Tag: Doppelverbeitragung

  • Gemeinsam gegen Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Gemeinsam gegen Unrecht – jetzt Mitglied werden

    Der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) kämpft gegen die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen – schließt Euch uns an. Werdet Mitglied. Nur gemeinsam sind wir stark.

    Vorteile als Mitglied

    Das sind die Vorteile als Mitglied:

    • Interessenvertretung gegenüber Politikern
    • Demonstrationen auf der Straße
    • Organisierte Regionalgruppen in vielen Städten
    • Vernetzung unter Betroffenen
    • Informationen über aktuelle Entwicklungen
    • Regelmäßiger Newsletter
    • Unterstützung bei Klagen vor Gericht
    Hier geht’s zum Mitgliedsantrag – entweder gleich online oder per Post.

    Also, nicht länger zögern, gleich Antrag ausfüllen und mitkämpfen gegen das Unrecht, das uns Rot-Schwarz-Grün eingebrockt hat.

    Mitgliedsbeitrag

      • Einzelmitgliedschaft für 36,00 Euro pro Jahr
      • Partner eines bestehenden Mitglieds für 18,00 Euro pro Jahr
  • Das Wahlprogramm der Linken

    Das Wahlprogramm der Linken

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machen die Linken.

    Was will die Partei „Die Linke“? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will. Ob sie es umsetzen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Wahlprogramm der Linken:

    Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.148 Euro, also knapp 100 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.

     

    • Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu haben wir ein Konzept entwickelt, das Solidarität und soziale Gerechtigkeit mit finanzieller Solidität und Stabilität verbindet. Wir stärken damit die gesetzliche Rentenversicherung und verhindern Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Manager*innen und Politiker*innen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

     

    • Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euroein. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb an alle Menschen im Rentenalter und bei Erwerbsminderung als Zuschlag – im Einzelfall auch als Vollbetrag – von der Rentenversicherung gezahlt, die weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen im Alter haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig am 1. Juli eines jeden Jahres in demselben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch. Mit unserem Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung stellen wir die Weichen für eine gerechte, stabile und inklusive Alterssicherung der Zukunft, die für alle Erwerbstätigen da ist. Sie wird von folgenden Einzelmaßnahmen flankiert:

     

    • Die Beitragsbemessungsgrenze (für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung sowie für die alten und die neuen Bundesländer) wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten drastisch angehoben und schließlich ganz aufgehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen abgeflacht werden. Deshalb soll eine »BeitragsÄquivalenzgrenze« eingeführt werden.

     

    • Die private Riester-Rente ist gescheitert. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne statt in die Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp vier Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

     

    • Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden. Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen.

     

    • Wir wollen eine betriebliche Altersvorsorge, die überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanziert wird (als betriebliche Sozialleistung). Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein.

     

    • Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge und den Direktversicherungen sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase.

     

    • Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei. DIE LINKE fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags.

     

    Unser Rentenkonzept sieht vor:

    • Solidarausgleich für Niedriglohn: Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift hier zu kurz. Wir wollen die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro.
    • Ausbildungszeiten werden besser anerkannt und führen zu höheren Renten.
    • Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
    • Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte– das sind zurzeit über 102 Euro sogenannter Mütterrente – auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
    • Für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern im organisierten anerkannten Rettungsdienst, im Brandschutz, im Katastrophenschutz und im  Technischen Hilfswerk (THW) werden durch den Staat angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
    • Die Rente erst ab 67 muss zurückgenommen werden.
    • Wer krank wird, darf nicht noch eine niedrige Rente befürchten müssen: Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden. Die beschlossene Anhebung der Zurechnungszeit (die Zeit, die »hinzugerechnet« wird, weil der oder die Versicherte wegen der Erwerbsminderung nicht einzahlen konnte) für Rentenzugänge ab 2019 muss auch für die Menschen gelten, die schon 2018 und früher eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
    • Wir wollen die Benachteiligung der ostdeutschen Rentner*innen endlich beenden. Wir fordern die sofortige Angleichung des »aktuellen Rentenwertes (Ost)« an das Westniveau, ohne zukünftige Rentner*innen zu benachteiligen (vgl. Kapitel »Gerechtigkeit für die Menschen in Ostdeutschland«).

     

    Bild: Flickr/Die Linke Creative Commons — Attribution 2.0 Generic — CC BY 2.0

  • Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Bürger sollten dem Staat gründlich misstrauen

    Von wegen “pacta sunt servanda” oder Verträge sind einzuhalten. Wenn der Staat klamm ist, darf er seine Bürger entschädigungslos enteignen. Das hat er schon mehrmals praktiziert, beispielsweise bei Direktversicherungen. Misstrauen ist angebracht.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wähler mit Textbausteinen abgespeist

    Wer Politiker anschreibt, bekommt meist Textbausteine zurück – auf diesen Nenner lässt sich die Kommunikation zwischen Wählern und Politikern bringen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Viele Bürger schreiben in gutem Glauben, etwas zu bewirken, ihre Bundestagsabgeordneten an. Wer das häufiger unternimmt, dürfte irgendwann feststellen, dass sich ganze Passagen immer wieder gleichen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass sich Politiker von ihren wissenschaftlichen Mitarbeiter eine Sammlung von Textbausteinen zusammenstellen lassen, die dann zusammengewürfelt werden. So entstehen manchmal vernünftige, durchaus plausible, aber manchmal auch abseitige Texte. Damit speisen die Bundestagsabgeordnete ihre Wähler ab – und glauben, sie so ruhig stellen zu können.

    Mit Textbausteinen Wähler abspeisen

    Vornehm klingt so etwas dann „Argumentationshilfe“. Der CSU-Politiker Max Straubinger ist ein Meister darin. Für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag hatte er im Juni 2019 die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versuchte und versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni 2019 res seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst. Er führte seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz hunderte Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zu Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt.

    Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten greifen natürlich gern auf derartige „Argumentationshilfen“ zurück und gestalten daraus ihre Textbausteine, denen sich die Politiker nur allzu gern bedienen.

    Was Politiker über Wähler denken

    DVG-Mitglied Erwin Tischler durfte erfahren, wie Abgeordnete und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter über die Wähler denken. Tischler bekam zufällig den Dialog zwischen André Berghegger uns seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Averhoff mit. Berghegger (CDU) ist Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestags. Berghegger fragt, ob „wir jetzt eigentlich noch in irgendeiner Form reagieren oder ist das nur ein immer wiederkehrenden Appell?“. Und Averhoff antwortet, dass „er (Tischler) seit 2016 regelmäßig zu dem Thema schreibt; der Verband der Direktversicherungsgeschädigten mobilisiert aktuell seine Mitglieder und macht Druck auf Abgeordnete“ – und weiter „ … also ich kann ihm gerne was allgemeines antworten, ohne inhaltlich verbindlich zu sein, gucken wie er reagiert“. Tischler dürfte dann eine „allgemeine“ Antwort bekommen, die vergleichsweise unverbindlich ist.

    Politik per Maßnahmen-Generator

    Leider geht es nicht nur Direktversicherungsgeschädigten so, sondern vielen anderen Bürgern ebenfalls im Kontakt mit ihren Abgeordneten. Das Netz macht sich bereits lustig über diese Art der Kommunikation. Voice Actor, Übersetzer und Storyteller Doreaux @zwetkoffein und Web-Entwickler Nick @NickHatBoecker haben einen Corona-Maßnahmen-Generator entwickelt, weil sie das Gefühl haben, als „würde einfach jedes Mal ein zufälliger Vorschlag gezogen und das dann umgesetzt“, wie die „PC-Welt“ schreibt. Zu finden ist der „Corona-Maßnahmen-Generator“ in Twitter unter dem Hashtag

    #maßnahmengenerator. Der wirft jeweils vorformulierte Textbausteine aus verschiedenen Kategorien zusammen – manchmal klingt das sogar vernünftig. Aktuelles Beispiel: „Die Bundesregierung beschließt, Kaufhäuser mit ausgearbeitetem Hygienekonzept nur mit Terminvergabe arbeiten zu lassen“ oder „Die Bundesregierung beschließt, Fitnessstudios nur mittags zu schließen“ oder „ … Fabriken sofort zu schließen“ oder „ … Schlachthöfe abends zu öffnen“. Jeder kann sich selbst mit dem Corona-Maßnahmen-Generator vergnügen. Viel Spaß beim Boßeln. Wenn es nicht so traurig wäre, könnten wir auch darüber lachen.

    Willkür als System

    Was die Beispiele Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Corona-Maßnahmen belegen: Oft greift die Bundesregierung zu reinen Willkürmaßnahmen, die mit vermeintlich plausiblen Argumenten unterfüttert werden. Es lohnt sich, selbst zu denken und diese Maßnahmen zu hinterfragen. Das muss nicht nur erlaubt sein, sondern ist auch zwingend notwendig. Direktversicherung und Corona-Maßnahmen sind nur zwei Beispiele.

     

    Bild von Esi Grünhagen auf Pixabay

  • Der große Rentenraubzug

    Der große Rentenraubzug

    Erst Rentenkasse plündern, dann teure Zusatzprodukte zur Altersvorsorge kreieren und schließlich diejenigen, die für ihren Lebensabend vorgesorgt haben, bestehlen. Das wollen sich die Rentner im DVG nicht länger bieten lassen und fordern von der Politik eine Abkehr von der Zweiklassengesellschaft in der Altersvorsorge. Schluss mit dem Rentenraubzug.

    „Die Rente ist sicher“, ob der inzwischen verstorbene frühere Arbeitsminister Norbert Blüm diesen Satz heute noch aussprechen würde? Wohl kaum, denn ein Blick in die Zahlen zeigt: Seit den 50er Jahren klafft eine Deckungslücke in der Rentenkasse, die sich bis 2019 auf rund 870 Milliarden Euro summiert hat. Ohne diese Entnahmen für gesellschaftliche Ausgaben wäre die Rente sogar für künftige Generationen gesichert. Schuld daran ist nicht allein der demografische Faktor, wie uns so genannte Rentenexperten immer gerne weismachen wollen. Die Demografie ist nur ein Grund. Die Hauptursache ist vielmehr das systematische Plündern der Rentenkasse durch so genannte versicherungsfremde Leistungen. So werden etwa Ausgaben für Kriegsfolgelasten oder Entschädigungen von Naziopfern aus der Rentenkasse bestritten. Dafür gibt es zwar einen Zuschuss vom Bund, der aber – zu diesem Ergebnis kommen neben dem Rentenkompetenztteam des DVG auch die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) und das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner (BRR) – bei Weitem nicht ausreicht. Und was macht die Politik? Anstatt diese gesamtgesellschaftlichen Leistungen gleichmäßig auf alle Menschen im Land zu verteilen, bürdet sie diese Last allein den gesetzlich Rentenversicherten auf.

    Rentenraubzug hat System

    Die Folge dieses übrigens höchstrichterlich abgesegneten Missbrauchs: Eine kontinuierliche Absenkung des Netto-Rentenniveaus von 60 Prozent (1978) auf 48 Prozent im Jahr 2014. Beiträge zur Krankenkasse (seit 1983), Anhebung des Rentenalters ohne Abschläge auf 67, Rentenbesteuerung, Mütterrente und Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte schmälern das Einkommen der älteren Generation zusätzlich. Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt: Deutschland ist Schlusslicht bei der Rente. Nicht von ungefähr liegt der Anteil der Rentner bei der dramatisch zunehmenden Altersarmut bei 30 Prozent.

    Dass die Rente allein kein auskömmliches Einkommen fürs Alter ist, hat die Politik längst erkannt, nur hat sie an den falschen Schrauben gedreht. Die Arbeitnehmer wurden mit der betrieblichen und privaten Altersversorgung geködert und dann dafür bestraft. Riester und  Rürup kostet den Staat viel Geld und bringt den Beziehern negative Renditen. Riestern hat vor allem der Finanz- und Versicherungswirtschaft genutzt.

    Volle Beiträge auf Direktversicherungen

    In der Krankenversicherung ist das übrigens dasselbe Spiel. Wer eine  Direktversicherung abgeschlossen hatte, muss  seit 2004 – auch bei zuvor abgeschlossenen Verträgen – Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlen, um das Loch in den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen. Ein dreister Eingriff bei der privaten Vorsorge fürs Alter, der übrigens höchstrichterlich abgesegnet ist. Der mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz geschaffene Freibetrag ist bei weitem nicht ausreichend um das verloren gegangene Vertrauen der Betroffenen wieder herzustellen.

    Fein raus sind dagegen die Bezieher berufsständischer Altersversorgungen und vor allem Beamte. Ihre Pension liegt im Durchschnitt dreimal so hoch wie das der Rentenbezieher – ohne dass sie einen Cent einbezahlt haben oder finanziell an den oben genannten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligt werden. Das ist eine extreme Ungleichbehandlung, die dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art.3 I Grundgesetz widerspricht.

    Schluss mit Zweiklassensystem

    Schluss mit dem Zweiklassensystem in Rente und Krankenversicherung lautet daher die Forderung an die Politik mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl. Wer einzahlt, darf nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die nicht einzahlen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen auf alle Schultern verteilt werden und die ungerechte Doppelverbeitragung der Direktversicherungen und betrieblichen Altersvorsorge muss rückgängig gemacht werden. Die Politik darf sich nicht länger davor drücken, ein  gerechtes Rentensystem mit Bestandschutz zu schaffen, in das ALLE, ungeachtet ihres Einkommens, einzahlen.

     

    Faktenblatt Rente

  • Merkel bleibt beim Abkassieren rigoros

    Merkel bleibt beim Abkassieren rigoros

    Das “Basta”-Wort Angela Merkels gilt weiter in punkto Abkassieren. Die Union der “Masken-Raffkes” besteht auf doppelte Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrente und Direktversicherung. Damit sabotiert sie die betriebliche Altersvorsorge.

    Wer fürs Alters mit einer Betriebsrente oder Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt hat, ist der Dumme, denn am Ende zahlt er doppelte Krankenkassenbeiträge: den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag. Davon war keine Rede als die Politik dafür geworben hatte, betriebliche fürs Alter vorzusorgen. Sie bestraft alle, die den Rat der Politik befolgt hatten. Der Anfang 2020 eingeführte GKV-Betriebsrentenfreibetrag von 159,25 (2021: 164,50) Euro ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

    Union kassiert weiter ab

    Da es darum geht, dieses Unrechtmäßigkeit zu korrigieren, hält die Union unter Bundeskanzlerin Angela Merkel Betriebsrentner und Direktversicherte hin. Somit sabotiert sie die betriebliche Altersvorsorge, denn bei einem Abzug von mehr als 19 Prozent wird die Altersvorsorge zum Minus-Geschäft.

    Wegen dieser Hinhaltetaktik von Union und SPD – die Grünen waren damals mit im Boot, als das Gesetz formuliert wurde – ging der DVG bundesweit in 20 Städten auf die Straße und demonstrierte. Der DVG wird auch wieder am 1. Mai 2021 auf die Straße gehen – und zwar in Erfurt.

     

    Hier noch einmal zur Erinnerung wie rigoros Angela Merkel sein kann – das war am 10. April 2019

  • Versicherer gegen Kosten-Limit

    Versicherer gegen Kosten-Limit

    Versicherungsmakler kassieren teilweise bis zu sieben Prozent Provision und wollen sich von der Politik nicht limitieren lassen, was wiederum Finanzminister Olaf Scholz nicht passt, der für ein Kosten-Limit ist.  Deswegen wird er von der Branche angegriffen.

    Die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler fühlen sich vom Bundesfinanzministers und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz diskreditiert, weil der sich in einer Anne-Will-Sendung für den Provisionsdeckel stark machte. Der Referentenentwurf sieht vor, dass eine Maklerin oder ein Makler nicht mehr als 2,5 Prozent Abschlussprovision verlangen darf, außer er oder sie vermitteln dem Kunden einen qualitativ hochwertigen Vertrag (was immer das auch ist), nur dann dürfen sie bis zu vier Prozent verlangen. Klar, das sieht die Maklerbranche nicht gern. Der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) zieht deswegen gegen Scholz ins Feld.

    Gegen ein Kosten-Limit

    Es gebe, so der AfW, rund 200 000 Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in Deutschland: unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler, Mehrfachvertreterinnen und -vertreter, Ausschließlichkeitsvertreterinnen und -vertreter, die alle „viele zufriedene Kunden“ hätten. Da kann der AfW aber nicht die Millionen von Direktversicherungsgeschädigten meinen, die den Versprechungen der Versicherungsmaklerinnen und -maklern aufgesessen sind, die ihnen eine Direktversicherung aufgeschwatzt haben, die sich in der Auszahlphase wegen doppelter Krankenkassen- und Pflegebeiträge als Minus-Geschäft entpuppt und jetzt nichts mehr davon wissen wollen.

    Der AfW schreibt weiter, der Durchschnittsverdienst von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern liege bei 59 850 Euro – vor Steuern (monatlich 4987,50 Euro). Allerdings verdienen einige deutlich mehr, wie der Fall des Ex-Allianz-Generalvertreters und Bundestagsabgeordneten (CSU) Max Straubinger belegt. Der AfW argumentiert, eine gesetzliche Begrenzung der Vergütung für die Beratung und Vermittlung im Bereich der Lebensversicherungen (auch Provisionsdeckel genannt) wäre verfassungswidrig. Die extreme Belastung der Direktversicherten ist aber offensichtlich nicht verfassungswidrig, wie die abgelehnten Klagen einiger Direktversicherungsgeschädigten vor dem Bundesverfassungsgericht belegen.

    Was Kosteneffizienz heißt, beweisen die Schweden uns Deutsche schon seit Jahren mit ihrem staatlichen Altersvorsorgefonds AP7, dessen Kosten deutlich niedriger liegen als hierzulande Versicherungslösungen. Was können die Schweden, was wir Deutsche nicht können?

    Wie berechnet sich die Provision?

    „Focus“ rechnet es vor: „Der Berater erhält eine Abschlussprovision von drei bis fünf Prozent der Beitragssumme. Die Beitragssumme berechnet sich aus dem Jahresbeitrag des Kunden multipliziert mit der Laufzeit in Jahren.

    Rechenbeispiel: Heiner W. zahlt jeden Monat 150 Euro in seine Lebensversicherung ein. Der Vertrag endet nach 30 Jahren, die Beitragssumme beträgt also 54.000 Euro. Bei fünf Prozent Provision gehen demnach gleich zu Vertragsbeginn 2700 Euro an den Berater. Zusätzlich zur Abschlussprovision bekommt der Berater eine Betreuungsprovision von etwa einem Prozent des Jahresbeitrags, im Beispiel wären das also weitere 18 Euro jährlich über die gesamte Laufzeit hinweg – insgesamt 540 Euro.

  • Was die Union von Transparenz und Gerechtigkeit hält

    Was die Union von Transparenz und Gerechtigkeit hält

    Was die „Volksvertreter“ der Union (CDU/CSU) von sozialer Gerechtigkeit, Transparenzregeln und Nebengeschäften halten, verdeutlichen sie einmal wieder auf drastische Weise.

    von Reiner Wellmann und Helmut Achatz

    Einer der härtesten Doppelverbeitragungsbefürworter der Union missachtet jahrelang Transparenzregeln des Deutschen Bundestags. Damit ist Max Straubinger von der CSU aber in guter Gesellschaft, wie die Unionisten jüngst wieder gezeigt haben. Die „Masken-Raffkes“ (O-Ton „Bild“) der Union, Nikolaus Löbel (CDU) und Georg Nüßlein (CSU) haben offensichtlich mit der Vermittlung von Deals ordentlich Geld verdient. Der Unionskoalitionspartner SPD attestiert der Union ein „ernstes Korruptionsproblem“, wie die „Welt“ schreibt.

    Was ist ein Ehrenerklärung wert?

    Ob da die von der Union geforderte Ehrenerklärungen die Zweifel ausräumen? Max Straubinger war fix: Beim Maskenskandal in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat er als einer der ersten bereits am 11. März die geforderte Ehrenerklärung abgegeben. Das war dem CSU-Mann aus Landau sogar eine schnelle Presseerklärung wert. „Ich distanziere mich ausdrücklich von den beiden früheren Kollegen, die ihr Mandat missbraucht haben, um sich in dieser schweren Krise persönlich zu bereichern“, teilt Straubinger überraschend mit. Ein schärferes Lobbyregister fordert er jedoch nicht. Was aus Sicht der Direktversicherungsgeschädigten die Frage aufwirft, ob alle Abgeordneten von CDU/CSU und Max Straubinger auch die Ehrenerklärung abgeben würden, dass die üppigen Nebeneinkünfte – ermöglicht durch den Allianz-Konzern und andere große Versicherungen – keinen Einfluss auf die Gesetzgebung hatten, als die Abschaffung der seit 2004 rückwirkend eingeführten Krankenversicherungspflicht auf ausgezahlte Direktversicherungen zur Entscheidung anstand. Die CDU/CSU stand bekanntlich massiv auf der Bremse und verhinderte die große Reform, die der CDU-Bundesparteitag im Dezember 2019 in Hamburg noch mit großer Mehrheit gefordert hatte.

    Wir sind auf eure Meinung gespannt – Nutzt dafür das Forum

    Transparenz – ein Fremdwort

    Bemerkenswert an der Erklärung Straubingers ist, dass er selbst bis Anfang 2020 seine Nebeneinkünfte eher verschwieg und sich sogar eine Rüge des Bundestages dafür abholte. Der Bundestag musste den Abgeordneten Max Straubinger von der CSU offiziell rügen, weil er konsequent seine Nebeneinkünfte verschwieg und sie erst nach wiederholter Mahnung veröffentlichte – laut „Welt“ sogar rund 20 Mal. Wobei, was heißt schon „veröffentlicht“? Die breite Öffentlichkeit erfährt nur ungefähr, wie viel Allianz-Mann Straubinger vom Versicherungskonzern bekam. Da ist die Rede von Stufen – und das können bei Stufe acht beispielsweise etwas mehr 100 000 Euro sein oder 150 000 Euro. Alle Nebeneinkünfte zusammengenommen, kommt der Volksvertreter locker auf 150 000 Euro pro Jahr. Das erfährt der Bürger aber nur, weil Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Transparenzregeln anmahnte, wie von „abgeordnetenwatch“ berichtet.

    So funktioniert Lobbyismus

    Nun könnten wir Wähler locker darüber hinweg gehen. Aber im Fall des CSU-Sozialexperten drängen sich aus Sicht der Direktversicherungsgeschädigten einige Fragen auf. Welchen Einfluss haben die hohen Nebeneinkünfte, gezahlt vom Allianz-Konzern, auf das Verhalten des Politikers Max Straubinger bei der im Bundestag gescheiterten Abschaffung der Krankenversicherungspflicht auf Direktversicherungen gehabt? Wessen Interessen hat Straubinger in dieser Causa an erster Stelle vertreten? Straubinger ist der Politiker, der die Direktversicherungsgeschädigte im Kampf gegen die Beseitigung des Unrechts der Doppelverbeitragung konsequent ausbremst, blockiert und als unsolidarisch hinstellt. Was aus Straubingers Sicht als Ex-Generalvertreter der Allianz (bis Ende September 2019) verständlich ist, schließlich verdient die Allianz und damit auch er mit Direktversicherungen gutes Geld.

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    Straubinger hat  für seine Fraktionskolleginnen und -kollegen im Bundestag im Juni 2019 auch die Argumentationshilfen für eine Verbeitragung von Direktversicherungen und betrieblicher Altersversorgung (BAV) zu Papier gebracht. Darin schreibt Straubinger: „Leider muss man heute feststellen, dass jedwede Änderung, außer der völligen Wiederherstellung des alten Rechtszustandes, die keine Fraktionskollegin und kein Fraktionskollege will, die Vereinsmitglieder der sogenannten Direktversicherungsgeschädigten nicht zufrieden stellen wird“. Mit der Struktur der Versichertenzusammensetzung versucht Straubinger dann seine Bundestagskollegen zu überzeugen, dass finanziell schlechter gestellte Bevölkerungsschichten den Beitragsausfall der – so wörtlich – „leistungsfähigeren Rentner“ mittragen müssten. Und natürlich unterstreicht er auch immer wieder, dass die Regelungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht abgesegnet sind. „Wollen wir wirklich die Beitragsleistungen zu Lasten der jungen erwerbstätigen Generation verschieben“? fragt er im Juni des vorigen Jahres seine Fraktionskollegen. Andere Lösungen werden schon gar nicht ins Auge gefasst. Er führte seinen Bundestagskollegen bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung ein Milliardenspiel vor Augen, das nicht finanzierbar sei. Wie schnell der Bund mal kurz hunderte Milliarden aus dem Hut zaubert, das wurde uns jetzt zu Corona-Zeiten auf eindrückliche Weise vorgeführt.

    Wie sauber ist die Union?

    Wenn ein Max Straubinger jetzt die Gunst der Stunde nutzt, und den Fall der Raffkes in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu benutzt, sich als Saubermann hinzustellen, dann bleiben bei den Direktversicherungsgeschädigten erhebliche Zweifel. Warum fordert Straubinger kein scharfes Lobby-Register? Würde Max Straubinger auch die Ehrenerklärung unterschreiben, dass die jahrelangen Zahlungen der Allianz seine Argumentation und sein Abstimmungsverhalten bei Versicherungs- und Sozialthemen nicht beeinflusst haben? Der DVG e.V. freut sich auf die Antwort des CSU-Abgeordneten!

    Ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereit zu veröffentlichen, in welcher Höhe ihre Mitglieder in dieser Legislaturperiode Nebenverdienste und Spenden erhalten haben?

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  • “Allerdings sterben diese aus …”

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Politiker hoffen, dass sich Unrecht von selbst erledigt, wenn die Opfer gestorben sind. Da täuschen sie sich. Wir Alten werden unsere Kinder und Enkel davor warnen, eine Direktversicherung abzuschließen, die sich im Nachhinein als Minus-Geschäft entpuppt. Also von wegen sterben …

    Zum Artikel “Versicherer verbrennen unser Geld” von Reiner Wellmann

    Kommentar von Reiner Korth, stellvertretender Bundesvorsitzender des DVG

    Das Zitat eines Versicherungsvertreters (Thomas P. schrieb in Facebook „Allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei) in der kontroversen Diskussion zwischen NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann und Teilen der Versicherungsbranche ist ein entlarvendes Indiz, wie Politik und Versicherungswirtschaft über die Rentnergeneration denken.

    Politiker werden von uns bezahlt

    Das ist mieser Stil, ein entwürdigendes Szenario. Diese Rentnergeneration der heute 60-, 70- und 80-jährigen Rentner hat dieses Deutschland nach dem 2. Weltkrieg wieder aufgebaut. Sie hat dieses Land zu seiner ökonomischen und sozialen Prosperität geführt. Vielleicht muss man einem NRW-Minister noch einmal erklären, dass sein Monatsgehalt und seine spätere Pension von uns Arbeitnehmern durch unsere Steuerzahlungen erwirtschaftet werden. Und vielleicht muss man den Versicherungsagenten einmal erklären, dass wir Werktätigen mit unseren Versicherungsbeiträgen auch ihren Arbeitsplatz finanzieren.

    Es ist ein Skandal, wenn Politiker und Versicherungswirtschaft klamm heimlich darauf hoffen, politisches Unrecht erledige sich auf natürliche Weise durch Aussitzen. Das wird es garantiert nicht. Der DVG und seine Mitglieder kämpfen nicht nur für die Beseitigung des ihnen angetanen Unrechts (Stichwort GMG 2004); der DVG sieht auch eine wesentliche Aufgabe darin, die Öffentlichkeit, vor allem die jungen Leute aufzuklären. Unsere eigenen Kinder müssen davor bewahrt werden, dass sie nicht noch einmal den gleichen Fehler machen wie ihre Väter und Mütter. Sie müssen davor bewahrt werden, von der Politik später hereingelegt werden zu können, wenn nachträglich Gesetze gemacht werden, die 20 Prozent Abgaben auf Vorsorgeverträge erzwingen – Abgaben, die bei Vertragsabschluss überhaupt nicht bekannt waren und daher nicht einkalkuliert waren. Und sie müssen davor bewahrt werden, bei den Versicherungskonzernen die angeblich so wertvollen Vorsorgesparpläne abzuschließen, um dann hinterher schmerzhaft zu erfahren, dass sie weniger rausbekommen als sie über 20 oder 30 Jahre lang netto eingezahlt haben. Solche Ansparpläne braucht niemand.

    Angst vor Altersarmut

    Die Themen Altersarmut und Altersvorsorge bekommen gerade aktuell wieder große Aufmerksamkeit, weil sie zunehmend hohen Risiken ausgesetzt sind. Zum einen begründet in der anhaltenden Niedrigzinsphase, zum anderen belastet durch exorbitant steigende, gesetzliche Abgaben. Gewinner sind die Versicherer und die Politiker, auf der Strecke bleibt der Versicherte, der fleißige Steuer- und Beitragszahler. Politiker, die nachträglich abkassieren und den Verbraucherschutz mit Füßen treten (Stichwort: einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten), braucht kein Mensch. Im September sind Bundestagswahlen. Die Politik muss valide Antworten geben. Alle Parteien werden sich den Fragen der Vorsorgesparer stellen müssen, wenn sie verlorenes Vertrauen in die Altersvorsorge wieder gewinnen möchten.

    Merke! Die jungen Arbeitnehmer, die heute auf der Suche nach Vorsorgesparplänen sind, um einer Altersarmut entgegenzuwirken, das sind die Rentner von morgen. Sie alle haben eine Stimme bei der nächsten Bundestagwahl. Und sie wollen nicht so getäuscht werden, wie ihre Eltern getäuscht wurden.

     

    Bild: iStock/PPSK

  • Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    Wie Versicherer unser Geld verbrennen

    NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann fällt ein vernichtendes Urteil über die Abzocke der Versicherer – und bekommt sofort Gegenwind. Worauf sich ein heftiger Schlagabtausch in den Sozialen Medien entfacht. Worum geht’s? Versicherer verbrennen unser Geld.

    von Reiner Wellmann

    Der CDU-Sozialpolitiker wirft den Versicherern „immense Abschlusskosten, hohe Verwaltungskosten, nahezu wertlose Garantien und keine Rendite“ vor, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Nur die staatliche Zulage mache die Produkte der Versicherer attraktiv. So kann Altersvorsorge aber nicht funktionieren. Das ist Geld Verbrennen.

    “Allerdings sterben diese aus …”

    Das wollte Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), nicht so stehen lassen – und gab Laumann auf der Branchen-Plattform „Pfefferminzia“ kontra. Worauf sich in „Facebook“ ein heftiger Streit entfachte, in dessen Verlauf ein Signal-Iduna-Makler sich zu dem Satz verstieg „ … klar ist das mit den Verträgen von vor 2004 nicht richtig, allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“.

    Auf der Facebook-Seite des Versicherungs-Fachmagazins „Pfefferminzia“ („Das Informationsmedium für Versicherungshelden in Deutschland“) wird ähnlich verbissen gekämpft wie in den Bundesliga-Stadien. Auslöser war dieses Posting von Heinz gegen den „verbalen Rundumschlag des CDU-Sozialpolitikers Karl-Josef Laumann gegen die Versicherungswirtschaft und deren Rolle in der privaten Altersvorsorge“. DVG-Mitglied Norbert Wichmann hatte als Reaktion dazu einen Beitrag des Metallbau-Magazins gepostet. In dem gut recherchierten Bericht wird auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten zitiert, der auf die nachträglich eingeführte Beitragspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung) in der Auszahlungsphase hinweist und empfiehlt, aktuell noch laufende Verträge besser ruhend zu stellen und auf eine Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber zu drängen, um mit dieser dann selbst privat fürs Alter vorzusorgen.

    Politik will Unrecht aussitzen

    Diese Aussagen gingen einem Leser, Inhaber einer Versicherungsagentur im Rheinland, heftig gegen den Strich. „Das so etwas überhaupt veröffentlicht werden darf“, entrüstet sich Thomas P. auf Facebook. Und dann kommt es knüppeldick: „allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“. Ich habe dreimal gelesen und mich dann entschieden, den Verfasser zu fragen: „Ob die Betroffenen aussterben? Oder die Verträge?“ (Die ja bekanntlich nicht sterben können, sondern eher auslaufen). Der Verfasser drehte einige Pirouetten. Ich wolle ihn nicht verstehen, seine Aussage sei doch klar. Nach mehrfachen Versuchen war es ihm dann wohl zu peinlich. Er löschte seine Antworten, und damit meine mehrfachen Nachfragen. Norbert Wichmann erging es ähnlich. Plötzlich waren seine Antworten nicht mehr zu lesen.

    Ich habe dann zwei Tage lang in Ruhe abgewartet, ob sich noch etwas tut. Aber bis heute herrscht Funkstille. Allerdings ist auf Facebook bei Pfefferminzia bis heute die Aussage des Agenturinhabers „Allerdings sterben diese aus“ zu lesen. Und das kann ich nicht so stehen lassen. Abgesehen davon, dass die große deutsche Versicherung, die dieser Mann vertritt, dringlichst einmal klären sollte, ob sie mit so einer unverschämten Aussage in Zusammenhang gebracht werden will: Hat dieser Mann womöglich das ausgesprochen, was Politiker und Versicherungsleute über uns denken? Drängt sich nicht seit Jahren der Verdacht auf, dass die Politik das Thema aussitzen will? Vom Aussterben der Betroffenen sprechen die Politiker klugerweise nicht. Aber denken sie nicht möglicherweise genauso?

    Schwarze-Peter-Spiel der Parteien

    Wer einmal nacheinander in die Sprechstunde der lokalen Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD gegangen ist und das Thema angesprochen hat, der erlebt in der Regel folgendes: Der/die SPD-Abgeordnete räumt das Unrecht sofort ein, schiebt dann aber den Satz nach: „Wir hätten Sie gerne viel stärker entlastet. Aber mit dem Koalitionspartner war das nicht zu machen“. Gehst du in die Sprechstunde des CDU-Abgeordneten, kommt dieselbe Aussage: „Wir wollten mehr, aber mit der SPD nicht machbar“. Der Klassiker, nicht nur in schlechten Krimis: Good guy – bad guy. So werden wir doch bis heute abgespeist.

    Dem Versicherungsmann mag mit seinem Posting ein Freud’scher Versprecher unterlaufen sein. Aber nach jahrelangem Einsatz für unser Thema bin ich überzeugt, dass er nur das gesagt hat, was viele denken, aber nicht sagen: Die Politiker wollen das Thema aussitzen, wohl wissend, dass die Biologie und die Zeit für sie arbeiten. In der Politik beobachtet man genüsslich, dass es auf Facebook mindestens ein Dutzend Gruppen gibt, in denen sich Betroffene aus unterschiedlichsten Motiven zusammengetan haben. Warum so viele Gruppen? Warum nicht eine schlagkräftige Gruppe? Den Damen und Herren Abgeordneten kann es nur recht sein, wenn wir in Splittergruppen agieren, denen vermutlich nach und nach die Puste ausgeht.

    Versicherer verbrennen unser Geld

    „Allerdings sterben diese aus!“ Sollen wir diese Aussage unwidersprochen stehen lassen? Sollten wir nicht zumindest die Versicherungswirtschaft fragen, ob diese Ansicht in der Branche geteilt wird. Stehen die Versicherungskonzerne hinter so viel Ehrlichkeit, die jemand hier rausposaunt hat? Oder hat der Mann einfach nur Recht: Die ersten derjenigen, die nach 2004 von der hinterhältigen staatlichen Abzocke betroffen waren, sind doch schon gestorben. Und jeden Tag verliert die Truppe potenzielle Mitstreiter. Und irgendwann sind die Doppelversicherungsgeschädigten eine Episode der Politik. So wie zum Beispiel die Eltern, die Studiengebühren für ihre Kinder gezahlt haben.

    Oder geht noch einmal ein Ruck durch die Reihen der Direktversicherungsgeschädigten? Wehren wir uns gegen den Stempel „Aussterbende Sorte Wähler?“ Können wir uns vor der Bundestagswahl noch einmal aufraffen, den Verursachern die richtigen Fragen zu stellen, die Öffentlichkeit wachzurütteln und diejenigen, die noch nichts von der Abzocke ahnen, zu informieren?

    Mickriger Freibetrag

    Der Anfang 2020 eingeführte Betriebsrentenfreibetrag ist nur ein lächerlicher Versuch, dieses Unrecht wenigstens ein bisschen wieder gut zu machen. Aus der Freigrenze wurde dank massiver Proteste des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ein Freibetrag von 159,25 Euro (2020), mittlerweile von 164,50 Euro.

     

    Bild: iStock/PPSK

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