Tag: Doppelverbeitragung

  • Was die Parteien bei der Rente vorhaben

    Was die Parteien bei der Rente vorhaben

    Alle Parteien haben ihr Wahlprogramme veröffentlicht. Was bedeutet das für Direktversicherte und Betriebsrentner? Ein Vergleich.

    Die CDU/CSU hat sich am längsten Zeit gelassen für ihr Wahlprogramm – ob es deswegen so viel besser ist? In punkto Rente bleibt sie in dem 140 Seiten starken Wahlprogramm nebulös und setzt auf „Weiter-so“. Wie sieht es bei den anderen Parteien aus. Der DVG hat sich die Mühe gemacht, die Aussagen der einzelnen Parteien zu vergleichen.

    Wahlprogramm der Parteien

    Wahlprogramme

    Union will Thema Rente aussitzen

    „Wie erwartet, will die Union beim Thema Rente nichts ändern“, kommentiert Friedel Holl vom DVG das Wahlprogramm der CDU/CSU. Das bisherige Drei-Säulen-Modell – gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge (bAV), private Altersvorsorge – soll bestehen bleiben. Auch zum Rentenniveau könne sich die Union zu nichts Konkretem hinreißen. “Wir sorgen für eine verlässliche Rente und einen Neustart bei der privaten Vorsorge, damit sie sich mehr lohnt“, heißt es lapidar im Wahlprogramm. “Wir werden prüfen, wie man die Generationenrente mit staatlichem Monatsbetrag zur Anlage in einem Pensionsfonds – mit Schutz vor staatlichem Zugriff – ausgestalten kann”. Der Betrag von hundert Euro ist wieder aus dem Programm entfernt worden.

    Natürlich steht im Programm der CDU/CSU auch nichts zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten – aber, „an den berufsständischen Versorgungswerken halten wir fest”. Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung (ab Zeile 2178) soll sich nichts ändern – bis auf  „ … einen Steueranteil für versicherungsfremde Leistungen (wie beispielsweise in der Pandemiebekämpfung), der dynamisiert und an die tatsächlichen Kosten der versicherungsfremden Leistungen und deren Entwicklung gekoppelt wird”.

    Union verweigert Entlastung

    Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verpasste Millionen von Direktversicherten und Betriebsrentnern eine Watsche. Sie lehnt die  Entlastung von Direktversicherten und Betriebsrentnern ab (13. Februar 2019). „Rund sechs Millionen Betriebsrentner müssen wohl auch in Zukunft den doppelten Krankenkassenbeitrag auf ihre Altersvorsorge zahlen“, so „Bild“. Nach Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dem Plan ihres Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) eine Absage erteilt – mit den Worten „Das geht nicht“. Die Abschaffung sei angeblich zu teuer.

    Merkel lässt Spahn auflaufen                                                                         Quelle: Screenshot “Bild”

    Wahljahr 2021

    Landtags- und Bundestagswahlen
    14. März Baden-Württemberg Landtag
    14. März Rheinland-Pfalz Landtag
    14. März Hessen Allgemeine Kommunalwahlen
    25. April Thüringen Landtag VERSCHOBEN auf September
    6. Juni Sachsen-Anhalt Landtag
    12. Sept. Niedersachsen Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte,
    Stadtbezirksräte, Ortsräte, Regionsversammlung (Hannover)
    26. Sept. alle Bundesländer Bundestag
    26. Sept. Berlin Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen
    26. Sept. Mecklenburg-Vorpommern Landtag
    26. Sept. Thüringen Landtag

    Quelle: Wahlrecht.de

  • Kosten der Krankenkassen laufen aus dem Ruder

    Kosten der Krankenkassen laufen aus dem Ruder

    Die Kosten der Krankenkassen laufen vollkommen aus dem Ruder. Deswegen wollen die Kassen mehr Geld von Versicherten und Steuerzahlern. Ohne grundlegenden Reformen öffnet sich ein Abgrund.

    „Bis 2025 droht ein Rekordminus von 27,3 Milliarden Euro, der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Versicherten könnte um 1,6 Prozentpunkte steigen“, schreibt die „Deutsche Apotheker-Zeitung“. Die große Koalition hat in den Jahren ihrer Regierung den Krankenkassen eine versicherungsfremde Leistung nach der anderen aufgebürdet, was wundern, dass die Kosten ins Kraut schießen. Ausbaden müssen es vor allem die gesetzlich Krankenversicherten – und letztlich auch die Steuerzahler.

    Krankenkassen werden teurer

    Den „GKV-Mitgliedern droht in den nächsten Jahren ein Beitragsschock“, prognostiziert die „Welt“. Das liege nicht nur an der Coronakrise. Um künftig noch alle Ausgaben bezahlen zu können, müsse der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden dauerhaft bis auf 41,3 Milliarden Euro im Jahr steigen, zitiert die „Welt“ eine Studie zur mittelfristigen Finanzlage der GKV, die von der DAK-Gesundheit bei dem Institut für Gesundheit und Sozialforschung (Iges) beauftragt wurde.

    Die Krankenkassen haben parallel dazu jahrelang die Digitalisierung verschlafen, so dass der Kostendruck weiter zugenommen hat.

    Die „Deutsche Apotheker-Zeitung“ hat die verschiedene Szenarien Der Studie „Abschätzung des Finanzbedarfs in der GKV bis 2025 unter besonderer Berücksichtigung einer stärkeren Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen“ vorgestellt:

    • Laut Basis-Szenario (mittlere Einnahmen- und Ausgabenentwicklung) droht der gesetzlichen Krankenversicherung bereits für das kommende Jahr ein Finanzloch von 8,6 Milliarden Euro. Ohne die 7 Milliarden Euro des gerade bewilligten zusätzlichen Bundeszuschusses handelte es sich tatsächlich um ein Defizit von 15,6 Milliarden Euro. Dies entspricht einem rechnerischen Zusatzbeitragssatz von 2,29 Prozent. Im Jahr 2025 könnte sich der zusätzliche Finanzbedarf laut Basis-Szenario bereits auf 27,3 Milliarden Euro und der rechnerische Zusatzbeitrag auf 2,87 Prozent erhöhen.
    • Betrachtet man die beiden anderen Szenarien – ein optimistisches und ein pessimistisches –, so liegt die Bandbreite des Finanzbedarfs zwischen 22,9 Milliarden Euro und 34,8 Milliarden Euro, für den rechnerischen Zusatzbeitragssatz ergibt sich entsprechend ein Spektrum von 2,59 bis 3,30 Prozent.

    „Wenn jetzt nicht gehandelt wird, droht den Versicherten schon 2023 der historisch größte Beitragssprung; die aktuelle Iges-Analyse untermauert die Notwendigkeit eines Kassensturzes nach der Bundestagswahl und dringender Strukturreformen“, so Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit.

    Staat plündert Krankenkassen

    Die Bundesregierung hat der gesetzlichen Krankenversicherung, ähnlich wie der gesetzlichen Rentenversicherung, immer mehr versicherungsfremden Leistungen aufgebürdet, ohne sie entsprechend auszugleichen. Das heißt, die gesetzlich Krankenversicherten werden übermäßig für Leistungen in die Pflicht genommen. Zu den versicherungsfremden Leistungen gehören Iges zufolge beispielsweise die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, Ehepartnern, aber auch das Erziehungs- und Mutterschaftsgeld. Die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse machen der Studie zufolge rund 41 Milliarden Euro aus. Diesem Betrag stehe nur ein regulärer Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro gegenüber – Minus zu Lasten der gesetzlich Krankenversicherten: 26,5 Milliarden Euro. Einen Teil dieses Defizit bei den versicherungsfremden Leistungen müssen Direktversicherte und Betriebsrentner über die Vollverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen, was die Altersvorsorge zum Minusgeschäft macht.

    grundlegende Reform überfällig

    Der DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert deswegen eine „umfassende Strukturreformen im Gesundheitswesen, um Effizienzpotenziale zu heben und gleichzeitig Versorgungsverbesserungen für die Versicherten zu ermöglichen.“

     

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt

    Seit Januar 2021 ist der duruchschnittliche Zusatzbeitra auf 1,3 Prozent gestiegen

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Was der CDU zur Rente einfällt

    Was der CDU zur Rente einfällt

    Wie oft schon hat die CDU die Wähler getäuscht und enttäuscht. Die eigenen Beschlüsse wurden regelmäßig über den Haufen geworfen – besonders häufig in punkto Rente. Traut sich das Armin Laschet noch einmal?

    Von Reiner Wellmann

    Die CDU und der Wählerwille – eine Geschichte von Täuschungen und Enttäuschungen. Zweimal hatten die Mitglieder der Volkspartei auf Bundesparteitagen die Abschaffung der Krankenversicherungspflicht auf Direktversicherungen beschlossen. Zweimal hat es die Entscheider der Christdemokraten in Berlin schlichtweg nicht interessiert. Jetzt müssen Laschet & Co. endgültig  Farbe bekennen. Denn bei der Aktion „Zusammenmachen“, bei der die Partei in den vergangenen Wochen online die Menschen in Deutschland nach Zukunftsideen gefragt hat, spielt das Thema Sicherheit der Rente und vor allem Abschaffung der ungerechten Doppelverbeitragung auf private Altersvorsorge eine bedeutende Rolle

    „Dein Deutschland. Deine Ideen“ – es war nach Angaben von CDU-Chef Armin Laschet die bislang größte digitale Beteiligungskampagne der Christdemokraten. 5000 Teilnehmer trafen sich an 11 digitalen runden Tischen. Und am Ende jubelte die CDU-Parteizentrale: 9450 Ideen und Vorschläge für das Wahlprogramm der CDU waren eingebracht worden für das (O-Ton CDU) „Modernisierungsjahrzehnt“. „Klicke dich einfach durch die Ideen und erfahre, was Deutschland bewegt“, fordert der CDU-Bundesvorstand auf. Beim Thema „Gesundheit und soziale Absicherung sind es exakt 249 Ideen und Vorschläge, die die Partei online für jedermann einsehbar präsentiert.

    Alle sollen in Rente einzahlen

    Nicht sonderlich überrascht dürfte sein, wer ins Detail schaut: 39 Mal taucht die Forderung auf, dass alle Bevölkerungsgruppen in die Rentenkassen einzahlen sollen. Ein Thema, das die CDU im Bundestag vor wenigen Wochen noch abgelehnt hatte. Offensichtlich getrieben von der Versicherungs- und Beamten-Lobby, scheut die CDU bislang die Rentenpflicht für alle wie der Teufel das Weihwasser.  Nun sollte die CDU im Konrad-Adenauer-Haus zur Kenntnis genommen haben, dass es offensichtlich eine große Mehrheit in der Bevölkerung dafür gibt, dass bitte schön alle in die Rentenversicherung einzahlen. Bleibt die spannende Frage, ob dieser Wählerwille es auch in das Wahlprogramm 2021 der CDU schaffen wird?

    Eindeutig auch der Auftrag an die CDU, die Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und andere Formen der privaten Altersvorsorge endlich abzuschaffen. 19 Mal wird dieser Antrag so oder ähnlich formuliert. Eigentlich ein Trauerspiel, dass es so weit kommen muss. Denn auf den CDU-Bundesparteitagen 2018 in Hamburg und 2019 in Erfurt hatten die Delegierten bereits eindeutig die Beschlüsse gefasst, diese Doppelverbeitragung zu beenden. Hat in Berlin aber niemanden interessiert. Bis auf das Placebo eines Freibetrags von 159 Euro (heute 164,50 Euro) blieb alles beim Alten.

    Täuschen, aussitzen, hinhalten als Methode

    Jetzt könnte es für CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet aber ungemütlich werden. Zum einen ist es peinlich, dass die CDU bei der „größten digitalen Beteiligungskampagne“ deutlich darauf hingewiesen werden muss, das umzusetzen, was sie bereits zweimal beschlossen hat. Das ist auch eine schallende Ohrfeige für die Minister der Groko-Regierung. Aber für jeden Beobachter stellt sich die Frage, schafft es diese Forderung von Millionen Geprellten und Enttäuschten auch noch einmal ins Wahlprogramm der CDU-Deutschlands? Und wenn ja: Wie will die CDU das Vertrauen derjenigen gewinnen, die schon mehrfach betrogen und enttäuscht wurden? Wer das höchste beschlussfassende Gremium der Volkspartei CDU missachtet – wie wird der mit den Ergebnissen einer Mitmach-Aktion im Vorfeld der Bundestagswahl umgehen?

    Ein Blick zurück lässt Böses ahnen: Bei der Bildung der jetzigen Groko im Jahr 2017 hatte es die Abschaffung der Doppelverbeitragung auch in den Vertrag zwischen CDU und SPD geschafft. Auf den letzten Drücker strich dann ausgerechnet die CDU dieses Thema aus dem Regierungsprogramm – übrigens ohne nennenswerten Widerstand der SPD. Aber soll man dieser CDU jetzt noch glauben – vorausgesetzt die Mitmach-Forderung der Deutschen schafft es überhaupt bis ins Wahlprogramm – dass sie diesen Betrug an Millionen Arbeitnehmern wirklich endlich beenden will?  Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, sagt der Volksmund. Die Partei, die das „C“ im Namen führt, sollte sich gut überlegen, ob sie die Wähler erneut belügen will.

    Laschet muss Farbe bekennen

    Dabei hat Wetzlarer Kreisvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer seinem Parteifreund und Kanzlerkandidat Armin Laschet eine Steilvorlage geliefert: Laschet müsste nur Irmers lesen. Irmer weiß, wie die Basis tickt. Aber bislang blieb Laschets Antwort aus. Laschet ist Irmer immer noch eine Antwort schuldig – aber bei der Präsentation des Wahlprogramms am 21. Juni werden Millionen Geschädigte ganz genau hinhören, was sie von dieser Partei zu erwarten haben.

    Dass die Wähler deutlich weiter sind als einige Regierungsakteure, zeigen auch die Forderungen nach einem Staatsfonds nach norwegischem oder schwedischem Vorbild zur Stärkung der Altersvorsorge, die bei „Dein Deutschland. Deine Ideen“ x-fach genannt werden. Ob das, was in Nachbarländern seit langer Zeit optimal funktioniert und den Rentnern deutliche höhere Leistungen garantiert, es nun auch endlich bei der CDU ins Wahlprogramm schafft?

     

    Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

  • Vergleich von Metallrentefonds mit Schwedens AP7

    Vergleich von Metallrentefonds mit Schwedens AP7

    Deutschland ist in punkto Rente nur Mittelfeld. Schweden steht dank des staatlichen Schwedenfonds weit besser da.  Wie hat sich der Metallrentefonds im Vergleich zum schwedischen AP7 entwickelt?

    Deutschland kann sich in punkto Rente eine Scheibe abschneiden von Schweden. Vor allem die Schweden zeigen, dass sich mit einer kapitalgedeckte Altersvorsorge als Ergänzung zum Umlageverfahren die Rente sichern  lässt. Die Schweden sind in den vergangenen Jahren gut damit gefahren, wie die Sendung ZDFZoom “Arm am Ende” zeigte . Ihre Såfa böte sich als Blaupause auch für Deutschland an. Die „Statens årskullsförvaltningsalternativ“, kurz Såfa, zeigt, dass Aktien unverzichtbar sind für die Altersvorsorge. Såfa steht für staatliche Jahrgangsverwaltungsalternative. Millionen Schweden setzen auf den vom Staat angebotenen Aktienfonds AP7. Deutsche Metaller beispielsweise setzen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge auf den Metallrentefonds der Allianz.

    Schwedenfonds für mehr Rente

    Schweden hat für seine Bürger staatliche Fonds ausgelegt – einen Aktien- und einen Anleihenfonds: den AP7 (ISIN: SE0003299999). Der AP7 verwaltet die Prämienrentenansprüche für die Schweden, die nicht in andere Fonds investieren wollen – mittlerweile mehr als fünf Millionen Schweden. Beim AP7-Aktienfonds handelt es sich um einen staatlich verwalteten Fonds, der einem strengen Portfoliomanagement unterliegt. Neben einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente, die vom Arbeitgeber finanziert wird, sollten Bürger privat vorsorgen. Der AP7-Fonds ist Teil der sogenannten Premium-Rente in Schweden und erzielt seit Jahren sehenswerte Renditen.

    Hierzulande investieren Hunderttausende Metaller in die Metallrente, die auch von der Allianz organisiert wird. Eine Minderheit der Metaller mit Metallrente setzt auf den Metallrentefonds. Insofern ist es interessant, beide Pensionsfonds miteinander zu vergleichen. Das geht leider nur über einen Umweg: Deswegen vergleichen wir den AP7 mit dem weltweiten Aktienindex MSCI ACWI (All Country World Index), der mehr als 3000 Aktien von 50 Börsen weltweit zusammenfasst und die Marktkapitalisierung von 85 Prozent aller Aktien weltweit abdeckt. Wir vergleichen parallel dazu den Metallrentefonds mit dem MSCI ACWI. Welcher Fonds schneidet besser ab im Vergleich zu seiner Benchmark, sprich Messlatte? Somit kann sich jeder selbst ein Bild machen. Den Vergleich kann jeder auch jederzeit selbst nachvollziehen auf der Seite von Morningstar Sweden (AP7 und MSCI ACWI) und auf der Seite von Onvista (Metallfonds und MSCI ACWI). Den Chart-Vergleich kann jeder selbst jederzeit auf der Seite von Morningstar Schweden abrufen.

    Vergleich AP7 mit MSCI ACWI

    AP7

    AP7 im Vergleich zum Weltindex MSCI ACWI                                                              Quelle: Morningstar Sweden

    Vergleich Metallrentefonds mit MSCI ACWI

    Dazu im Vergleich der Metallrentefonds. Benchmark ist ebenfalls der MSCI ACWI

    Metallrentefonds

    Metallrentefondsim Vergleich zum Weltindex MSCI ACWI              Quelle: Onvista   

    Der schwedisch AP7 verwaltet aktuell ein Vermögen von 748 Milliarden schwedischer Krone, was 73,85 Milliarden Euro entspricht. Die Verwaltungskosten betragen nach Angaben von AP7 aktuell 0,11 Prozent. Die Wertentwicklung des AP7 liegt der Fonds-Ratingagentur Morningstar zufolge bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren bei 15,5 Prozent pro Jahr.

    Der Metallrentefonds weist seit Auflage (2002) eine jährliche Wertentwicklung von 4,93 Prozent aus, bezogen auf zehn Jahre von jährlich 6,73 Prozent. Die Pauschalvergütung liegt bei 1,15 Prozent, aktuell werden laufende Kosten von 1,2 Prozent erhoben. Der Metallrentefonds ist aktuell zu 81,46 Prozent in Aktien, zu 16,87 Prozent in Anleihen investiert und hält 1,68 Prozent Cash.

     

    Bilder:  jorono auf Pixabay  | MurlocCra4ler auf Pixabay

  • Allianz und Swiss Life wollen Schwedenfonds verhindern

    Allianz und Swiss Life wollen Schwedenfonds verhindern

    Deutschland ist in punkto Rente nur Mittelfeld. Schweden steht dank des staatlichen Schwedenfonds weit besser da – genau das wollen Allianz und Swiss Life für Deutschland verhindern.

    Deutschland kann sich in punkto Rente eine Scheibe abschneiden von Schweden, Dänen, Holländern und Österreichern. Vor allem die Schweden zeigen, dass sich mit einer kapitalgedeckte Altersvorsorge als Ergänzung zum Umlageverfahren die Rente sichern  lässt. Die Schweden sind in den vergangenen Jahren gut damit gefahren. Ihre Såfa böte sich als Blaupause auch für Deutschland an. Die „Statens årskullsförvaltningsalternativ“, kurz Såfa, zeigt, dass Aktien unverzichtbar sind für die Altersvorsorge. Såfa steht für staatliche Jahrgangsverwaltungsalternative.

    Schwedenfonds für mehr Rente

    Schweden hat für seine Bürger staatliche Fonds ausgelegt – einen Aktien- und einen Anleihenfonds: den AP7 (ISIN: SE0003299999). Der siebte schwedische Pensionsfonds (AP7) wurde 2000 gegründet und 2010 neu organisiert. Er verwaltet die Prämienrentenansprüche für die Schweden, die nicht in andere Fonds investieren wollen – mittlerweile mehr als fünf Millionen Schweden. Den AP7 gibt es in zwei Varianten: einen Aktien- und einen Anleihefonds.

    Beim AP7-Aktienfonds handelt es sich um einen staatlich verwalteten Fonds, der einem strengen Portfoliomanagement unterliegt. Er ist ein Bestandteil der schwedischen Premium-Rente, die wiederum eine wichtige Säule für das Rentensystem in Schweden darstellt. Analog zum 3-Säulen-Modell ist auch die Altersvorsorge in Schweden strukturiert. Neben einer gesetzlichen Rente und einer Betriebsrente, die vom Arbeitgeber finanziert wird, sollten Bürger privat vorsorgen. Der AP7-Fonds ist Teil der sogenannten Premium-Rente in Schweden und erzielt seit Jahren sehenswerte Renditen. Ende August 2020 gelang ihm der Aufstieg zum größten Fonds Europas.

    AP7 im Vergleich zum Weltindex MSCI ACWI                                Quelle: Morningstar

    Was Wir von Schweden lernen können

    Während das umlagefinanzierte Rentensystem in Deutschland aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß ist, werden die Rufe nach einer Orientierung am schwedischen Modell immer lauter.

    Das ist der Versicherungsbranche nicht entgangen. Sie befürchtet, dass mit einer neuen Regierung ab Herbst eine kapitalgestützte Altersvorsorgelösung nach dem Modell Schwedens näher rücken könnte. Deswegen preschen Allianz und Swiss Life vor und fordern eine „Reform von bAV und privater Altersvorsorge“, wie der „Versicherungsbote“ schreibt. Die Vorstände „reagieren möglicherweise auch indirekt auf aktuell diskutierte Reformvorschläge, die im Wahlkampf eine Rolle spielen könnten“, so der „Versicherungsbote“. Selbst die liberale FDP sei mittlerweile der Idee eines Staatsfonds nicht mehr abgeneigt. Klar, dass die Versicherer nicht tatenlos zusehen, wie ihnen die Politik einen „sehr mächtigen Konkurrent“ vor die Nase setzt. Wie mächtig, zeigen die Beispiele Schweden und Norwegen, wo staatliche Pensionsfonds die Altersvorsorge der Bürger organisieren. Der norwegische „Statens pensjonsfond“ beispielsweise verwalte mehr als 1,1 Billionen Euro an Geldern – „bei niedrigen Kosten, weil Vertrieb und Werbung entfallen“, so der „Versicherungsbote“. Der schwedisch AP7 verwaltet aktuell ein Vermögen von 748 Milliarden schwedischer Krone, was 73,85 Milliarden Euro entspricht. Die Verwaltungskosten betragen nach Angaben von AP7 aktuell 0,11 Prozent. Die Wertentwicklung des AP7 liegt der Fonds-Ratingagentur Morningstar zufolge bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren bei 15,5 Prozent pro Jahr. Er schneidet damit deutlich besser ab als der weltweit und marktbreit streuende Index MSCI ACWI. Die Fonds-Daten kann zwar jeder abrufen, aber nur Schweden können in den AP7 investieren.

    Was Allianz und Swiss Life wollen

    Die Politik müsse auf die Lebensversicherer zukommen, verlangen die Vorstände von Allianz und Swiss Life. Was das bedeutet, haben Millionen von Altersvorsorgern gemerkt, die in den 80er- und 90er-Jahren über ihren Betrieb eine Direktversicherung abgeschlossen haben, um dann von einer rot-grünen Regierung – mit Hilfe der Union – per Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) enteignet zu werden. Miese Renditen und hohe Abgaben waren die Folge. Die Versicherer hätten sich damals – und  könnten es auch heute tun – dafür einsetzen sollen, dass ihre Kunden nicht durch die Politik geschröpft werden. Haben sie aber nicht.

    Jetzt kommen Andreas Wimmer, Chef der Allianz Leben, und Jörg Arnold, CEO der Swiss Life Deutschland, daher und fordern in einem Positionspapier, „die gesetzlich vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie in der Riester-Rente und Teilen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)“ abzuschaffen, werden die Beiden von „Das Investment“ zitiert. Um neue Produkte auf den Markt zu bringen, die trotz Nullzinsumfeld höhere Renditeerwartungen mit Stabilität kombinieren, müssten Lebensversicherer auf ‚das Korsett von Garantiezinsen‘ verzichten, die in dieser Phase die Kapitalanlage zu sehr einschränken würden.

    Beitragsgarantie soll fallen

    Die Lebensversicherer böten sich, so der „Versicherungsbote“ als „Teil der Problemlösung“. Dumm nur, dass die Versicherer das Problem und nicht die Lösung sind, wie es der Ex-Versicherungsmanager und heutige Buchautor Sven Anger in seinem Buch „Alt, arm und abgezockt“ beschreibt. Die „Heute Show“ hat das ebenfalls satirisch beschrieben.

    Durch die Beitragsgarantie und aufsichtsrechtliche Regulierungen dürften die bestehenden Spielräume bei der Kapitalanlage nicht eingeschränkt und Renditechancen verhindert werden, so „Das Investment“. „Es braucht Flexibilität und Sicherheit gleichermaßen und beides ist möglich“, werden Wimmer und Arnold zitiert.

    20 Prozent Abzüge bei Auszahlung

    Politik und Versicherer müssen „eine gemeinsame Lösung finden, statt getrennt nach Wegen zu suchen“, werden die beiden Vorstände vom „Versicherungsboten“ zitiert. Wo das Kungeln zwischen Politik und Versicherer geführt hat, haben Direktversicherungsgeschädigte leidvoll erfahren: in die rückwirkende Enteignung durch das GMG. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2004 hat es die Versicherungsbranche wenig interessiert, dass Direktversicherte bei der Auszahlung annähernd 20 Prozent durch die Vollverbeitragung in der Krankenversicherung verlieren.

    Hiermit reagieren die Vorstände möglicherweise auch indirekt auf aktuell diskutierte Reformvorschläge, die im Wahlkampf eine Rolle spielen könnten. Selbst die liberale FDP ist mittlerweile der Idee eines Staatsfonds nicht mehr abgeneigt. Den Versicherern würde ein sehr mächtiger Konkurrent entstehen, wie das Beispiel Norwegen zeigt: dort verwaltet der Statens pensjonsfond mehr als 1,1 Billionen Euro an Geldern: bei niedrigen Kosten, weil Vertrieb und Werbung entfallen. Der Fonds ist zugleich zu ethischem Investment verpflichtet. Er darf nur in Unternehmen investieren, die bestimmte Mindestkriterien in Sachen Ökologie, Nachhaltigkeit und Menschenrechte erfüllen.

    Bild von jorono auf Pixabay

  • Freie Wähler wollen Rentner entlasten

    Freie Wähler wollen Rentner entlasten

    Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler, will Rentner angesichts des Urteil zur Doppelbesteuerung von Renten grundsätzlich entlasten.

    Alle warten gespannt auf das am 31. Mai erwartete Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) über die Doppelbesteuerung einzelner Renten. Durch das 2005 unter Rot-Grün verabschiedetet Alterseinkünftegesetz würden bis zu 22 Prozent der Renten in Deutschland aktuell doppelt besteuert. Die Freien Wähler hoffen, dass der BFH im Sinne der Kläger entscheidet und die unverhältnismäßige Doppelbesteuerung abgeschafft wird.

    Rentner entlasten

    Damit allein ist es nach Aiwangers Ansicht nicht getan. Die von den Freien Wählern gestartete Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen ist im Bundestag von Schwarz-Rot abgewiesen worden. Doppelverbeitragung und Doppelbesteuerung von Rentner sei ein offensichtlicher  Fehlgriff in der aktuellen Rentenpolitik. Die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten sowie das immer weitere Absinken des Rentenniveaus müssten endlich gestoppt werden.

    Bei der Altersabsicherung dürfe nicht noch mehr Vertrauen der Bürger verspielt werden. „Dafür muss jetzt als erster Schritt die Korrektur der Rentenbesteuerung schnellstens umgesetzt werden“, so Aiwanger. „Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen den doppelt belasteten Beitragszahlern und Rentnern die Beiträge unbürokratisch erstattet werden“, so Aiwanger weiter.

    Bild: Freie Wähler

  • SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    SPD jetzt doch für Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Die SPD hat klammheimlich ihr Wahlprogramm geändert und ist jetzt für die “vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung”.

    In der ersten Version des Wahlprogramms der SPD vom 9. Mai 2021 stand noch nichts von Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten drin, erst in der neuen Version des Wahlprogramms (siehe Seite 35, Kapital 3.4, fünfter Absatz). Aufmerksam gemacht auf den Schwenk der SPD hat DVG-Mitglied Hans-Michael Wilcke im “Forum”. “Nun wurde doch noch eine kleine Ergänzung in das ‘Wahlprogramm 2021’ der SPD heimlich eingebaut”, so sein Hinweis. Das erinnere an den 26. September 2003, als die SPD genauso “geheimnisvoll” beim Gesundheitsmodernisierungsgesetzt (GMG) 2004 gehandelt habe.

    SPD will Doppelverbeitragung abschaffen

    In der Ergänzung zum Wahlprogramm heißt es: “Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.” Das stand in der ersten Version noch nicht drin. Allerdings will das nicht viel heißen, die SPD hatte in einer Version des Koalitionsvertrags mit der Union schon einmal geschrieben, sie senke “zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil ab”. Passiert ist nichts. Die SPD machte einen Rückzieher.

    Auch bei der Riester-Rente gibt es Änderungen in der neuen Version des Wahlprogramms der SPD – darin heißt es: “Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.”

     

     

    Bild: SPD/phototek

  • CDU will Rentner weiter belasten

    CDU will Rentner weiter belasten

    Altersvorsorger sollen nach dem Willen der CDU auch weiterhin in der Rente volle Krankenkassenbeiträge zahlen. Vertrauensbildung sieht anders aus.

    Keine Hoffnung auf eine Rücknahme der doppelten Krankenversicherungspflicht auf die private Altersvorsorge machte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) den Betroffenen bei einem Gespräch des CDU-Kreisvorstands Steinfurt mit der DVG-Regionalgruppe NRW-Nord/Kreis Steinfurt der Direktversicherungsgeschädigten. „Ich will keine Hoffnungen machen“, so Karliczek.  „Wir erkennen die Ungerechtigkeit an, die seinerzeit entstanden ist, aber wir haben dafür ja auch den Freibetrag gemacht“, sagte Karliczek in der Video-Konferenz, an der Reiner Korth (Geeste), stellvertretender Bundesvorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten, und DVG-Regionalgruppensprecher Reiner Wellmann teilnahmen.

    CDU sieht keine Lösung

    „Aufgrund des rückwirkenden Eingriffs war das nicht in Ordnung“, räumte Karliczek ein. Es gebe aber keine Lösung, die zu einer Befriedung der Situation führe. Ein Aussetzen der Beitragspflicht auf private Altersvorsorge würde dazu führen, dass auf Dauer drei Milliarden Euro an Einnahmen pro Jahr fehlten. Wenn man das über Steuermittel zuschießen müsste, würde auch die jüngere Generation über Gebühr belastet. „In einer älter werdenden Gesellschaft müssen die Jüngeren immer stärker für die Gesundheitskosten der Älteren aufkommen. Wir können keine Ungerechtigkeit abschaffen, indem wir neue Ungerechtigkeiten schaffen“, begründete die CDU-Politikerin die Sonderbelastung für diejenigen, die privat vorgesorgt haben.

    Das sah Stellvertretender DVG-Bundesvorsitzender Reiner Korth völlig anders: „Es ist nicht in Ordnung, wenn Sie hier Jung gegen Alt ausspielen. Hier wurde Vertrauen gebrochen. Auf eine Einmalauszahlung einer Lebensversicherung ist eigentlich keine Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen möglich. Die fiktive Umrechnung des Betrags auf 120 Monatseinnahmen ist Rechtsbeugung und Rechtsverdrehung“, stellte Korth klar. Es gebe eine sehr einfach umsetzbare Lösung: Für die ausgezahlten Riesterverträge habe man 2018 auch die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen durch politischen Beschluss beendet. „Diesen Beitragsstopp können Sie noch in dieser Wahlperiode machen. Bei Riester hat es  auch geklappt“, sagte Korth.

    CDU verweist auf Beitragsausfälle

    CDU-Ministerin Karliczek wollte sich darauf nicht einlassen: „Es würden uns auf Dauer drei Milliarden Euro Einnahmen jährlich fehlen. Wir tragen die Verantwortung, und das wird nicht klappen“. Auch den Hinweis von Korth und Wellmann, dass im Koalitionsvertrag von CDU-SPD 2018 beschlossen worden war, die Krankenversicherungskosten für die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (jährlich rund zehn Milliarden Euro) nicht länger allein aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen, sondern von der Allgemeinheit aus dem Steuertopf, wollte Karliczek nicht gelten lassen. Dieses Projekt sei noch gar nicht umgesetzt worden. Nach Überzeugung der Direktversicherungsgeschädigten ließe sich damit aber erheblicher finanzieller Spielraum schaffen und die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung schnell aus der Welt schaffen.

    CDU und Parteitagsbeschlüsse

    Den Hinweisen auf die mit großen Mehrheiten gefassten Beschlüsse der CDU-Bundesparteitage in Hamburg (2018) und Leipzig (2019), die Doppelverbeitragung zu beenden, gab die Ministerin ebenfalls keine Chance: „Der CDU-Bundesparteitag trägt keine Regierungsverantwortung und kann das wohl auch nicht bestimmen“, sagte Karliczek.

    DVG-Regionalgruppensprecher Reiner Wellmann reagierte anschließend enttäuscht: „Die CDU ist eine Partei, die das C als Markenkern im Namen führt und ihr Handeln aus einem christlichen Menschenbild definiert. Wie sich Vertrauensbruch und rückwirkender Eingriff in Eigentumsrechte damit in Einklang bringen lassen, wird uns wohl niemand aus der Union erklären können – oder wollen. So trägt die CDU dazu bei, dass das Vertrauen in die Politik immer größeren Schaden nehmen wird.“

    Was §229 SGB 5 sagt

    § 229 SGB 5

    Gesetzliche Krankenversicherung – Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
    (1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,
    5.
    Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung; außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes sowie Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat.

    Satz 1 gilt auch, wenn Leistungen dieser Art aus dem Ausland oder von einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung bezogen werden. Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für einhundertzwanzig Monate.

    Bild: CDU/Tobias Koch

  • Das Wahlprogramm der FDP

    Das Wahlprogramm der FDP

    In lockerer Folge stellen wir die Wahlprogramme der Parteien vor, vor allem unter dem Aspekt der Renten- und Sozialpolitik. Den Anfang machten die Linken, dann die SPD, jetzt das Wahlprogramm der FDP.

    Was will die FDP? Ein Blick in das Wahlprogramm mit unserem speziellen Fokus auf Rente und Sozialpolitik zeigt, was die Partei will – die Umsetzung steht auf einem anderen Blatt.

    Bisher erschienen:

    Wahlprogramm der FDP:

    • Doppelbesteuerung von Renten verhindern

    Wir Freie Demokraten wollen eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern und die Beweislastumkehr zugunsten der Steuerpflichtigen einführen. Dies gilt für alle Rentenbezieher, besonders für Selbstständige, bei denen die Gefahr einer Doppelbesteuerung am größten ist. Die Rentenkassen und die Finanzverwaltung sollen dazu detaillierte und individuelle Berechnungen vorlegen. Damit soll ersichtlich werden, ob und wie es zu einer doppelten Besteuerung von Renteneinkünften kommt.

    • Spekulationsfrist einführen – Sparerfreibetrag erhöhen

    Wir Freie Demokraten wollen die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von drei Jahren für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Den Sparerfreibetrag wollen wir deutlich anheben. Sparer und Kleinanleger sollen entlastet werden. Wir wollen die langfristige Kapitalanlage in Unternehmen attraktiver gestalten, damit mehr Menschen beim Sparen und bei der Altersvorsorge an den Wachstumsgewinnen teilhaben können.

     

    • „Fünf Mal 1.000 Euro“ – Weiterbildung, Eigentum und Altersvorsorge

    Wir Freie Demokraten wollen mit der Formel „fünf Mal 1.000 Euro“ Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik verbinden: Unser konkreter Vorschlag lautet: bis zu 1.000 Euro beim MidlifeBAföG, 1.000 Euro steuerlicher Freibetrag für arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen, in einem ersten Schritt zusätzliche 1.000 Euro Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung, ein anfänglicher Startbonus von 1.000 Euro in der gesetzlichen Aktienrente, der perspektivisch weiter steigt, für jedes neu geborene Kind und 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag. Damit stärken wir das Eigentum in der Mitte der Gesellschaft und die Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg für jede und jeden.

     

    • Drei-Säulen-Modell für Pflege

    Wir Freie Demokraten setzen uns für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der Pflege ein. Wir wollen mittelfristig analog zur Rente ein Drei-Säulen-Modell für die Pflege bestehend aus Umlagefinanzierung, privater und betrieblicher Vorsorge einführen. Eine Pflege-Vollversicherung lehnen wir ab, ebenso eine Bürgerversicherung. Eigenverantwortung endet nicht bei der Pflegebedürftigkeit. Mit Blick auf den demographischen Wandel sowie die Entwicklung der Sozialabgaben ist es unvertretbar, die Pflegefinanzierung allein auf zukünftige Generationen abzuwälzen.

    • Enkelfitte Rente

    Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des demographischen Wandels und des Wandels am Arbeitsmarkt ist es zwingend, das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken. Wir Freie Demokraten wollen so die Rente enkelfit machen.

    • Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip

    Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge dabei nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. Alle Ansprüche aus diesem „Rentenbaukasten“ sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit flexibel mitgenommen werden können.

    • Flexiblen Renteneintritt ermöglichen

    Wir Freie Demokraten wollen das Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen schaffen wir ab, Teilrenten sind unkompliziert möglich. Das sorgt zum einen für mehr finanzielle Stabilität, weil die Menschen im Schnitt länger im Beruf bleiben. Zum anderen passt ein flexibler Renteneintritt besser zu vielfältigen Lebensläufen. Die Erwerbsminderungsrente stärken wir. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht eine starke Unterstützung.

    • Gesetzliche Aktienrente einführen

    Wir Freie Demokraten fordern die Einführung einer Gesetzlichen Aktienrente. Daher schlagen wir vor, die verpflichtende erste Säule unseres Rentensystems künftig auf zwei Pfeiler zu stellen, so endlich für Demographie-Festigkeit zu sorgen und langfristig das Rentenniveau dort wieder zu steigern. Dabei wird genau derselbe Anteil wie bisher für die Altersvorsorge aufgewendet – wie üblich aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag. Neu ist, dass neben dem größeren Betrag, der weiter in die umlagefinanzierte Rentenversicherung fließt, ein kleinerer Betrag von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, chancenorientierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge angelegt wird, die als Fonds unabhängig verwaltet wird, eben die Gesetzliche Aktienrente. Schweden macht uns seit Jahren vor, wie Aktien-Sparen so erfolgreich und risikoarm organisiert werden kann. Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – und insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten.

    • Basis-Rente einführen – Altersarmut gezielt bekämpfen

    Wir Freie Demokraten wollen eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr haben als die Grundsicherung und auch mehr als derjenige, der das nicht getan hat. Dies erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft.

    • Betriebliche Altersversorgung verbessern – Doppelverbeitragung abschaffen

    Wir Freie Demokraten wollen die betriebliche Altersvorsorge stärken und die gesetzlichen Regelungen attraktiver machen. Die Möglichkeit zu breiteren Anlageformen und insbesondere höheren Aktienquoten haben nur tarifgebundene Unternehmen. Wir wollen allen Unternehmen die Möglichkeit einer „reinen Beitragszusage“ (höheren Aktienanteil) und des automatischen Einbezugs ganzer Belegschaften (mit Opt-Out-Möglichkeit für den einzelnen Beschäftigten) geben. Zudem muss die Doppelverbeitragung in der Krankenkasse für alle Wege betrieblicher und privater Vorsorge beendet werden, denn sie untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik.

    • Altersvorsorge-Depot einführen

    Wir Freie Demokraten wollen ein „Altersvorsorge-Depot“ einführen. Ohne obligatorischen Versicherungsmantel vereinen wir so das Beste aus Riester-Rente (Zulagen-Förderung), Rürup-Rente (steuerliche Förderung) und dem amerikanischen Modell „401K“ (Flexibilität und Rendite-Chancen). Ansprüche aus der Altersversorgung müssen übertragbar (Portabilität) und ein Anbieterwechsel möglich sein. Dies stärkt den Wettbewerb und macht private Altersvorsorge für alle attraktiver.

    • Bessere Investitionsmöglichkeiten für Altersvorsorge – Anlagevorschriften öffnen

    Wir Freie Demokraten wollen es Lebensversicherern, Pensionskassen und Versorgungswerken ermöglichen, vermehrt und einfacher in Wagniskapital, Startups, Aktien oder Infrastrukturprojekte zu investieren. Auch die Anlagevorschriften bei der staatlich geförderten Altersvorsorge, zum Beispiel bei Riester-Verträgen, wollen wir öffnen. Der Wohn-Riester bleibt erhalten. Die Sparer sollen selbst über Renditechancen, Anlageformen und Anlagedauer entscheiden. Das öffnet auch die europaweite Altersvorsorge (PEPP) für die staatliche Förderung in Deutschland. Dabei bieten Aktien und alternative Anlageformen gerade bei langen Anlagezeiträumen höhere Renditechancen bei geringem Risiko. Zudem muss die geförderte Altersvorsorge einfacher und verbraucherfreundlicher werden.

    • Fairness für alle Generationen

    Eine weitsichtige Finanz- und Sozialpolitik, die morgen und übermorgen im Blick hat, ist entscheidend für die Zukunftschancen des ganzen Landes. Daher machen wir uns stark für zukunftsfeste Sozialsysteme und Fairness für alle Generationen.

    • Schuldenbremse 2.0 für Sozialversicherungen

    Wir Freie Demokraten wollen eine „Schuldenbremse 2.0“ für die Sozialversicherungen. Sie soll festschreiben, dass versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen. Dies ist notwendig, um die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen zu sichern. Dabei streben wir keine Kürzung der Leistungen an, sondern deren korrekte Zuordnung. Im Gegenzug muss der Bund ihnen aber die Kosten erstatten.

    • Generationengerechtigkeit in der Rentenanpassungsformel

    Wir Freie Demokraten wollen wirksame demographische Faktoren in der Rentenanpassungsformel für einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen. Dazu muss neben anderem auch der Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel reaktiviert werden. Dieser wurde 2008 eingeführt und sorgte für Gleichklang bei der Entwicklung von Löhnen und Renten, bis ihn die Große Koalition ausgesetzt und damit der jüngeren Generationen Zusatzlasten aufgebürdet hat. Ohne Nachholfaktor müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren, dass die Renten langfristig stärker steigen als die Löhne.

     

     

    Bild: Flickr | FDP | Creative Commons — Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Generic — CC BY-NC-ND 2.0

  • Metallrentefonds fällt immer weiter zurück

    Metallrentefonds fällt immer weiter zurück

    Versicherungen rücken vom Garantiezins ab und setzen auf Fondslösungen. Insofern ist es interessant, den vermutlich größten Direktversicherungsfonds genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Gegenüber dem marktbreiten Weltindex MSCI World fällt er immer weiter zurück.

    Mehr als 800 000 Metaller dürften in eine Metallrente einzahlen – oder sie bereits ausbezahlt bekommen haben. Eine Minderheit setzt dabei auf die Fondslösung, im Fall der Metallrente auf den Metallrentefonds der Allianz, der Versicherungspartner der Metallrente. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Wie viel Rendite bringt der Metallrentefonds?

    Rendite des Metallrentefonds

    Das Factsheet des Allianz Metallrentefonds, der die Wertpapierkennnummer 622 304 (ISIN LU0147989353) hat, weist Ende November 2020 eine jährliche Rendite seit Auflage (2002) von 4,47 Prozent aus. Bezogen auf drei Jahre liegt die Wertentwicklung des Metallrentefonds per anno bei 1,93 Prozent, bezogen auf fünf Jahre bei 3,91 Prozent. Klingt per se nicht schlecht.

    Vergleich Metallrentefonds mit Benchmark

    Quelle: Allianz Global Investors

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf seine eigene Messlatte (auf Englisch Benchmark)? Die Messlatte ist eine Mischung aus (56 Prozent MSCI World Euro Total Return, 22 Prozent MSCI EM (Emerging Markets) Euro Total Return, 11 Prozent ICE BOFAML Global High Yield Constrained Index (HW0C) hedged, 11 Prozent JP Morgan EMBI Global Diversified Return Rebased Last Business Day of Month in Euro), sprich, eine Mischung aus weltweit gestreuten Aktien, Aktien von Schwellenländern, Hochzinsanleihen und Schwellenländeranleihen. Die Messlatte liegt bei 5,88 Prozent seit Auflage des Metallrentefonds, bei 7,32 Prozent bezogen auf drei Jahre und bei 7,47 Prozent bezogen auf fünf Jahre – alles nachlesbar im Factsheet, sprich im Faktenblatt des Metallrentefonds.

    Wie sieht der Vergleich des Metallrentefonds aus bezogen auf den meistgehandelten weltweit streuenden iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC ( ISIN: IE00B4L5Y983 | WKN: A0RPWH). Den Kursverlauf kann jeder jederzeit auf den Seiten von Onlinebrokern wie Comdirekt oder Fondsweb nachvollziehen. Bilder sagen mehr als Worte:

     

    Metallrentefonds – MSCI World ETF

     

    Metallrentefonds
    Metallrentefonds im Vergleich zu einem MSCI-World-ETF                     Quelle: comdirekt

     

    Kostenvergleich Metallrentefonds

    Wie sieht der Kostenvergleich des Metallrentefonds bezogen auf den iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC  aus? Das „TER“ wie das so schön im Fondsdeutsch heißt, sprich die Total Expense Ratio oder die Gesamtkosten, liegt beim Metrallrentefonds bei 1,36 Prozent. Der iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC weist laut Morningstar laufende Kosten von 0,2 Prozent aus.

    Metallrentefonds                                                               1,36 %

    iShares Core MSCI World UCITS ETF – USD ACC       0,20 %

    Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds

    Wie sieht es mit dem Anlageschwerpunkt des Metallrentefonds aus? „Der Fonds konzentriert sich auf Aktienfonds“ heißt es bei „Fondsweb“. Anlageziel sei es, insbesondere an der Entwicklung des globalen Aktienmarkts teilzuhaben und auf mittlere bis längere Sicht überdurchschnittlichen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften. Im Factsheet des Metallrentefonds heißt es: „Wir verfolgen einen aktiven Managementansatz mit dem Ziel, die Benchmark zu übertreffen. Der Vergleichsindex wird lediglich für Zwecke der Performancemessung, nicht jedoch für Zwecke der Portfoliozusammensetzung genutzt.“ Stand Ende November war der Metallrentefonds zu 81,6 Prozent in Aktien und zu 16,3 in Fonds investiert, der Rest ist Cash.

    Top-Positionen des Metallrentefonds:

    Allianz SEL GLB HI INC-WTH2E             8,32 %

    Well OP EM DBT 2 S                                   8,03 %

    Microsoft                                                       3,50 %

    Amazon                                                         1,81 %

    Tencent                                                          1,42 %

    Taiwan Semiconductor                           1,29 %

    Samsung                                                       1,18 %

    MEITUAN                                                       1,15 %

    Samsung                                                        1,10 %

    Alibaba                                                          1,13 %

    Johnson & Johnson                                 0,95 %

    Anteil der Top-Ten                                      28,78 %

    In einen Index lässt sich per Indexfonds (ETF) investieren. Die Kosten für einen Indexfonds liegen deutlich unter einem Prozent. Die günstigsten weltweit streuenden ETFs sind bereits zu Kosten von 0,05 Prozent zu haben. Eine gute Übersicht über ETFs bietet beispielsweise ExtraETF – mit Kriterien wie Fondswährung, Ausschüttung, Kosten, Volumen und Replikation.

    Image by Gerd Altmann from Pixabay

📁 Archiv – Dies ist eine Archiv-Version der alten DVG-Website (Stand August 2026). Inhalte können veraltet sein. Keine Anmeldung oder Registrierung möglich.  |  Zur aktuellen Website →