Tag: Doppelverbeitragung

  • Werden die Rentner wieder betrogen?

    Werden die Rentner wieder betrogen?

    Von wegen „Bündnis für Freiheit und Gerechtigkeit“ – der Koalitionsvertrag wird dem Anspruch nicht gerecht, vor allem den Rentner gegenüber.

    Von Michael Rahnefeld

    Der Titel des neuen Koalitionsvertrages lautet „Bündnis für Freiheit und Gerechtigkeit“. Direktversicherungsgeschädigte (dvg-ev.org) erinnern sich noch sehr gut an den Auftritt von Olaf Scholz am 24. September in Münster. Dort versicherte der designierte Kanzler vor laufender Videokamera, die „Doppelverbeitragung“ auf alle betrieblichen Direktversicherungen bei einer Regierungsbeteiligung abzuschaffen. Denn es werden seit 2004 etwa 20 Prozent (Freibetrag 164,50 Euro) bei allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge durch nie vereinbarte Sozialabzüge gekürzt. Auch bei Verträgen, bei denen die Beiträge aus dem schon sozialverbeitragten „Netto“ bedient wurden.

    Rentner sind die Dummen

    Auch die FDP hatte angekündigt, dieses Unrecht abzuschaffen. Und nun kein einziges Wort darüber im neuen Koalitionspapier. Wie schon 2017 bei den damaligen Koalitionsverhandlungen, damals ließ sich die SPD von CDU/CSU den Absatz streichen, der Punkt wurde trotz dieser damaligen Zusage nicht aufgeführt. Viele Wähler, die wegen der Zusicherung des Kanzlerkandidaten zur SPD zurückkehrten, werden womöglich abermals bitter enttäuscht. Die Göppinger SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens sollte nun ihre Fraktion immer wieder daran erinnern, was man rund 6 Millionen betroffenen Rentnern versprochen hat.

    Nachholfaktor bereits ab 2022 reaktiviert

    Und dann noch das: Im Ampel-Koalitionsvertrag wird zwar aufgeführt, dass das Rentenniveau von 48 Prozent dauerhaft gesichert bleiben soll, aber wer etwas genauer liest, wird erkennen, dass der sogenannte Nachholfaktor, der ursprünglich bis 2025 gedeckelt wurde, bereits ab dem Folgejahr wieder aktiviert werden soll. Durch diese Neuberechnung fällt vermutlich die sich ursprünglich ergebene Rentenerhöhung ab 2022 geringer aus. Ist das die künftige Gerechtigkeit? Werden die Rentner wieder betrogen? Wer sprach da von Respekt?

     

    Der Text erschien auch in der „Neuen Württembergischen Zeitung“ vom 27. November 2021

  • Was erwartet ihr von der neuen Regierung?

    Was erwartet ihr von der neuen Regierung?

    Renten ist dringendes Themen – was ist von der Ampel zu erwarten? Die DVG-Umfrage läuft noch bis 30. November.  Jetzt noch ganz schnell mitmachen.

    Der Koalitionsvertrag ist fertig. Wir wissen jetzt was drin steht.  Der Zeitplan, eine neue Regierung zu bilden, dürfte wohl eingehalten werden – und Olaf Scholz ist dann am oder um den Nikolaustag neuer Bundeskanzler.

    Was erwartet ihr von Rot-Grün-Gelb?

    Was heißt das im Allgemeinen für alle mit einer betrieblichen Altersvorsorge und im Speziellen für alle mit einer Direktversicherung? Genau das will der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) wissen und hat eine aktuelle Umfrage gestartet.

    Hier geht’s zur Umfrage: Umfrage › Direktversicherungsgeschädigte e.V. (dvg-ev.org)

    Bitte beantwortet uns fünf Fragen zu Rentenreform, Doppelverbeitragung, Vertrauen in und Hoffnungen an die Ampel-Koalition.

    Der Einsendeschluss war der 30. November 2021, 18 Uhr. 

    Die Umfrage ist abgelaufen und wird ausgewertet.

    Vielen Dank fürs Mitmachen.

  • Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge

    Wenn der Staat klamm ist, macht er Schulden oder enteignet seine Bürger entschädigungslos. Gerade bei der Altersvorsorge ist Misstrauen angebracht. Direktversicherte können ein Lied davon singen.

    Alle, die eine Direktversicherung haben, wissen wie wenig vertrauenswürdig der Staat ist. Die damalige  rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – hat 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt, dass Millionen von Altersvorsorgern um annähernd 20 Prozent enteignete und immer noch enteignet. Alle Klagen liefen bis heute ausnahmslos ins Leere. Direktversicherte laufen vergeblich gegen den ihrer Meinung nach Bruch des Rückwirkungsverbots Sturm. Erst im Juli 2020 scheiterte der Rentner Herbert Heins in Kassel vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit seiner Klage gegen den Vollbeitrag auf seine Direktversicherung. Das heißt, er muss auch weiterhin den doppelten Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse zahlen, obwohl es bei Vertragsabschluss seiner Direktversicherung  keine Beitragspflicht gab.

    Misstrauen ist angebracht

    Mit “pacta sunt servanda”, sprich Verträge sind einzuhalten, ist das so eine Sache. Die Techniker Krankenkasse (TK) – und gegen sie richtete sich Heins‘ Widerspruch – schreibt ihren Mitgliedern immer wieder, die gegen die Verbeitragung ihrer Direktversicherung widersprechen, „dass Regelungen mit Rückwirkung grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind und dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip entsprechen, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt“. Das heißt im Umkehrschluss: Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Also, von wegen “pacta sunt servanda”. Da können die Geschädigten noch so viel klagen, es wird immer wieder darauf hinauslaufen, dass sie mit diesem Satz vor Gericht abgeschmettert werden.

    Das Thema “Vertrauensschutz” ist selbst für Juristen ein kniffliges Problem, denn sie unterscheiden zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung. Davon leiten sie ab, ob es zulässig ist Verträge auch rückwirkend zu brechen. Patrick Birtel, Jahrgang 1985, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, ist dieser Frage nachgegangen und kommt zu  – für den Bürger – erschreckenden Erkenntnissen, die für Juristen examensrelevant sind: Zunächst werde das Vertrauen des Bürgers auf die Rechtslage oder auf Gesetze geschützt. Darauf sollte er sich jedoch nicht allzu sehr verlassen, das heißt, er muss dem Staat gründlich misstrauen.

    Wieso Vertrauensschutz?

    Der Vertrauensschutz wird aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) hergeleitet. Da steht etwas von “demokratisch” und “sozial” drin. Was heißt das? “Sozial” bedeutet, “dass es dem Wohl der Allgemeinheit und insbesondere ärmeren oder schwächeren Menschen dient” liefern die Suchmaschinen als Antwort. Und was hat das mit dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – pacta sunt servanda – zu tun? Zu prüfen sei, so erklärt Birtel, ob Gesetze ihre Wirkung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten entfalten können.

    Um es dem normalen Bürger nicht zu leicht zu machen, unterscheiden die Juristen zwischen “echter” und “unechter” Rückwirkung.

    Echte Rückwirkung

    “Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn der Gesetzgeber rückwirkend in einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, die Rechtsfolgen des Gesetzes also für einen vor der Verkündung beendeten Tatbestand gelten sollen”, so Birtels Erklärung. Die echte Rückwirkung sei “grundsätzlich ausgeschlossen und nur in streng umrissenen Ausnahmefällen zulässig”.

    Unechte Rückwirkung

    “Von unechter Rückwirkung spricht man, wenn eine Norm auf gegenwärtige noch nicht abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend (der Tatbestand hat also schon begonnen) eingreift und damit die Rechtsposition nachträglich entwertet wird”, erklärt Birtel. Diese Art der Gesetzgebung sei grundsätzlich zulässig und nur in Ausnahmefällen unzulässig, weil es keinen generellen Vertrauensschutz auf den Fortbestand von Gesetzen gebe und der Staat durch Änderungen die Möglichkeit haben müsse auf das aktuelle Geschehen und weitere Bedürfnisse zu reagieren. Unzulässigkeit könne jedoch vorliegen wenn:

    1. das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der Betroffene nicht rechnen musste und demzufolge auch in seinem Verhalten nicht einplanen musste. Ein Beschluss im Bundestag oder eine öffentliche Diskussion über Reformen werden als ausreichend erachtet, um das Vertrauen des Bürgers zu zerstören. In diesem Fall musste der Betroffene mit der Änderung rechen.

    sowie kumulativ

    2. das Vertrauen des Bürgers schutzwürdiger ist als das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen. Das lässt sich am besten mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne (Angemessenheit) überprüfen. Auf der einen Seite steht demnach der Vorteil, den sich der Staat durch das Gesetz verschafft und auf der anderen Seite die Entwertung der Rechtsposition.

    Zum Teil könne es wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendig sein, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung schafft. “Kann” heißt nicht “muss”, wie die Direktversicherungsgeschädigten nur zu gut wissen.

    Wer die Erklärung der “unechten Rückwirkung” verinnerlicht, begreift, dass das Sozialrecht fast alles darf, wenn es um das Gemeinwohlinteresse geht. Darauf werden sich die Richter immer wieder zurückziehen und entsprechende Klagen abweisen.

     

    Vorsicht vor Vertragsabschluss!

    Was lernen wir daraus: Vorsicht vor Vertragsabschluss! Was ein Altersvorsorger heute an Sozialversicherung und Steuern spart, muss er dann in der Renten berappen. Der Staat schenkt ihm nichts. Wer eine Direktversicherung abschließt, spart zwar heute, muss aber im Alter als gesetzlich Krankenversicherter, wenn er auf das Geld angewiesen ist, den volle Krankenkassenbeitrag plus Zusatz- und Pflegebeitrag zahlen. Das sind immerhin zurzeit noch annähernd 20 Prozent, könnten aber in zehn, 20 oder gar 30 Jahren locker 25 Prozent und mehr sein. Der vom DVG erkämpfte Betriebsrentenfreibetrag von zurzeit 164,50 Euro ist nur eine kleine Erleichterung und gilt auch nicht für den Pflegebeitrag, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit von heute 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) in den kommenden Jahren verdoppeln wird. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag hat sich ja schon auf 1,3 Prozent erhöht.

    BSG
    Zuschauer in der Verhandlungspause beim BSG                                       Bild: Reiner Korth

     

    Der Staat, in dem Fall der Gesetzgeber, darf per Sozialgesetz alles, auch rückwirkend enteignen – und er wird von den Gerichten darin bestätigt. Bislang liefen ausnahmslos alle Klagen ins Leere.

    Herbert Heins im Sitzungssaal des BSG                                                                   Bild: Reiner Wellmann

     

    Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt ganz richtig: „Das Urteil hat weitreichende Folgen“. Durch das Billigen dieser Praxis hat das oberste Sozialgericht der Abzocke durch Staat und Krankenkassen endgültig grünes Licht gegeben. Niemand darf mehr darauf vertrauen, dass sein Angespartes vor dem Staat sicher ist, weil der auch rückwirkend in Verträge eingreift und den Bestandsschutz aushebelt. Damit entfällt auch das letzte Argument für eine Direktversicherung. Das muss allen Jungen eine Lehre sein, die immer noch auf Direktversicherungen setzen. Staatliche Förderung betrieblicher Altersvorsorge hat damit ihren Sinn verloren, wenn daraus ein Minus-Geschäft wird. Es ist nur zu hoffen, dass das möglichst viele Junge begreifen und ihre betriebliche Altersvorsorge stilllegen und besser selbst privat vorsorgen.

    “Was ergibt das für einen Sinn, wenn der Gesetzgeber in der Einzahlungsphase das Sparen fördert durch reduzierte Abgabensätze (Pauschalbesteuerung), um  hinterher dem Sparer mehr abzunehmen als er als Förderleistung erhalten hat; das kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben”, so Heins’ Anwalt Prof. Plagemann bei seinem Auftritt vor dem BSG am Mittwoch.

    Bilder: Reiner Korth/Reiner Wellmann/ Manfred Grund auf Pixabay

  • Führungswechsel bei der Metallrente

    Führungswechsel bei der Metallrente

    Ende 2021 übergibt Metallrente-Chef Heribert Karch seinen Posten an das Führungsduo Hansjörg Müllerleile und Kerstin Schminke. Wie sieht die Bilanz aus?

    Zum 20-jährigen Bestehen der Metallrente – die Metallrente wurde am 29. Oktober 2001 gegründet – wird es einen Führungswechsel geben. Die Metallrente, eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall (Arbeitgeber) und IG Metall, wird ab 2022 nicht mehr von Heribert Karch geleitet – er geht in Rente. Ab Januar 2022 übernehmen seinen Posten Hansjörg Müllerleile und Kerstin Schminke.

    Das neue Führungsduo

    Der Jurist Müllerleile ist derzeit als Direktor „Corporate Pensions and related Benefits“ und Leiter des Rechtsbereichs der Bosch Pensionsfonds AG tätig; zuvor war er Referatsleiter „Betriebliche Altersversorgung und Zusatzleistungen“ beim Arbeitgeberverband Südwestmetall. Er engagiert sich auch ehrenamtlich als Vorsitzender der Arbeitgebergruppe bei Pensions Europe und als Mitglied des Leitungsteams der AG Europa bei der Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersversorgung e.V. (aba).

    Schminke ist bislang beim Vorstand der IG Metall als politische Sekretärin im Fachbereich Tarifpolitik tätig. Sie studierte Rechtswissenschaft und Sozialversicherungsrecht und fungiert als ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht Darmstadt und dem Bundesarbeitsgericht. Bereits seit 2014 ist sie Mitglied des Beirats von Metallrente und gehört zudem dem Kapitalanlageausschuss an.

    Bilanz der Metallrente

    Wie sieht die Bilanz des „größtes Branchenversorgungswerk Deutschlands“ aus, wie es Kach selbst bezeichnet? Den Auftrag: „einfache Angebote, niedrige Kosten, gute Renten“ hat die Metallrente wohl nicht ganz erfüllt. Denn im Vergleich beispielsweise zum schwedischen Altersvorsorgefonds AP7 (ISIN: SE0003299999) sind die Kosten des Metallrentefonds (ISIN LU0147989353 | WKN 622304 |) zehn Mal so hoch. Der Metallrentefonds der Allianz, dem Partner der Metallrente, weist Gesamtkosten von 1,2 Prozent, der schwedische AP7 von 0,11 Prozent aus. Das kann jeder auf den Seiten von Allianz und AP7 (unter Punkt Årlig avgift) nachlesen. 1,09 Prozent mehr Kosten bedeuten natürlich auf Sicht von 20 oder 30 Jahre Anlagezeitraum viel Rendite, die Metallern dadurch entgeht. Hohe Kosten bedeutet eine weniger gute Rente.

    ap7

    Entwicklung des AP7 im Vergleich zu anderen Fonds     Quelle: AP7

    Damit nicht genug, die Rendite des Metallrentefonds ist wesentlich niedriger als die des AP7 (ISIN: SE0003299999) und die Wertentwicklung niedriger als beim Weltindex MSCI World. Die Wertentwicklung des AP7 liegt der Fonds-Ratingagentur Morningstar zufolge bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren bei 18,7 Prozent pro Jahr. Der Metallrentefonds weist seit Auflage (2002) eine jährliche Wertentwicklung von 5,13 Prozent (Stand August 2021) aus.  Damit ist auch der zweite Auftrag nur teilweise erfüllt.

    Metallrentefonds und MSCI World

    Metallrentefonds
    Metallrentefonds im Vergleich zum Weltindex MSCI World 

    Wie einfach ist die Metallrente?

    Was den Auftrag „einfache Angebote“ betrifft, teilen sich die Ansichten. Wer den Text auf der Metallrenteseite liest, hat mehr Fragen als Antworten. Das ist die Rede von Brutto- oder Nettogehalt – was nun? Dann muss sich der Altersvorsorger für die MetallDirektversicherung oder den MetallPensionsfonds entscheiden, wobei das jedoch sein Arbeitgeber macht. Was bei Arbeitgeberwechsel ist, bleibt offen. Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer die Branche wechselt und der künftige Arbeitgeber eben ein anderes Altersvorsorgemodell anbietet. „Später bekommst du dann lebenslang deine Metallrente von uns“, stimmt auch nicht ganz, denn Direktversicherungen werden in der Regel in einer Summe ausgezahlt. Es gibt auch Teilauszahlungen. „Wie für die gesetzliche Rente musst du auch für deine Betriebsrente Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen“ – und das sind annähernd 20 Prozent, die dem Metallrentner im Alter abgehen. Nur weil der Verein der Direktversicherten (DVG) demonstrierte und gegen die Vollverbeitragung kämpfte, hat der der Gesetzgeber Anfang 2020 für die Krankenversicherung einen Freibetrag eingeführt von zurzeit 164,50 Euro (Stand 2021). Übrigens, durch die Entgeltumwandlung bei der Metallrente reduziert sich die gesetzliche Rente im Alter. Das sollten Metaller wissen. Also, einfach sieht anders aus.

    ETF-Sparplan rentabler als Metallrente

    Ein junger Metaller, Dominik Wenzelburger, hat es fürs Alter hochgerechnet – und seine Metallrente-Test-Erfahrungen waren nicht besonders positiv. Letztlich ist ein ETF-Sparplan rentabler als die geförderte Metallrente.

    Über MetallRente (O-Ton Metallrente)
    MetallRente wurde 2001 als gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall gegründet und stellt Angebote für die betriebliche und private Altersvorsorge sowie die Absicherung von Berufs-, Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, Pflege und Hinterbliebenen bereit. Dem Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie haben sich auch die Stahlindustrie und die Branchen Textil und Bekleidung, IT sowie Holz und Kunststoff angeschlossen. Inzwischen sind die Versorgungslösungen von MetallRente in rund 49.000 Kundenunternehmen verfügbar. MetallRente arbeitet mit Konsortien aus führenden Lebensversicherungsunternehmen zusammen und steht aktuell für mehr als 950.000 Versorgungszusagen in den Bereichen Altersvorsorge und private Arbeitskraftabsicherung.

  • Parteien sollen sich schnell einigen

    Parteien sollen sich schnell einigen

    Der Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) drängt auf eine zügige Einigung in den Koalitionsverhandlungen. Die Politik hat in der Vergangenheit schon viel zu viel Zeit bei einer Reform der Altersvorsorge verplempert.

    „Ein Geplänkel wie vor vier Jahren wollen und können wir uns nicht leisten – jeder  Tag kostet unser Geld“, sagt Reiner Korth, stellvertretender Bundesvorsitzender des DVG. „Nur mit einer handlungsfähigen Regierung kann der von vielen Politikern versprochene Stopp der Doppelverbeitragung kommen.“

    Schnell einigen statt lange zögern

    Die Direktversicherungsgeschädigten zahlen den vollen Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) – pro Jahr rund zwei Milliarden Euro. „Diese grobe Ungerechtigkeit muss schnell gestoppt werden – das sind horrende Summen“, fügt Reiner Korth hinzu. Umgerechnet auf die zwei Milliarden Euro pro Jahr sind das 167 Millionen Euro pro Monat oder – anders ausgedrückt – 5,6 Millionen Euro pro Tag.

    Knackpunkt dabei ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004, mit dem Direktversicherte um 20 Prozent ihrer Altersvorsorge gebracht werden – und dies rückwirkend, weil in bestehende Verträge eingriffen wurde. Ein Unding, oder wie Betroffene (Direktversicherungsgeschädigte) und viele Politiker sowie Sozialwissenschaftler sagen: ein Skandal. Von zahlreichen Politikern aller Couleur ist vor der Bundestagswahl der Stopp der Doppelverbeitragung versprochen worden.

    Von der Doppelverbeitragung auf Krankenkassenbeiträge (und nachträglich geschaffene Pflegeversicherung) sind rund sechs Millionen Bezieher von Direktversicherung betroffen – dazu kommen 6,5 Millionen Bezieher von Betriebsrenten – und die geburtenstarken Jahrgänge der Mit-50er Jahrgänge mit abgeschlossener Direktversicherung kommen erst noch in Rente. Eine Zahl von über 20 Millionen Verträgen dürfte nicht abwegig sein – laut Experten „politischer Sprengstoff“.

    Rentenreform ist überfällig

     Klar ist dem DVG und so ziemlich allen Parteien, dass die neu gebildete Regierung auch um eine grundlegende Reform des Rentensystems nicht herumkommen wird. Das war auch der Konsens auf dem vor rund einem Monat ausgetragenen DVG-Symposiums auf dem Hambacher Schloss mit Wissenschaftlern, Fach-Journalisten und Politikern. Die verschiedenen Reform-Modelle wurden von den Symposiums-Teilnehmern eingehend analysiert und gute Perspektiven entworfen.

    Dass in diesem Atemzug auch das Problem mit der Doppelverbeitragung gelöst werden muss, ist ebenfalls einhellige Meinung. Ähnlich gelagert war bis 2018 der Fall bei den Riester-Verträgen, hier kam der Stopp vor drei Jahren. „Die Politik braucht kein Gesetz zu ändern, es muss nur klargestellt werden: Kapitallebensversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, müssen wie die schon seit 2018 freigestellten betrieblichen Riester-Verträge behandelt, werden“, unterstreicht Korth. Diese Ergänzung zum Gesetz müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich umsetzen – aber dazu braucht es ein handlungsfähiges Parlament und eine tragfähige Regierung.

     

    Infos

    Die einzelnen Standpunkte des DVG-Symposiums auf Schloss Hambach sind nochmals nachzuschauen unter:

    https://youtu.be/AxAqglOfdVg

  • Spahn weicht bei Altersvorsorge aus

    Spahn weicht bei Altersvorsorge aus

    Die CDU drückt sich davor, die Vollverbeitragung von Direktversicherungen abzuschaffen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weicht bei einer Wahlveranstaltung in Rheine aus.

    Die CDU holte bei der Bundestagswahl 2017 in Rheine die meisten Stimmen. Deswegen war die Wahlkampfveranstaltung am 14. September für Jens Spahn wichtig. Spahn ist als CDU-Direktkandidat für den Wahlbezirk Steinfurt 1/Borken 1 aufgestellt. Am 14. September war Spahn in Rheine im Sportpark des SC Altenrheine zu Gast.

    Einige Mitglieder des Vereins der Direktversicherungsgeschädigte (DVG), darunter von den Regionalgruppen Rheine und Osnabrücker Land, hatten sich unters Publikum gemischt – alle in der DVG-Farbe pink und nach einer Leibesvisitation durch Sicherheitskräfte. Insgesamt waren wohl  rund 300 Besuchern in den Sportpark des SC Altenrheine gekommen, schätzt zumindest die CDU Rheine in einem Facebook-Post. Mehr dazu auch auf dem Facebook-Account des DVG.

    Auch 30 Querdenker mit Trillerpfeifen und wüsten Sprüchen kamen nach Rheine in den Sportpark. Fünf Polizei- und sechs Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei sicherten das Gelände weiträumig ab.

    Spahn in Rheine

    An Jens Spahn persönlich heranzukommen, war somit unmöglich. Deswegen fiel der übliche „Spalierempfang“ der Pink-Westen aus. Als Spahn nach 19.30 Uhr eintraf, fuhr er direkt auf den Sportplatz, auf dessen Mitte die überdachte Bühne aufgebaut war. Die Zuschauer hielten sich hinter dem Geländer in einer Entfernung von 30 bis 50 Metern vom Podium auf. Näher kam keiner an Spahn heran.

    Nach der üblichen Ministerrede waren drei Fragerunden à drei Fragen zugelassen. DVG-Mitglied Erwin Tischler gelang es in der zweiten Runde, die Frage zu stellen: „Herr Spahn, alle im Bundestag vertretenen Parteien haben die Abschaffung der Doppelverbeitragung in ihrem Wahl- oder Parteiprogramm; sogar die SPD, aber auch die FDP und die Grünen, die LINKE sowieso, sogar die AfD. Die CDU ist die einzige Partei, die die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten nicht in ihrem Wahlprogramm und auch nicht im Parteiprogramm hat. Mindestens drei Parteitagsbeschlüsse der CDU wurden auf Wunsch einer einzelnen Frau, der Kanzlerin nicht umgesetzt. Warum?“ Spahns antwortete sinngemäß, die anderen Parteien könnten alles in ihre Programme schreiben, was sie wollten, solange sie nicht an der Regierung seien. Die CDU habe dazu zwar nichts ins Wahl- oder Parteiprogramm geschrieben, aber der Einzige, der etwas gemacht habe, sei er, Jens Spahn. „Ich habe das Betriebsrentenfreibetragsgesetz in den Bundestag eingebracht – und es ist verabschiedet worden.“ Dadurch würden viele Bezieher von kleinen Betriebsrenten mehrere hundert Euro im Jahr sparen. „Dass damit nicht alle Probleme beseitigt sind, ist mir klar.“ Aber es gebe wenigstens Erleichterungen für diejenigen mit ganz kleinen Betriebsrenten.

    Was ist die Messlatte?

    Spahn riet davon ab, seine Wahlentscheidung nur auf dieses eine Thema Doppelverbeitragung zu reduzieren, es gebe ja noch andere Politikfelder. Die Tatsache, dass man von einer finanziellen Entscheidung der Politik einen Vorteil oder einen Nachteil habe, könne nicht einzige Messlatte für die Wahlentscheidung sein. Was die Zukunft angeht, so könne er uns nichts versprechen. Er wolle nichts versprechen, was er nicht halten könne.

    Bild: Erwin Tischler

  • Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern

    Lobbyisten der Krankenkassen haben es geschafft, dass eine rot-grüne Regierung 2003 – mit Hilfe der Union – Millionen von Altersvorsorgern  per Gesetz enteignete. Was hinter diesem legalisierten Betrug steckt.

    von Gerhard Kieseheuer und Bernd Krüger

    Bei rückwirkender Enteignung der Direktversicherungsgeschädigten (nach § 40b EStG) sprechen wir immer nur von der ungerechtfertigten Doppel-, Dreifach- oder Vierfachverbeitragung. Der gesetzlich legitimierte Betrug an uns beginnt aber schon viel früher, mit der Einbeziehung unserer vermeintlich privaten Kapitallebensversicherung in die Rechtsprechung des § 229 SGB V.

    Betrug an Millionen

    Es handelt sich hier um ein mit formalrechtlichen Winkelzügen abgesichertes Verbrechen, durchgeführt durch alte Lobby-Seilschaften im Bereich der Krankenkassen, Politiker der SPD, CDU, der Grünen und des BSG.  Alles niedergeschrieben in der Geschichte der Direktversicherung des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V. Ich zitiere aus dem Schriftstück:

    Im letzten Quartal des vergangenen Jahrhunderts erklärten die Politiker, dass die Altersversorgung der Arbeitnehmer auf drei Säulen stehen sollte:

    • Säule 1: die staatliche Rente,
    • Säule 2. Die Betriebsrente (Goldene Fessel)
    • Säule 3: die private Vorsorge.

    Wenn ein Arbeitnehmer aus der 2. Säule eine Rente bekam, hatte er keinen Pfennig oder Cent dazu getan. Er bekam eine Betriebsrente, im Volksmund auch „goldene Fessel“ genannt. Alles von seinem Arbeitgeber finanziert, er bekam einen Versorgungsbezug bzw. eine Kapitalabfindung.

    Der Arbeitnehmer, der diesen betrieblichen Versorgungsbezug bekam, bezahlte bis 2004 seinen normalen Sozialbeitrag. Wenn er sich aber, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen. Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

    Was sind Direktversicherungen?

    Das bemängelten das BVerfG. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden muss und einmal nicht. Diese Gesetzeslücke und nur diese Gesetzeslücke sollte und musste geschlossen werden.

    Mit Recht wurde das von den Gerichten bemängelt. Es kann nicht sein, dass auf Grund einer unterschiedlichen Auszahlungsart einmal Sozialabgaben gezahlt werden müssen und einmal nicht. Aus diesem Grund wurde der § 229 SGB V Punkt 143 wie folgt geändert:
    Nach dem Begriff > wiederkehrende Leistung < wurde die Ergänzung > oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden < eingefügt.

    Diese harmlose Erweiterung des § 229 SGB V Nr. 143 nehmen die Krankenkassen an 2004 zum Anlass, auch Kapitalzahlungen (nicht Kapitalabfindungen) aus Direktversicherungen, der 3. Säule, der privaten Vorsorge, zu Versorgungsbezügen zu erklären und Beiträge zu verlangen.

    Die Einbeziehung unserer privaten Altersvorsorge ist Betrug!

    Geschädigte demonstrieren

    Das wir zu Recht protestieren, bestätigt auch die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: In der 167. Plenarsitzung von 28.4.2016, Protokoll 18/167 erklärte sie, dass unsere DV (Altverträge vor 2002) nicht von der Gesetzesänderung erfasst worden ist. Als Vizepräsidentin des Bundestages hatte sie in der 167. Plenarsitzung am 28.4.2016 den Vorsitz. Im Protokoll 18/167 ist zu lesen.

    Vielleicht dient es auch zur Beruhigung der Gemüter, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Regelung auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruhte, das besagte, dass Einmalzahlungen und Rentenzahlungen gleichzustellen sind, weil das wirklich ungerecht war. Deshalb kamen diese Regelungen zustande.“

    Obwohl auch das BVerfG unsere Kapitallebensversicherung nicht zu den Versorgungsbezügen zählt, müssen wir zahlen. Das BVerfG sagt im Urteil 1 BvR 2137/06 ganz genau, was ein Versorgungsbezug ist:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rk20080228_1bvr213706.html

    In Randnummer 7 steht: Für Versorgungsbezüge blieb es bis zum 31. Dezember 2003 dabei, dass auf diese nur der halbe allgemeine Beitragssatz erhoben wurde. Im Urteil 1 BvR 1924/07 steht unter Randnummer 2 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rk20080407_1bvr192407.html

    Die Krankenversicherung der Rentner wird seit dem Rentenanpassungsgesetz 1982 vom 1.12.1981 (BGBI I S. 1205) unter anderem durch Beiträge finanziert, welche die Versicherten zu tragen haben. Seitdem wird außer dem Arbeitseinkommen, der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Arbeitseinkommen auch der Zahlbetrag von der Rente vergleichbaren Einkommen (Versorgungsbezüge) herangezogen.

    Diese wichtigen, entscheidenden Passagen findet keine Berücksichtigung, wir müssen zahlen. Im Urteil 1 BvR 1924/07 schreibt das BVerfG, dass alle
    Kapitallebensversicherungen, die im Arbeitsleben wurzeln und der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert, ein Versorgungsbezug ist.

  • DVG beim Wahlkampf in Bremen

    DVG beim Wahlkampf in Bremen

    Der DVG ist bundesweit im Wahlkampf dabei – die Regionalgruppe Bremen/NW-NdsLand erinnert Grüne und Linke an die Forderungen des DVG.

    Die Bremer und Niedersachsen nutzten die Chance mit dem Bundesvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck in Bremen über die Forderungen des DVG zu reden.  Mittlerweile weiß Habeck, was die Grünen damals in der Regierungskoalition mit der SPD unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) angereichtet haben bei der betrieblichen Altersvorsorge, indem sie Direktversicherte vollbeitragen bei der Krankenkasse. Habeck weiß, dass der DVG auf die Abschaffung dieses Unrechts pochen.

    DVG in Bremen aktiv

    Auch den Zweitplatzierten auf der Landesliste, Michael Labetzke, sprach die DVG-Gruppe an. Anders als Habeck zeigte er sich  völlig uninformiert, kein Wunder, als Beamter mit Pensionsanspruch hat er natürlich keine Probleme mit seiner Altersvorsorge. Anderes als bei Labetzke war das Interesse der zahlreichen Besucher der Wahlveranstaltung groß.  Der DVG erhielt Zustimmung zu seiner Aussage, dass das Thema Altersvorsorge im Programm der Grünen zu kurz kommt.

    Rainer Ochmann und Christian Schaper vom DVG besuchten die Kandidatin der Linken, Doris Achelwilm,  in ihrem Bremer Büro. Die Unterstützung durch Matthias Birkwald kam von beiden Seiten zur Sprache. Bei dem Gespräch kristallisierte sich heraus, dass das Thema Altersvorsorge präsenter gemacht werden muss.

     

     

    Bild: Rainer Ochmann

  • DVG beim Wahlkampf im Osnabrücker Land

    DVG beim Wahlkampf im Osnabrücker Land

    Der DVG mischt im Wahlkampf kräftig mit – die Regionalgruppe Osnabrücker Land erinnert Grüne, CDU und SPD in Bad Rothenfelde an die Forderungen des DVG.

    Die Osnabrücker fuhren, von DVG-Mitglied Heinz Averbeck organisiert, nach Bad Rothenfelde im Teutoburger Wald zum Wochenmarkt, wo  Grüne, CDU und SPD hatten ihre Stände aufgebaut hatten.

    Wahlkampf im Osnabrücker Land

    Die DVGler sprachen beispielsweise mit Anke Hennig (SPD) aus Bramsche-Achmer,  die sich um das Bundestagsmandat bewirbt und Reiner Spierig (SPD). Hennigs Parteikollege und jetziger Mandatsträger Reiner Spiering (SPD), der nicht mehr antritt, meinte, das Problem Doppelverbeitragung müsse nun in der nächsten Legislaturperiode unbedingt gelöst werden. Sofern die SPD Regierungspartei werde und den Kanzler stelle, sehe er gute Chancen dafür.

    Grünen wenig Ahnung von Rente

    Die Grünen kennen das Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherung offensichtlich kaum – ihr Tenor, das sei Bundespolitik und sie seien hauptsächlich wegen der Kommunalwahlen da. Das Grünen-Team zeigte sich verwundert, als Averbeck und Erwin Tischler vom DVG ihnen erzählten, dass auch die Parteiführung, insbesondere deren Vorsitzender Robert Habeck, unbeleckt seien in punkto Doppelverbeitragung – obwohl der DVG die Grünen-Bundestagsabgeordnete Feliz Polat, Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik und Markus Kurth, Sprecher für Rentenpolitik, ausführlich informiert hatte.

    Basisdemokratie bei CDU unterentwickelt

    Am Stand der CDU beschwerten sich Averbeck und Tischler, dass selbst Parteitagsbeschlüsse zur Abschaffung der Doppelverbeitragung nicht umgesetzt würden, weil sie an einer einzigen Frau, sprich der Kanzlerin, gescheitert seien. Basisdemokratie scheint also bei der CDU nicht zu funktionieren. Die Parteigremien sollen sich nach Merkel darum kümmern, dass die Beschlüsse der Basis umgesetzt werden und zumindest im Wahlprogramm stehen und in einen Koalitionsvertrag einfließen.

    Am SPD-Stand traf die Gruppe aus Osnabrück die Kandidatin Anke Hennig, die sich bereitwillig mit uns austauschte. Als selbstständige Tagesmutter, Ortsbürgermeisterin in Bramsche-Achmer und Stadtratsmitglied von Bramsche ist sie nah an den Menschen dran und will sich im Falle eines Wahlsieges für den DVG und die Abschaffung der Doppelverbeitragung einsetzen. Sie sagte zu, nach der Wahl ein Symposium einiger Regionalgruppen mit einem prominenten SPD-Fachpolitiker zu arrangieren. Ob sie aber eine Chance hat gegen den CDU-Bundestagsprofi André  Berghegger aus Melle, wird die Bundestagwahl zeigen.

     

    Bild: Heinz Averbeck, Erwin Tischler

  • Journalisten sitzen Renten-Irrtum auf

    Journalisten sitzen Renten-Irrtum auf

    Der Staat finanziert nicht das Rentensystem, auch wenn einige Journalisten das der Öffentlichkeit suggerieren. Die Staatsknete ist nur der unzureichende Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen, die nicht Aufgabe der Rentenkasse sind – ein Renten-Irrtum.

    „Schon jetzt fließen jährlich knapp 100 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in das Rentensystem, um die Finanzierungslücke zu schließen – Geld, das für Investitionen in Bildung, Digitalisierung und vernünftigen Klimaschutz fehlt“, schreibt Moritz Seyffarth von der „Welt“. Damit gehört er zu den Journalistinnen und Journalisten, die den Einflüsterungen vermeintlicher Rentenexperten wie Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan erliegen, die eine Erhöhung des Renteneintrittsalters fordern. Darauf fiel offensichtlich auch Kristina Antonia Schäfer von der „Wirtschaftswoche“ herein.

    Renten-Irrtum aufgesessen

    Sie vergessen zu erwähnen, dass sich die Finanzierungslücke nur deswegen auftut, weil der Staat der Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufbürdet, ohne das entsprechend auszugleichen.

    2019 wurden 109 Milliarden Euro für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entwendet. Der Gesetzgeber beschließt diese Leistungen, die der Sozialversicherungsträger zu zahlen hat, für die aber niemand Beiträge entrichtet, zum Beispiel  für die Mütterrente (14 Milliarden), Rente mit 63 (zwölf Milliarden), West-Ost-Transfer (30 Milliarden) und Fremdrentengesetz (sechs Milliarden). Der Bundeszuschuss betrug 2019 aber nur 72 Milliarden, das entspricht einer Deckungslücke von 37 Milliarden Euro. Seit 1957 summiert sich die Differenz zwischen den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und dem Bundeszuschuss auf mehr als 900 Milliarden. Das ist mehr als genug, um heutigen und künftigen Rentnern eine anständige Altersversorgung zu ermöglichen.

    Bundeszuschuss reicht nicht

    Der Staat, aber auch Journalistinnen und Journalisten vermitteln der Öffentlichkeit den Eindruck, wie großzügig der Staat wäre und wie hoch doch der Bundeszuschuss. Der ist aber nur der Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen, sprich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die der Staat der Rentenkasse Jahr für Jahr aufbürdet – und dieser Bundeszuschuss reicht hinten und vorne nicht. Das geht aus einer Berechnung des Rentenexperten und Ehrenbeirats der Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG), Otto W. Teufel hervor. Allein im vergangenen Jahr fehlten der Rentenkasse annähernd 40 Milliarden Euro.

     

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