen Sie mit und bringen Sie die Kanzlerkandidatinnen dazu, die Riester-Rente endlich zu stoppen und die Altersvorsorge in Deutschland neu aufzustellen!

    Jetzt unterzeichnen!
    Wenn der Staat seine Bürger zur privaten Vorsorge ermuntern will, ist er auch aufgerufen, ihnen ein verständliches und kostengünstiges Angebot zu machen. Gerade jüngere Menschen benötigen ein Vorsorgeangebot, auf das sie vertrauen können. Denn viele Verbraucherinnen wollen vorsorgen, wissen aber angesichts vieler teurer Produkte nicht mehr, wem sie eigentlich noch vertrauen können. Es ist Zeit, dass sich das ändert. Je mehr Menschen gemeinsam mit uns Druck aufbauen, desto höher ist die Chance, dass sich endlich etwas ändert. Seien Sie auch dabei und sorgen Sie dafür, dass die private Altersvorsorge neu aufgestellt wird.

    Danke für Ihr Engagement und herzliche Grüße

    Ihr Finanzwende-Team

     

    Presseschau

    Sahra Wagenknecht
    SWagenknecht
    Statt einem Neustart der privaten Altersvorsorge brauchen wir eine Reparatur der gesetzlichen Rente! Die #Teilprivatisierung muss rückgängig gemacht werden – ohne dabei Verbraucher um die eingezahlten Beiträge für #Riester-Produkte zu prellen. www.spiegel.de/wirtschaft/service/riester-rente-verbraucherschuetzer-fordern-zum-20-jaehrigen-jubilaeum-ein-ende-a-f3c4146e-e78d-4f2d-a293-2a72756f966e
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  • Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Nullrunde für Rentner, Erhöhung für Pensionäre

    Wie sich Medien von der Wirtschaft vereinnahmen lassen und ihre Leser für dumm verkaufen. Während Rentner 2021 eine Nullrunde erwartet, bekommen Pensionäre eine Erhöhung.

    von Karin Tutas

    „Teure Überraschung für Arbeitnehmer – ab 2022 steigen die Rentenbeiträge kräftig“, titelt Focus Money online und zeichnet ein düsteres Szenario über den Zustand der Rentenkasse. Durch die Corona-Pandemie erleide die Rentenkasse hohe Einbußen, dennoch habe es 2020 noch „üppige Rentenerhöhungen“ gegeben, moniert das Portal.  Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen, wird dann das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zitiert. Statt einer Erhöhung von 3,45 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten hätte es eine Kürzung von 3,25 geben müssen. Aber da gibt es ja die Rentengarantie, die eben diese Kürzung verhindert, was wiederum zum kräftigen Anstieg der Beiträge ab 2022 – nach der Bundestagswahl! – führen werde. Zu Lasten der Arbeitnehmer und natürlich der Arbeitgeber. „Doch das ist nur ein Teil der bitteren Wahrheit“ schreibt der Autor, denn auch der Bundeszuschuss an die Rentenkasse werde in Zukunft steigen – zu Lasten der Steuerzahler, moniert Focus wiederum der Kritik des IW folgend.

    Nullrunden 2010 – und 2021

    rentenerhöhungen
    Rentenerhöhungen 2007 bis 2020        Quelle: Statista

    Üppige Alimente für Pensionäre

    Das ist indes nur ein Teil der bitteren Wahrheit. Die Unkenntnis – oder absichtliche Ignoranz – der Fakten mancher Journalisten verblüfft doch immer wieder aufs Neue. „Üppige Rentenerhöhungen“? Vielleicht hätte der Autor, statt sich ausschließlich auf Argumente der Arbeitgeberseite zu stützen, mal ein Minimum an Recherche betreiben sollen. Mit wenigen Klicks hätte er festgestellt, dass die Beamtenpensionen – trotz Corona – 2020 ebenfalls um 3,2 Prozent erhöht wurden, ebenso 2019 (Renten 2,39 Prozent). Während  nämlich die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen müssen, wird den Pensionären ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt, wie „Rentenbescheid24“ schreibt. Übrigens finanziert von Steuergeldern – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Staatsdiener auch nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten. Und übrigens beträgt zusammengezählt die Erhöhung der Beamtenpensionen von 2019 bis 2021 immerhin 7,8 Prozent gegenüber der Renten von 5,84 Prozent.

    Rentner werden gerupft

    Dass der Autor auch die Rentenkürzungen, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmer seit den 50ern hinnehmen mussten, unterschlägt, ist ebenfalls keine Überraschung. Davon, dass viele, durch den Bundeszuschuss nur unzureichend gedeckten gesamtgesellschaftliche Aufgaben, sich seit 1957 zu einer Deckungslücke von rund 840 Milliarden Euro in der Rentenkasse geführt haben, erfährt der geneigte Online-Leser nichts. Aber das ist auch nicht gewollt. Die Adressaten sollen nämlich nicht ins Grübeln kommen und lieber privat für ihr Alter vorsorgen. Dass Focus dann allen Ernstes unter anderem noch das Auslaufmodell Riester anpreist, an das selbst einmal die an seiner Einführung beteiligten Politiker glauben, passt ins Bild. Ach ja, da wäre noch die aufgewertet betriebliche Altersversorgung (baV). Im Jahr 2021 könnten gesetzlich Krankenversicherte bei den baV-Auszahlungen einen Freibetrag von 164,50 Euro monatlich nutzen. „Das spart Abgaben“ – ernsthaft? Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigte, die fast ein Fünftel ihrer Ersparnisse aus der Altersversorgung abstecken müssen, können darüber nur den Kopf schütteln – bis zum Schleudertrauma.

     

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  • Regierung zockt Rentner ab

    Regierung zockt Rentner ab

    Allein 2020 hat die Regierung die Rentner um 40 Milliarden Euro abgezockt – und sie macht ungestraft munter weiter.

    Volle Kassen wecken Begehrlichkeit – das war schon immer so. Seit Ex-Kanzler Konrad Adenauer belastet die Regierung die Rentenversicherung mit Aufgaben, für die sie nicht zuständig ist, sondern alle Bürger. Dieser systematische Raubzug der Regierung durch die Rente hat schwerwiegende Folgen für die gesetzlichen Rentner – sie bekommen immer weniger Rente und müssen die Verluste durch betriebliche und private Altersvorsorge ausgleichen, wo der Staat aber erneut zulangt und einen Teil abzweigt. Ausgenommen von dieser Abzocke sind allein Beamte, denn sie bekommen Pension statt Rente.

    Regierung auf Rentenklau

    Allein im vergangenen Jahr hat die Regierung die Rentenkasse um annähernd 40 Milliarden Euro geplündert, wie die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) ermittelte. 2020 bürdete die schwarz-rote Regierung der Rentenkasse der ADG zufolge 114,7  Milliarden Euro an Ausgaben auf, für die er zuständig wäre. Zum Ausgleich zahlte er aber nur 75,2 Milliarden Euro an Bundeszuschuss. Das heißt, die Rentenkasse bleibt auf einem Defizit von 39,57 Milliarden Euro sitzen – und so geht das Jahr für Jahr. Seit 1957 haben sich die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen auf annähernd 870 Milliarden Euro summiert. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor.

    Der Staat müsste alle – und die Betonung liegt auf alle – versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln finanzieren. Das ist der Regierung aber egal – und sie kommt durch mit diesem systematischen Raubzug. So wächst der Fehlbetrag zu Lasten der gesetzlich Versicherten und Rentner von Jahr zu Jahr. Gäbe es den Fehlbetrag nicht, könnten die Renten 13,6 Prozent höher sein, wie der ADG feststellt. Keiner müsste grübeln, wie er mit betrieblicher oder privater Altersvorsorge die Rentenlücke ausgleichen kann.

    Rentenkasse geplündert

    Der Staat plündert die Rentenkasse, um es einmal drastisch zu formulieren. „Die aufgelaufene und nicht durch zurückgezahlte Bundesmittel gedeckte Summe ist riesig“, rechnete Teufel der „taz“ in einem Interview vor zehn Jahren bereits vor. „Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen rund 700 Milliarden Euro inklusive 300 Milliarden Zinsen quasi veruntreut; sie wurden zweckentfremdet, für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse in Anspruch genommen“, so Teufel. Aus 700 Milliarden sind bis heute 870 Milliarden Euro geworden. „Dieses Geld schuldet die Regierung unserer Rentenkasse“, prangerte Teufel an.

    Wo bleibt der Aufschrei?

    Wo bleibt der Aufschrei der Bürger? Die Lobby der Rentner ist zu schwach gegen einen übergriffigen Staat. Dumm nur, dass dieses System am Ende der Fahnenstange angekommen ist, denn der Verteilungsspielraum ist ausgeschöpft. Die Rente braucht eine grundlegende Reform, der sich die Merkel-Regierung systematisch verweigert hat.

    Es braucht eine „solidarische gesetzliche Bürgerversicherung“, in die alle einzahlen – auch die Beamten, um die Last auf alle zu verteilen. Das fordern beispielsweise die ADG und die Grünen in ihrem Wahlprogramm. „In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sorgen wir dafür, dass anderweitig nicht abgesicherte Selbständige, denen sonst Altersarmut droht, und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden“, heißt es im Grünen-Wahlprogramm.

    Altersvorsorge ein Minus-Geschäft

    In der Merkel-Ära ist die betriebliche Altersvorsorge leider zum Minus-Geschäft geworden, was die Grünen mittlerweile begriffen haben, während die gegenwärtige Regierung daran festhält. „Die Riester-Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt; die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, so steht es im Grünen-Wahlprogramm. Profitabel seien sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung, weswegen bei weitem nicht alle davon Gebrauch gemacht hätten. Wenn es nach den Grünen geht, wird die Riester-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds ersetzt.

    Das gilt indes nicht nur für die Riester-Rente, für die seit 2018 keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr gezahlt werden müssen, das gilt in gleicher Weise für die Direktversicherung, die wegen der vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein Minus-Geschäft geworden ist. Trotzdem wirbt beispielsweise die IG Metall immer noch für ihre Metallrente, die ja ebenfalls eine Direktversicherung ist. Hunderttausende Metaller lassen sich von den Versprechungen blenden, um dann am Ende bei Rentenbeginn wütend und enttäuscht feststellen zu müssen, dass sich die vermeintliche Rendite in Luft aufgelöst hat, weil sie für ihre Metallrente ja nicht nur Steuern zahlen müssen, sondern auch noch die vollen Kranken- und Pflegebeiträge – und ihre gesetzliche Rente vermindert haben.

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  • Die Corona-Rechnung zahlen alle

    Die Corona-Rechnung zahlen alle

    Deutschlands Schulden sind auf 2,26 Billionen Euro angestiegen. Büßen werden es die Bürger in Form höherer Steuern und Sozialabgaben. Der Staat wird rücksichtslos alle Reserven anzapfen, um an Geld zu kommen. Die Altersvorsorge ist in Gefahr, weil parallel dazu Preise und Gebühren steigen.

    Noch nie hatte Deutschland (nach dem 2. Weltkrieg) mehr Schulden als heute. Dem Statistisch Bundesamt zufolge sind  die Schulden von Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte im Jahr 2020 auf ein Allzeithoch von 2171,817 Milliarden Euro oder 2,17 Billionen gestiegen. Seitdem sind weitere 85 Milliarden Euro hinzugekommen, so dass der Schuldenstand zurzeit laut Bund der Steuerzahler 2,256 Billionen Euro beträgt – und die Schuldenuhr des Steuerzahlerbundes rattert munter weiter. Geschuldet war der Anstieg der Schuldenaufnahme für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.

    schuldenstand

    Bruttoschulden auf Rekordhöhe                     Quelle: querschuesse.de/Statistisches Bundesamt

    Kommt es wie 2003?

    Ähnlich wie 2003 wird die Bundesregierung auch dieses Mal die finanziellen Kosten der Krise auf die Bürger umlegen; ähnlich wie 2003 wird die Regierung auch dieses Mal wieder von einigen Sonderopfern verlangen; ähnlich wie 2003 wird sie damit wieder durchkommen. Damals 2003 wurde Hartz IV eingeführte und der Sozialabbau nahm Fahrt auf. 2003 wurde das vertrauensbrüchige Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt, das mit einem Schlag viele, die fürs Alter vorsorgten und vorsorgen, mit einem Schlag um annähernd 20 Prozent ihrer Ersparnisse brachte.

    2021 oder 2022 wird vermutlich das Rentenalter erhöht, die Vermögenssteuer eingeführt, die Sozialabgaben erhöht – und der Regierung fallen sicher noch ganz andere Maßnahmen ein. Wir alle sind nicht phantasievoll genug, um uns den staatlichen Durchgriff auf das Geld der Bürger vorzustellen.

    2021 dicke Corona-Rechnung

    Es wird, wie schon 2003, wieder die Zahler der Krankenkassen treffen. Die Krankenkassen reden bereits von einer Verdoppelung des Zusatzbeitrags und Erhöhungen des Eigenanteils der Versicherten. Kurzum, die gesetzliche Krankenkasse wird teurer. Die „European News Agency“ spricht von einer „Zwangsenteignung von Beitragsgeldern im GKV-System“. Die „Frankfurter Allgemeine“ prognostiziert ein „Neues Monsterdefizit der Krankenkassen“. Tatsächlich ist die Sozialversicherung – im Gegensatz zu allen anderen Ebenen des Öffentlichen Haushalts – nur minimal verschuldet.  “Die Sozialversicherung wies zum Jahresende 2020 einen Schuldenstand in Höhe von 52 Millionen Euro aus”, schreibt das Statistische Bundesamt.

    Zwangsenteignung als Mittel

    Es dürfte jedem klar sein, wohin die Reise im kommenden Jahr geht. Viele bluten bereits für die Kontaktbeschränkungen des Staats, 2021 wird der Staat alle verfügbaren Reserven anzapfen. Dann wird es auch keinen Vertrauensschutz geben und kein Rückwirkungsverbot. Sozialrecht darf alles im Sinne des Gemeinwohls. Direktversicherungsgeschädigte haben das leidvoll erfahren, wie wenig dem Staat Vertrauensschutz wert ist. “Pacta sunt servanda” oder “Verträge sind einzuhalten” gilt nicht für das Sozialrecht, das mit Verweis auf das Gemeinwohl auf alle Vermögen ungestraft zugreifen darf, und das rückwirkend.

    Entscheidende Bundestagswahl

    Zurzeit sind die Parteien, vor allem die Union noch mit sich beschäftigt. Wenn sich nach der Bundestagswahl der Pulverdampf verzogen hat, beginnt das große Schröpfen der Bürger. Irgendwoher muss das Geld ja schließlich kommen. Durch die “Bundesnotbremse” werden die Schäden noch  maximiert. Allein im vergangenen Jahr sind rund 800 000 sozialversicherungspflichte Jobs weggefallen, worauf die Zahlen von “Sozialpolitik.de” schließen lässt. Das ist auch der Grund, warum das Rentenniveau steigt, obwohl die Rentner nicht mehr Geld bekommen. Da das Rentenniveau das Verhältnis von durchschnittlichem Bruttoentgelt zur Standardrente ist, steigt das Rentenniveau, wenn das durchschnittliche Bruttoentgelt sinkt – und letzteres ist 2020 gesunken, weil viele ihren Job verloren haben und nichts oder weniger verdienen.

    Schulden wachsen weiter

    2021 werden nochmal 240 Milliarden neue Schulden dazukommen, das heißt der Schuldenstand steigt zügig in Richtung 2,5 Billionen. Und dies ist ja nicht alles, denn die EU-Kommission verschuldet sich auch erstmals munter in Rekordgeschwindigkeit. Ein Teil dieser EU-Schulden werden natürlich auf Deutschland umgelegt.

    Krankenversicherung teurer

    Was heißt das für die Krankenversicherung? Sie wird mit Sicherheit teurer. Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands prognostiziert für dieses Jahr ein Minus, trotz des dicken Finanzpolsters, mit dem die Kassen ins Jahr 2020 gestartet sind. „Um diese kurzfristig abzufangen und ein Finanzloch von mehr als 16 Milliarden Euro zu stopfen, werden vor der Bundestagswahl unter anderem die Rücklagen der Kassen verfeuert“, wird er von der „Frankfurter Allgemeinen“ zitiert.  Für Litsch ist es ausgemachte Sache, dass sich die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 1,3 auf 2,5 Prozent verdoppeln werden. Das wird aber auf die Zeit nach der Bundestagswahl hinausgezögert. Die Sozialabgaben werden dann über die 40-Prozent-Marke springen. Dabei ist Deutschland heute schon Weltmeister bei der Abgabenlast.

  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Später in Rente wegen Schuldenflut

    Später in Rente wegen Schuldenflut

    Deutschlands Schulden wachsen, jetzt sollen künftige Rentner büßen – und länger arbeiten. Der Ruf nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters wird immer lauter. Die Folgen der Schuldenflut

    Jetzt kommen die sieben dürre Jahre für Rentner. Sie werden ihren Gürtel enger schnallen müssen – und vor allem werden die Deutsche später in Rente gehen. Das Renteneintrittsalter wird aller Voraussicht nach schon im kommenden Jahr von 67 auf 69 angehoben. Politiker und ihre Experten loten bereits die Lage aus. „Ohne Reform verliert der Generationenvertrag seine Grundlage“, schreibt das „Straubinger Tagblatt“ ganz richtig.

    Folgen der Schuldenflut

    Die Merkel-Regierung lügt sich gern in die eigene Tasche – wie auch jetzt wieder. Wenn sie auf der einen Seite Hunderte von Milliarden in die Schadensbegrenzung der eigenen Corona-Politik pumpt, fehlt das Geld natürlich an anderer Stelle. Bislang hat sie über Jahre in die Rentenkasse gegriffen, die ist aber nun leer. Wie lässt sich also der Betrag deckeln, den sie Jahr für Jahr für den Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen begleichen muss? Ganz einfach, indem sie das Rentenalter erhöht, was einer verkappten Rentenkürzung gleichkommt.

    Experten – zu ihnen gehören das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, das Ifo-Institut in München, das Institut für Weltwirtschaft Kiel, das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle sowie das Essener RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung – werden vorgeschickt, um die Bürger langsam auf die Einschnitte in den kommenden Jahren vorzubereiten. „Angesichts der steigenden Staatsschulden sprechen sich die Institute für eine Erhöhung des Rentenalters aus“, meldet die „Tagesschau“. Es werde eine Herausforderung, die Staatsfinanzen nach der Pandemie wieder auf eine solide Basis zu stellen. Da die Bevölkerung älter werde, spiele dabei vor allem die Rentenversicherung eine Rolle. Ein höheres Rentenalter könne die Staatsfinanzen stützen. RWI-Konjunkturchef sieht im „höheren Renteneintrittsalter eine effektive Maßnahme“, wie er sich in einem „n-tv“ Interview äußerte.  „Die eleganteste Lösung wäre eine langsame, schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters“, sagte Oliver Holtemöller vom Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), berichtet der „Münchner Merkur“. Ein höheres Rentenalter könne die Staatsfinanzen stützen, ohne bei wichtigen Zukunfts-Investitionen auf die Bremse treten zu müssen.

    Nur die Rentner sollen bluten

    Das heißt, künftige Rentner werden den Gürtel noch enger schnallen müsse, um die maroden Staatsfinanzen zu stützen. Den bereits jetzt sind Tausende von sozialversicherungspflichtige Stellen weggefallen – und das ist nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Michael Theurer erst der Anfang. Es stünde, zitiert ihn die „Welt“, abertausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Komisch, von den Beamten und ihren Pension war in alle den Berichten nicht die Rede.

    Offensichtlich läuten bei der Deutschen Rentenversicherung angesichts dieser Forderungen alle Glocken. Sie mahnt der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) zufolge zu Vorsicht bei Anhebung des Rentenalters. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, sagte der Zeitung, „wir sollten uns genau anschauen, ob die Lebenserwartung tatsächlich immer weiter steigt“. Es gebe schon Länder, wo das nicht mehr der Fall sei. Sie betonte, gegenwärtig gingen die Menschen im Durchschnitt mit 64,3 Jahren in Altersrente. Zudem laufe bis 2031 noch die Anpassung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. „Wenn man die Rentenanpassungen ein weiteres Mal dämpft, muss man natürlich auch ehrlich sagen – das ist eine Änderung zulasten der Rentner“, erinnert Roßbach. Sie hätten dann ein größeres Paket zu tragen.

    Auch Rentenbeiträge erhöhen sich

    Wie geht’s weiter mit der Rente? 2021 steigt das Rentenniveau wegen sinkender Durchschnittseinkommen – das Rentenniveau ist das Verhältnis von Durchschnittseinkommen zu Durchschnittsrente – auf 49,4 Prozent, so Roßbach. Das heißt nicht, dass die Rentner mehr bekommen, sondern das die Beschäftigten weniger verdienen. Die Rentensituation wird sich aber insgesamt verschlechtern, denn Roßbach erwartet für 2023 ein Erhöhung der Rentenbeiträge auf 19,3 Prozent von jetzt 18,6 Prozent.

    Rentner und Rentenzahler erwartet also für die kommenden Jahre schlechtere Leistungen und höhere Beiträge, so das Fazit.

    Kein Zuckerschlecken für Merkel-Nachfolger

    Für Merkels Nachfolger wird es also kein „Zuckerschlecken“, wie die „Rheinische Post“ schreibt. Sie müssen das auslöffeln, was ihnen die Noch-Kanzlerin eingebrockt hat. Sie hinterlässt Deutschland eine schwere Hypothek. Die Nachfolger erwartet eine „ungemütliche Rentenreform“, die Merkel jahrelang verschleppt hat. Die Bürger werden mehr für die Renten zahlen müssen und weniger herausbekommen, so viel steht jetzt schon fest. Es braucht dringend eine grundlegende Rentenreform, wofür die Holger Balodis und Dagmar Hühne schon lange in ihrem Buch „Rente rauf“ plädieren.

     

    Bild:  iStock |  industryview

  • Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wer Politiker anschreibt, bekommt meist Textbausteine zurück – auf diesen Nenner lässt sich die Kommunikation zwischen Wählern und Politikern bringen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Viele Bürger schreiben in gutem Glauben, etwas zu bewirken, ihre Bundestagsabgeordneten an. Wer das häufiger unternimmt, dürfte irgendwann feststellen, dass sich ganze Passagen immer wieder gleichen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass sich Politiker von ihren wissenschaftlichen Mitarbeiter eine Sammlung von Textbausteinen zusammenstellen lassen, die dann zusammengewürfelt werden. So entstehen manchmal vernünftige, durchaus plausible, aber manchmal auch abseitige Texte. Damit speisen die Bundestagsabgeordnete ihre Wähler ab – und glauben, sie so ruhig stellen zu können.

    Mit Textbausteinen Wähler abspeisen

    Vornehm klingt so etwas dann „Argumentationshilfe“. Der CSU-Politiker Max Straubinger ist ein Meister darin. Für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag hatte er im Juni 2019 die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versuchte und versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni 2019 res seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst. Er führte seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz hunderte Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zu Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt.

    Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten greifen natürlich gern auf derartige „Argumentationshilfen“ zurück und gestalten daraus ihre Textbausteine, denen sich die Politiker nur allzu gern bedienen.

    Was Politiker über Wähler denken

    DVG-Mitglied Erwin Tischler durfte erfahren, wie Abgeordnete und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter über die Wähler denken. Tischler bekam zufällig den Dialog zwischen André Berghegger uns seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Averhoff mit. Berghegger (CDU) ist Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestags. Berghegger fragt, ob „wir jetzt eigentlich noch in irgendeiner Form reagieren oder ist das nur ein immer wiederkehrenden Appell?“. Und Averhoff antwortet, dass „er (Tischler) seit 2016 regelmäßig zu dem Thema schreibt; der Verband der Direktversicherungsgeschädigten mobilisiert aktuell seine Mitglieder und macht Druck auf Abgeordnete“ – und weiter „ … also ich kann ihm gerne was allgemeines antworten, ohne inhaltlich verbindlich zu sein, gucken wie er reagiert“. Tischler dürfte dann eine „allgemeine“ Antwort bekommen, die vergleichsweise unverbindlich ist.

    Politik per Maßnahmen-Generator

    Leider geht es nicht nur Direktversicherungsgeschädigten so, sondern vielen anderen Bürgern ebenfalls im Kontakt mit ihren Abgeordneten. Das Netz macht sich bereits lustig über diese Art der Kommunikation. Voice Actor, Übersetzer und Storyteller Doreaux @zwetkoffein und Web-Entwickler Nick @NickHatBoecker haben einen Corona-Maßnahmen-Generator entwickelt, weil sie das Gefühl haben, als „würde einfach jedes Mal ein zufälliger Vorschlag gezogen und das dann umgesetzt“, wie die „PC-Welt“ schreibt. Zu finden ist der „Corona-Maßnahmen-Generator“ in Twitter unter dem Hashtag

    #maßnahmengenerator. Der wirft jeweils vorformulierte Textbausteine aus verschiedenen Kategorien zusammen – manchmal klingt das sogar vernünftig. Aktuelles Beispiel: „Die Bundesregierung beschließt, Kaufhäuser mit ausgearbeitetem Hygienekonzept nur mit Terminvergabe arbeiten zu lassen“ oder „Die Bundesregierung beschließt, Fitnessstudios nur mittags zu schließen“ oder „ … Fabriken sofort zu schließen“ oder „ … Schlachthöfe abends zu öffnen“. Jeder kann sich selbst mit dem Corona-Maßnahmen-Generator vergnügen. Viel Spaß beim Boßeln. Wenn es nicht so traurig wäre, könnten wir auch darüber lachen.

    Willkür als System

    Was die Beispiele Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Corona-Maßnahmen belegen: Oft greift die Bundesregierung zu reinen Willkürmaßnahmen, die mit vermeintlich plausiblen Argumenten unterfüttert werden. Es lohnt sich, selbst zu denken und diese Maßnahmen zu hinterfragen. Das muss nicht nur erlaubt sein, sondern ist auch zwingend notwendig. Direktversicherung und Corona-Maßnahmen sind nur zwei Beispiele.

     

    Bild von Esi Grünhagen auf Pixabay

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