Tag: Doppelverbeitragung

  • Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Wie geht betriebliche Altersvorsorge?

    Betriebliche Altersvorsorge ist vor allem eines: kompliziert. Dazu kommt, dass sie sich meist nicht lohnt. Aber wie geht das überhaupt, über den Betrieb fürs Alter vorzusorgen?

    Jeder kennt das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente; die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, funktioniert aber nach einem anderen System. Sie ist – fast ohne Ausnahme – kapitalgedeckt. Gern wird die bAV auch unter „Betriebsrente“ subsummiert, weil allein das Wort „betriebliche Altersvorsorge“ so sperrig ist. Wie kompliziert das System Betriebsrente ist, lässt sich daran erkennen, dass der Branchenverband GDV in seiner Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ insgesamt 29 Seiten braucht, um das System zu erklären. Es lohnt sich allerdings, die Broschüre von vorne bis hinten zu lesen, denn dann dürfte jedem klar sein, was damit gemeint ist. Wobei der GDV das Thema Verbeitragung von Betriebsrenten nur in drei Sätzen abtut. Dabei hätte es das Thema verdient, ausführlich behandelt zu werden.

    Betriebliche Altersvorsorge

    Leider funktioniert Betriebsrente – bis auf wenige Ausnahmen – nur über den Umweg Versicherung, die immer daran verdient. Bei der Betriebsrente ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die Versicherung und der Staat mit im Boot. Vorteil für den Staat: Er bekommt Steuern aus der Betriebsrente; Vorteil für den Unternehmer: Er spart Sozialabgaben; Vorteil für die Versicherung: Sie verdient an Provision und Verwaltungsgebühr; Nachteil für den Arbeitnehmer: Er macht ein Minus-Geschäft.

    Kompliziert macht die Betriebsrente vor allem die vielen arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften – und eine der wichtigsten Regelungen ist die Art der Versorgungszusage des Arbeitgebers – und davon gibt es zwei:

    • die unmittelbare und
    • die mittelbare

    Unmittelbar heißt in dem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber selbst für die Betriebsrente des Arbeitnehmers aufkommt, deswegen heißt diese Form auch Direktzusage.

    Mittelbar bedeutet, dass immer eine Versicherung zwischengeschaltet wird – und dafür gibt es wiederum vier Durchführungswege:

    • Zusatzversorgungskasse für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
    • Direktversicherung
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse 

    Das heißt, der Arbeitgeber ist nur mittelbar dafür verantwortlich, dass der Arbeitnehmer eine Betriebsrente bekommt – und dabei kann er zwischen vier Formen der Zusage wählen:

    • der Leistungszusage, also beispielsweise, dass es pro Dienstjahr eine bestimmte Monatsrente gibt;
    • der Beitragszusage mit Mindestleistung, also beispielsweise, dass der Arbeitgeber zumindest den Beitragserhalt zusagt und möglicherweise zusätzlicher Erträge;
    • der beitragsorientierten Leistungszusage, das heißt, die Versicherung legt den Aufwand fest, der für den Aufbau der Betriebsrente genutzt werden soll, parallel dazu berechnet sie, welche Leistungen sich daraus ableiten;
    • der reinen Beitragszusage, das heißt, per Tarifvertrag vereinbaren Gewerkschaft und Arbeitgeberverband, dass der Arbeitgeber nur eine bestimmte Zahlung an die Versicherung garantiert.

    Seit 2022 muss der Arbeitgeber immer etwas zuschießen, wenn der Arbeitnehmer über den Betrieb fürs Alter vorsorgen will, das ist in dem am 1. Januar 2018 erlassenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) so festgelegt. Die Krux am BRSG: Der Arbeitgeber spart 20 Prozent an Sozialabgaben, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente einzahlt, muss aber per Gesetz nur 15 Prozent davon an den Arbeitnehmer weitergeben. Wer sich auf eine Betriebsrente einlässt, sollte darauf drängen, dass der Arbeitgeber deutlich mehr als die verlangten 15 Prozent dazuzahlt.

    Nur jeder Zweite hat Betriebsrente

    Wie steht es in Deutschland aber um die betriebliche Altersvorsorge? Nur jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hat dem Alterssicherungsbericht 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge eine betriebliche Altersvorsorge. 2019 hatten danach mit 33,8 Millionen Beschäftigten nur 53,9 Prozent eine bAV-Anwartschaft. Das heißt im Umkehrschluss 46,1 Prozent haben keine betriebliche Altersvorsorge.

    Eine der beliebtesten Formen der Betriebsrente ist die Direktversicherung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer bei einem Versicherer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Nachteil von Direktversicherungen

    Der Nachteil von Direktversicherungen: Das Versicherungsunternehmen muss die Beiträge so anlegen, dass das Vermögen nominal erhalten bleibt, was angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Problem aufwirft. Deswegen ist die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebensversicherungen unter die zwei Prozentmarke gefallen, wobei nur verzinst wird, was vom Beitrag nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen beträgt seit Anfang 2022 nur noch 0,25 Prozent. Angesichts von fünf Prozent Inflation ist eine Direktversicherung somit Vermögensvernichtung.

    Dazu kommt, dass für Direktversicherungen bei Auszahlung im Alter Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung anfallen. Seit Januar 2020 gilt dabei ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung – 2022 sind das 164,50 Euro. Das gilt allerdings nicht für die Pflegeversicherung, das heißt, der Betriebsrentner muss auf seine gesamte Auszahlung Pflegebeiträge zahlen.

    Und durch die Entgeltumwandlung bei Direktversicherungen mindert sich die gesetzliche Rente, weil ja für weniger Bruttogehalt Rentenbeiträge gezahlt werden.

    Was ist bei Jobwechsel?

    Wer seinen Job verliert oder sich beispielsweise selbstständig macht, kann seine Direktversicherung privat weiterführen – aus der betrieblichen wird somit eine private Altersvorsorge. Für die in diesem Zeitraum erworbenen Ansprüche muss der Alterssparer somit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, anders als für seine „betriebliche“ Direktversicherung. Der Alterssparer oder die Alterssparerin sollte allerdings darauf achten, dass die Versicherungsnehmereigenschaft auf ihn übertragen wird, denn während seiner Beschäftigung war ja der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und er oder sie nur Berechtigter.

    Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

  • Offener Brief an Friedrich Merz

    Offener Brief an Friedrich Merz

    Ob der frisch gewählt CDU-Chef Friedrich Merz zu einem Neuanfang fähig ist – versprochen hat er es, aber Politiker versprechen ja viel. Daran erinnert ihn der Verein der Direktversicherungsgeschädigten in einem offenen Brief.

    Von Michael Rahnefeld

    Zunächst einmal Glückwunsch, Herr Merz. Nun sind Sie Vorsitzender der CDU, Konkursverwalter einer vormals großen Volkspartei in Deutschland, die sehr lange die Regierung in Deutschland mit gebildet hat und jetzt wohl für viele Jahre die Opposition anführen wird.

    Die Hauptaufgaben von Merz

    Eine Ihrer Hauptaufgaben, Herr Merz, wird es in den nächsten Monaten sein, zu analysieren, wie es zu diesem Desaster kommen konnte. Dabei wollen wir Ihnen gerne helfen. Wir, das sind knapp 4000 Mitglieder einer Organisation – besser gesagt eines Vereins – der permanent anwächst und sich schon seit mehr als sechs Jahren dafür einsetzt, dass einer der größten legitimierten Sozialbetrugsfälle in Deutschland beendet, korrigiert und seine Opfer entschädigt werden und darüber hinaus die Interessen aller, die sich von der Politik um Teile ihrer Altersvorsorge geprellt fühlen, vertritt.

    Es sind allerdings nicht nur die knapp 4000 Mitglieder dieses Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), die durch eine sehr fragwürdige gesetzliche Regelung um ihre Vorsorgeersparnisse geprellt und dafür bestraft werden, dass sie auf Empfehlung der Politik noch in ihrem Arbeitsleben ihre Alterssicherung aktiv und mit finanziellem Aufwand gestaltet haben. Nein, es sind über sechs Millionen Betroffene – Rentner, Betriebsrentner, Selbstständige –, die vorgesorgt haben und dafür von unserem Staat gnadenlos abgezockt werden.

    CDU hat Beifall geklatscht

    Eingefädelt hat diesen Diebstahl die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Die CDU, damals in der Opposition, hat Beifall geklatscht für das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), das den damals „notleidenden Krankenkassen“ zu mehr Geld verhelfen sollte. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind verheerend, weil den Menschen rund ein Fünftel ihrer Vorsorgerücklagen weggenommen werden. Ganz infam dabei, dass rückwirkend auf vor 2004 bestehende Verträge zugegriffen wird und die Ersparnisse als Versorgungsleistungen deklariert werden, auf die letztlich zehn Jahre lang Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden müssen, und zwar der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Altersvorsorger vorgeführt

    Einzig richtig erkannt hat das in Ihrer Partei zumindest ihr Parteifreund, Hans-Jürgen Irmer aus Wetzlar, der Vorsitzende  des CDU-Kreisverbandes Lahn-Dill. Ihm war offenbar klar, dass man mit diesen Machenschaften Vertrauen in die Politik zerstört und Menschen (Wähler!) damit verprellt. Im Blick auf die Bundestagswahl im September 2021 versuchte Irmer bereits im Mai 2021 im beginnenden Bundestagswahlkampf den CDU-Spitzenkandidaten zu veranlassen, sich dieser Problematik anzunehmen. Vergebens. Armin Laschet hat seinen Parteifreund vollkommen ignoriert und selbst ein Nachhaken über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak verhallte im Nichts. Irmer schrieb damals unter anderem an Laschet (das Schreiben liegt uns vor, hier einige Auszüge):

    „Als Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill und als Bundestagsabgeordneter möchte ich mir erlauben, Sie und die Spitzen der Union dringend darum zu bitten, ein Thema aufzugreifen, das etwa sechs Millionen Menschen betrifft. Sechs Millionen, die auf Anraten des Staates eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, und zwar in Form unterschiedlicher Modelle, teilweise kofinanziert durch den Arbeitgeber, teilweise alleine finanziert durch Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie alle haben dies gemacht im Vertrauen auf die Zusagen des Staates, wonach in der Auszahlungsphase nur der halbe Beitragssatz an die gesetzliche Krankenversicherung und die Sozialversicherungsträger zu entrichten ist. Eine durchaus attraktive Anlageform.

    CDUler nicken alles ab

    Sie haben genau das gemacht, was wir heute erneut aktuell predigen, nämlich privat für das Alter vorzusorgen – und sie sind bitter enttäuscht worden. In meinen Augen sind sie betrogen worden, denn der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2004, verantwortlich damals die sozialdemokratische Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und der heutige SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz gemeinsam mit den Grünen, das sogenannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundestag verabschieden lassen. In einer ‚Nacht- und Nebel-Aktion‘, ausgelöst durch Horst Seehofer (CSU), stimmte die Union plötzlich noch zu, obwohl an dem Morgen der Abstimmung gefühlt 95 Prozent der Abgeordneten, zumindest der Union, nicht wussten, was in der Nacht verändert wurde. Ein unsägliches Verfahren zu Lasten vorausdenkender Arbeitnehmer.

    Mit diesem Beschluss müssen seither ca. 20 Prozent der angedachten Ersparnisse über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeführt werden, wobei eine einmalige Abführung noch nicht einmal möglich ist für die, die das eventuell wollen. Und wenn man Pech hat, je nach Höhe der Zahlung, greift der Fiskus in Form des Finanzamtes zu und kassiert noch einmal einen zusätzlichen Betrag.“

    Staatliches Raubrittertum

    Und weiter schreibt Ihr Parteifreund an Laschet:

    Das, was hier geschehen ist, ist in meinen Augen staatliches Raubrittertum, auch wenn es per Bundestagsbeschluss formal juristisch legitimiert wurde. Für mich stellt sich die Grundsatzfrage, losgelöst von den finanziellen Verlusten der Betroffenen, welches Maß an Glaubwürdigkeit hat Politik allgemein formuliert noch, wenn – wie leider nicht nur in diesem Fall – Beschlüsse rückwirkend hinfällig werden. Ich würde persönlich mit einem solchen Staat, der sein Wort derart massiv gebrochen hat, keine finanzielle Zukunftsentscheidung mehr treffen, weil ich nicht weiß, ob das, was heute zugesagt wird, übermorgen noch gilt. Solche Politik erschüttert das Vertrauen in die politisch Handelnden. Es erschüttert das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit, in die Demokratie.

    Deshalb halte ich es für zwingend notwendig, dass wir als Union im Rahmen des Wahlprogrammes ein deutliches Signal geben, dass wir hier zwingend Änderungen benötigen.“

    Ja, sehr geehrter Herr Merz, das war von Herrn Irmer, der es bei der Bundestagswahl dann nicht geschafft hat, in den nächsten Bundestag zu kommen, eine sehr fundierte Hilfestellung, um im Wahlkampf Wähler für die CDU zu generieren. Er unterstreicht das am Ende seines Schreibens mit den Worten:

    „Lieber Herr Laschet, ich weiß, dass Sie Argumenten zugänglich sind. Mir geht es erstens um die Frage der Glaubwürdigkeit im Sinne der Direktversicherungsge­schädigten, die im Übrigen eine Bürgerinitiative gegründet haben, und es geht mir auch um die politische Bedeutung von sechs Millionen direkt Betroffener und ihrem Umfeld“.

    Null Ahnung, null Empathie, null Strategie

    Und wie reagiert darauf der Spitzenkandidat der Union Armin Laschet? Gar nicht. Er beantwortet noch nicht einmal das Schreiben seine CDU-Kreisvorsitzenden. Letzterer hakt gut einen Monat später über CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak nach, auch dieser „verschnarcht“ offenbar ein so wichtiges Thema für ein großes Wählerpotenzial.

    Wenn Sie jetzt also, lieber Friedrich Merz, den Niedergang der CDU im Jahr 2021 aufarbeiten, dann sollten Sie sich auch mit solchen Verhaltensmustern ihrer Parteispitze befassen und werden dabei erkennen, dass der Karren sehenden Auges an die Wand gefahren wurde.

    Gute Wünsche für Oppositionsarbeit

    Für Ihre künftige Arbeit wünscht Ihnen DVG viel Erfolg, vor allem mehr Gefühl für die Menschen in diesem Land, für ihre Sorgen und Nöte.

    Wir grüßen Sie

    dvg-ev.org

  • Wie Scholz Versprechen bricht

    Wie Scholz Versprechen bricht

    Die Ampel regiert, das Ende der Abzocke von Altersvorsorgern ist aber nicht gekommen – entgegen dem Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, der die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abschaffen wollte.

    „Unser Plan war, unser Plan ist auch, das für die Zukunft zu ändern“ – gemeint ist die Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz auf der Wahlabschlussveranstaltung in Münster auf die Frage von Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), geantwortet – dazu das entsprechende YouTube-Video. Und so steht es auch im Wahlprogramm der SPD. „Darauf können Sie sich verlassen“, betonte Scholz ausdrücklich. Jeder kann diese Passage selbst nachlesen.

    Scholz’ Versprechen Abzocke zu beenden

    In Münster versprach Scholz noch, die Vollverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen

    Scholz hat’s versprochen

    Viele Altersvorsorger haben Scholz’ Versprechen ernst genommen, was sich mittlerweile als Fehler herausstellt. Die Ampel-Koalition hätte die Chance gehabt, die unsägliche Vollverbeitragung der betrieblichen Altersvorsorge endlich, nach 17 oder 18 Jahren zu beenden.  In Kapitel 3 „Alter absichern“ ihres Wahlprogramms (siehe Kapitel 3.4, fünfter Absatz) hat die SPD nachträglich die entsprechende Textpassage eingeführt. Jeder kann diesen Satz selbst nachlesen. Darauf zielte Korths Frage, die Scholz eindeutig beantwortet hat – und nach der er gemessen wird.

    Zusammen mit der FDP – sie hat bereits bei der Abstimmung über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 dagegen gestimmt – wären somit zwei Parteien in einer Ampel-Koalition für die Abschaffung der Vollverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten. Insofern war es ein Leichtes, auch die Grünen davon zu überzeugen, diese Abzocke zu stoppen. Im Koalititionsvertrag findet sich allerdings nichts mehr davon wieder. Das kann somit nur der größte der drei Koalitionspartner, sprich die SPD, aus dem Koalitionsvertrag ausgeklammert haben. Und wer ist der bestimmende Faktor in der SPD? Olaf Scholz.

    Der DVG auf der Schlussveranstaltung der SPD in Münster

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    Bild von Siobhan Dolezal auf Pixabay

  • Firmen sparen auf Kosten der Altersvorsorger

    Firmen sparen auf Kosten der Altersvorsorger

    20 Prozent Sozialabgaben sparen und nur 15 Prozent an die Arbeitnehmer weitergeben – so sieht Altersvorsorge à la SPD aus. Nur Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge.

    Das Magazin „Markt und Mittelstand“ hat es in dem Artikel „Unbürokratische Vorsorge stärkt den Mittelstand“ sehr plakativ beschrieben: „Die Arbeitnehmer profitieren (bei der Direktversicherung) von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen durch die nachgelagerte Abführung – der Arbeitgeber muss maximal die ersparten Sozialversicherungsbeiträge dazugeben, höchstens jedoch 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrags der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Bei einer durchschnittlichen Ersparnis des Arbeitgebers von circa 20 Prozent entsteht durch den gesetzlichen Zuschuss keine Mehrbelastung für das Unternehmen.“

    Altersvorsorger sind die Dummen

    Die Dummen bei dieser Rechnung sind Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung, denn sie bekommen nur 15 Prozent vom Arbeitgeber, der sich aber 20 Prozent Sozialabgaben spart. Die Direktversicherte zahlen im Alter aber die vollen 20 Prozent an Krankenkassen- und Pflegebeitrag. Und vermutlich sind die Beiträge dann noch weit höher. Nicht nur das, die Direktversicherten reduzieren durch die Entgeltumwandlung auch noch ihre gesetzliche Rente.

    Für Arbeitnehmer ist die Direktversicherung ein Verlustgeschäft – aber immer noch glauben Millionen, sie könnten damit der Altersarmut entgegenwirken. Ein Irrglaube, wie die Rechnung zeigt.

    SPD hat Sparer enteignet

    Ausgeheckt hat das die SPD unter Olaf Scholz und Andrea Nahles. Wobei die SPD doch eigentlich die Partei der Arbeiter sein sollte – aber nur eigentlich. Die SPD hat auch 2003 die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingeführt und ist bis heute sogar noch stolz darauf. Damit werden Arbeitnehmer systematisch enteignet, denn sie zahlen in der Rente den vollen Beitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung, eben diese 20 Prozent.

    Beschäftigte entmündigt

    Das Konstrukt Direktversicherung in der betriebliche Altersvorsorge funktioniert so, wie es „Markt und Mittelstand“ beschreibt: „Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Lebensversicherungsanbieter und regelt die Beitragszahlung; Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, Anspruch auf die spätere Leistung haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Alles klar? Ein Direktversicherter ist also auf Gedeih und Verderb an den Arbeitgeber gekettet, denn der ist ja der Versicherungsnehmer. Der Beschäftigte kann den Vertrag nicht mal kündigen, nur stilllegen.

    Bild: pixabay

  • OWLer zahlen mehr für die Krankenkasse

    OWLer zahlen mehr für die Krankenkasse

    Die größte Krankenkasse in Ostwestfalen-Lippe (OWL) erhöht ihre Beiträge deutlich. Die OWLer zahlen ab 2022 bei der AOK Nordwest 1,7 Prozent Zusatzbeitrag statt 1,3 Prozent.

    „Ausgerechnet die größte Kasse aber zieht den Zusatzbeitrag kräftig an“, schreibt die „Neue Westfälische Zeitung“. Der AOK Nordwest ist die Beitragserhöhung um 0,4 Prozentpunkte oder 30 Prozent nicht einmal ein Nebensatz wert. Nur wer sich auf der Internetseite der AOK Nordwest durchklickt, findet den Hinweis auf die Erhöhung in Klammern. Das steht: „Zum allgemeinen Beitragssatz kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag beträgt bei der AOK NORDWEST 1,3 Prozent (1,7 Prozent in 2022)“.

    OWLer zahlen ab 2022 mehr

    Wer noch 2021 kündigt, kann die AOK Nordwest zum 1. März 2022 wechseln, wer bis Januar wartet, muss noch bis Ende März bei der teuren Kasse bleiben. Übrigens zahlen Rentner mit einer Direktversicherung oder einer anderen betrieblichen Altersvorsorge die vollen Beiträge, von einem GKV-Betriebsrentenfreibetrag von 164,50 Euro abgesehen (der wird 2022 übrigens nicht erhöht).

    Die AOK in Ostwestfalen-Lippe ist indes nicht die einzige Kasse, die klammheimlich die Beiträge erhöht: „18 Millionen Versicherte zahlen 2022 mehr Krankenkassenbeiträge“, titelt „Focus Online“.

    Jetzt die Kasse wechseln

    Wer sich einen Überblick verschaffen will, konsultiert am besten die Seite „Krankenkassen Deutschland“, wo die Kassen und ihre Beiträge für 2021 und 2022 aufgelistet sind. Mit dem Krankenkassen-Beitragsrechner den Beitrag 2022 errechnen.

    Die Kalkulation:

    100 000 Euro Direktversicherungsauszahlung
    833,33 Euro monatlich (verteilt auf 120 Monate)
    -164,50 Euro Freibetrag
    668,83 Euro Verbeitragung
    -97,65 Euro Krankenversicherungsbeitrag (14,6 %)
    -11,36 Euro Zusatzbeitrag (1,7 %)
    -22,72 Euro Pflegebeitrag 3,4 % (3,05 % mit Kindern)
    ————————————————————–
    131,73 Euro monatlich für KV + PV
    537,10 Euro Netto nach Abzug von KV + PV pro Monat

    verteilt auf 10 Jahre oder 120 Monate = 15.807,60
    Von 100 000 Euro Auszahlung bleiben nach Abzug von KV + PV
    84.192,40 Euro Netto-Auszahlung übrig

    So hat sich der Beitragssatz entwickelt (2022: 1,3)

    Zur Krankenkasse addiert sich der Pflegebeitrag von 3,4 Prozent für Kinderlose und 3,05 Prozent für alle mit Kindern

    Entwicklung des Beitragssatzes

    Quelle: GKV

  • Bankrott der betrieblichen Altersvorsorge

    Bankrott der betrieblichen Altersvorsorge

    2022 ist der Bankrott der betrieblichen Altersvorsorge eingeleitet. Das betrifft Garantiezins, Entgeltumwandlung und Bürokratismus.

    Wenn selbst der Branchenprimus Allianz die Beitragsgarantie abschafft, dann sagt das alles über die betriebliche Altersvorsorge aus. Die Versicherer können ihren Kunden nichts mehr garantieren – und das ist wörtlich zu nehmen. Denn, ab 2022 sinkt der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen auf 0,25 Prozent – und die meisten Verträge der betrieblichen Altersvorsorge basieren darauf. Das ist „nichts“ angesichts einer Inflationsrate von 5,2 Prozent, wie das Statistische Bundesamt für November meldet. Das ist der Bankrott der betrieblichen Altersvorsroge.

    Inflation November 2021
    Inflation November 2021                                                                                                                                     Quelle: Ypos

    Das ist der Bankrott

    Damit nicht genug, denn der Garantiezins bezieht sich ja nur auf den Sparbeitrag der Kunden und suggeriert, dass ihre Beiträge vollkommen verzinst werden. Das stimmt aber nicht, denn der Sparbeitrag wird verwendet für die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Risikoabsicherung. Die Abschlusskosten lagen dem Branchenverband GDV zufolge 2020 im Schnitt bei 4,4 Prozent und Verwaltungskosten bei 2,1 Prozent. Da bleibt vom Sparbeitrag nicht mehr viel übrig. Letztlich verzinst wird nur, was nach Abzug dieser Kosten übrig bleibt.

    Eine betriebliche Altersvorsorge,  die auf einer Kapitallebensversicherung basiert, ist somit ein Minusgeschäft. Wer betrieblich fürs Alter vorsorgt, füllt ausschließlich die Kassen der Versicherungen, aber nicht seine eigene. Dr. Thomas Frank vom Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells konstatiert im „Handelsblatt“ richtig, dass „eine Versicherung ein Minusgeschäft sein kann“ – sie kann es nicht nur, sie ist es. Und das wird sogar mittlerweile für die Arbeitgeber ein Problem, denn er muss „für die zugesagte Versorgungsleistung einstehen“. So steht es auch in § 1 Absatz 1, Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). Denn da heißt es, dass „der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen … einsteht … auch dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt“.

    Betriebsrente – ein Minusgeschäft

    Die Versicherer meinen, 80 Prozent der eingezahlten Beiträge sind auch schon genug. Aber warum dann überhaupt eine betriebliche Altersvorsorgen, wenn mir am Ende ein Fünftel fehlt? Viele Versicherer stehen Frank zufolge auf dem Standpunkt, dass es reicht, wenn am Ende 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert sind. Die Altersvorsorger sind also die Dummen.

    Weil der Arbeitgeber bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) möglicherweise bei einem Minusgeschäft zuzahlen müsste, wird es dieses Konstrukt ab 2022 nicht mehr geben. Der künftige Garantiezins von 0,25 Prozent ist der Tod der Beitragszusage – und damit auch der Tod der betrieblichen Altersvorsorge in der bisherigen Form.

    Der ab 2022 geltende Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge von 15 Prozent für alle ist lächerlich. Geregelt ist das in § 1a Absatz 1a des BetrAVG. Darin heißt es, dass „der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten muss, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart“. Natürlich spart er Sozialversicherungsbeiträge ein – und zwar 20 Prozent, muss aber nur 15 Prozent ausgleichen. Der Arbeitnehmer spart gar nichts, denn, auch wenn er heute weniger Sozialbeiträge – nur fünf Prozent – selbst zahlt, in der Rente muss er die vollen Beiträge zahlen.

    Vollverbeitragung in der Rente

    Das heißt, der Arbeitnehmer macht nicht nur in punkto Garantiezins ein schlechtes Geschäft, sondern auch noch bei den Sozialbeiträgen. In der Rente erwartet ihn dann die Vollverbeitragung seiner Betriebsrente.

    Und dann ist ja auch noch Bürokratismus auf den Betriebsrentner. Sowohl während seines Berufslebens wie auch im Alter. Der Staat ändert laufend die Gesetzgebung und die Beitragsbemessungsgrenze – sie sinkt zum 1. Januar 2022. Richtig gelesen. Wer in Beiträge in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlt, für den sind nur maximal 564 Euro steuerfrei, 2021 waren es noch  568 Euro. Was die Sozialversicherungsfreiheit betrifft, so sind bei der Entgeltumwandlung 2022 nur 282 Euro sozialversicherungsfrei statt wie bisher 284 Euro. Diese Änderungen setzen bei Arbeitgebern und -nehmer einen Rattenschwanz an Folgeänderungen hinter sich her.

    Also, viel Spaß mit der betrieblichen Altersvorsorge. Sorry, das ist sarkastisch gemeint.

  • SPD muss sich an Versprechen messen lassen

    SPD muss sich an Versprechen messen lassen

    Liebe SPD, ihr habt Altersvorsorgern etwas in eurem Wahlprogramm versprochen, davon steht im Koalitionsvertrag nichts mehr drin. Versehen oder Absicht? Versprechen halten!

    Das steht im Wahlprogramm der SPD: „Wir haben es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert, für ihre Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung einzusteigen. Unser ist Ziel ist, dass deutlich mehr Beschäftigte in einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert sind. Dabei sollten tarifvertraglich vereinbarte kollektive Altersversorgungsformen bevorzugt werden. Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie  der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.  Wir wollen allen gesetzlich verpflichtet Versicherten zusätzlich die Möglichkeit einräumen, sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz für die gesetzliche Rente. Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend. Wir wollen daher bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge bürokratische Hemmnisse abbauen und Kosten senken. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive private Altersvorsorge zu ermöglichen, setzen wir uns für ein neues standardisiertes Angebot ein, das kostengünstig ist, digital und grenzüberschreitend und (nach schwedischem Vorbild) auch von einer öffentlichen Institution angeboten wird. Die Förderung neuer Verträge werden wir in Form von Zuschüssen auf untere und mittlere Einkommensgruppen beschränken.“

    Versprechen gebrochen?

    Und das steht im Koalitionsvertrag:

    „Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.“

    Kein Wort mehr von „Abschaffung“, von „Vollverbeitragung“ oder „Doppelverbeitragung“, dafür wird der „Nachholfaktor“ reaktiviert. Respekt und Verlässlichkeit sieht anders aus. Wo ist das Versprechen aus dem Wahlprogramm geblieben?

    Hier der Link zum außerordentlichen Parteitag.

    DVG-Demo in Berlin

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  • Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente

    Sogenannte Experten wollen das Volk für dumm verkaufen und malen das Schreckgespenst von der Pleite der Rentenkasse an die Wand. Sie erzählen uns immer wieder das  Märchen von der steuerfinanzierten Rente.

    Immer wieder wird das Märchen von der steuerfinanzierten Rente erzählt. Wie wir aber alle wissen, sind Märchen erfunden. So ging schon los vor der politischen Sommerpause – bei Lanz, im Presseclub, diversen Politmagazinen, in Tageszeitungen geben sich die sogenannten Renten-„Experten“ wie Bernd Raffelhüschen und Axel Börsch-Supan die Klinke in die Hand und malen Schreckensszenarien von der maroden Rentenkasse an die Wand. Vor allem tut sich dabei die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hervor. 30 Wirtschaftsexperten haben die Ampel-Koalitionäre dazu gedrängt, den Nachholfaktor wieder einzuführen. Unter ihnen die Crème de la Crème der deutschen Ökonomen: unter anderem der Wirtschaftsweise Volker Wieland, IW-Chef Michael Hüther, IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths und Max-Planck-Forscher Axel Börsch-Supan.

    Das Märchen als Mantra

    Sie schwafeln von Generationengerechtigkeit und fordern drastische Maßnahmen: Länger arbeiten und weniger Rente und so gut wie kein Journalist hakt mal kritisch nach. Stattdessen wird die Mär von der steuerfinanzierten Rente gleich einem Mantra nachgeplappert, obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen und ohne großen Aufwand zu recherchieren sind.

    2019 wurden 109 Milliarden Euro für sogenannte versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entwendet. Der Gesetzgeber beschließt diese Leistungen, die der Sozialversicherungsträger zu zahlen hat, für die aber niemand Beiträge entrichtet, zum Beispiel  für die Mütterrente (14 Mrd.), Rente mit 63 (12 Mrd.), West-Ost-Transfer (30 Mrd.), Fremdrentengesetz (6 Mrd.) usw. Der Bundeszuschuss betrug 2019 aber nur 72 Milliarden, das entspricht einer Deckungslücke von 37 Mrd. Euro. Seit 1957 summiert sich die Differenz zwischen den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und dem Bundeszuschuss auf 870 Milliarden. Das ist mehr als genug, um heutigen und künftigen Rentnern eine anständige Altersversorgung zu ermöglichen.

    Nicht viel besser sieht es in der Krankenversicherung aus. Auch hier müssen gesetzlich Versicherte versicherungsfremde Leistungen schultern, für die der Bund nur unzureichend Geld zur Verfügung stellt. Ausbaden dürfen es die Versicherten. Und jene, die über Direktversicherungen für ihr Alter vorgesorgt haben und durch doppelte Krankenkassenbeiträge ihrer Ersparnisse beraubt werden. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der GKV, monierte in einem Interview erst jüngst wieder die Unterdeckung von rund 10 Mrd. für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern und forderte – wie es eigentlich im Koalitionsvertrag steht  –  dass diese Kosten vom Bund zu tragen seien. Also von allen Steuerzahlern und nicht ausschließlich von den gesetzlich Versicherten.

    Denn was in dieser ganzen unsäglichen Debatte um steuerfinanzierte Renten oder Bundeszuschüsse an die Sozialkassen immer gerne unterschlagen wird:

    Alle sollen zahlen 

    Als Erwerbstätige entrichten sie brav ihre Beiträge an die Rentenversicherung, schultern damit die durch den Bund unzureichend finanzierten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, müssen hilflos zusehen, wie ihre Renten dahinschmelzen und sich schließlich von gut versorgten Professoren und Politikern vorhalten lassen, sie müssten länger arbeiten oder Kürzungen ihrer Altersbezüge hinnehmen.

    Blödsinn! Würden versicherungsfremde Leistungen als gesamtgesellschaftliche Ausgaben vom Bund finanziert, könnten laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 im Bereich der Rentenversicherung die Beitragssätze um 4,2 bis 2,2 Beitragspunkte, in der gesetzlichen Krankenversicherung um 2,2 Beitragspunkte und bei der Bundesagentur für Arbeit um 0,3 Beitragspunkte, also um insgesamt 6,7 bis 4,7 Beitragspunkte gesenkt werden. Das würde eine erhebliche Entlastung der Erwerbstätigen und auch der Arbeitgeber bedeuten.

    Weg mit Zweiklassensystem

    Wie selbstverständlich mussten die Rentner in diesem Jahr die bittere Corona-Pille schlucken und eine Nullrunde hinnehmen. Unseren Staatsdienern dagegen wird ein Aufschlag von 1,4 Prozent gegönnt. Übrigens finanziert durch Steuergelder – auch die der gesetzlich Versicherten – ohne dass die im Alter bestens versorgten Pensionäre nur einen Cent zu ihrer Altersversorgung beigetragen hätten.

    Generationengerechtigkeit

    Höchste Zeit also, die Lufthoheit in puncto Rente nicht Lobbyisten wie Raffelhüschen, Rürup oder Börsch-Supan zu überlassen. Dagegen halten in allen Kanälen ist das Gebot der Stunde. Am 26. September war Bundestagswahl. Ein „Weiter so“ bei Rente und Krankenversicherung darf es nicht geben. Aber anders als sich das die Herren „Experten“ vorstellen. Es ist höchste Zeit für ein Ende des Zweiklassensystems  – das wäre dann mal echte Generationengerechtigkeit.

    Bild: iStock whitemay

  • Niemand weint Merkel eine Träne nach

    Niemand weint Merkel eine Träne nach

    Doppelverbeitragungsopfer werden für Merkel keine rote Rosen regnen lassen, denn die scheidende Bundeskanzlerin ließ Altersvorsorger im Regen stehen.

    Von Michael Rahnefeld

    Am 2. Dezember 2021 verabschiedet die Bundeswehr Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die hat sich für den Großen Zapfenstreich das Stück „Für mich soll’s rote Rosen regnen“ von Hildegard Knef ausdrücklich gewünscht. Ebenso wie einen zweiten Titel aus DDR-Zeiten, der von der etwas schrägen Nina Hagen stammt. „Du hast den Farbfilm vergessen, mein Michael“, trällerte die „Godmother of Punk“ Mitte der 70er-Jahre und erreichte damit wohl auch die Seele der scheidenden Kanzlerin.

    Keine Rote Rosen für Merkel

    Doppelverbeitragungsopfer, die im Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) zusammengeschlossen sind, werden für Merkel allerdings keine roten Rosen regnen lassen, auch wenn der frühere Stern-Journalist Hans-Ulrich Jörges am Donnerstag, 2. Dezember, in einem SWR1-Interview bemerkte, dass es Merkel in ihrer Amtszeit schon hin und wieder getroffen habe, wenn ihre Leistungen nicht gebührend gewürdigt wurden. Die DVGler setzen da eher auf den Nina Hagen-Hit, allerdings etwas umgetextet auf: „Du hast die DVGler vergessen, Angela.“ Denn es war nicht zuletzt die Bundeskanzlerin, deren Veto ein Ende des unsäglichen Betrugs an den Menschen, die fürs Alter vorgesorgt haben, verhinderte.

    Basta-Politik der Kanzlerin

    Zur Erinnerung: Gegen den Willen der CDU-Führung beschlossen die Delegierten auf dem CDU-Parteitag in Hamburg im Dezember 2018 mit großer Mehrheit, dass die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen zur Altersvorsorge abgeschafft werden solle. Es existierte sogar eine Referentenentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn. Die Doppelverbeitragungsopfer sahen das damals schon als großen Erfolg für ihre Sache. Allein die Kanzlerin blockierte und ließ die Rentner damit bis heute im Regen stehen.

    merkel
    Merkel bügelt alle ab, auch ihren Gesundheitsminister Jens Spahn

    Steht Scholz zu seinem Wort?

    Jetzt wird Olaf Scholz bald die Regentschaft als Kanzler übernehmen, und da wird sich zeigen, wie er zu seinem Wort steht. Ausreden dahingehend, dass eine Mehrheit in der Koalition nicht für eine Änderung beziehungsweise Abschaffung dieses Sozialbetrugs zu finden sei, kann es jetzt nicht mehr geben. Denn auch die Liberalen, die sich zunächst hinter die Doppelverbeitragungsopfer und Direktversicherungsgeschädigten gestellt hatten, später dann allerdings umgeschwenkt waren, um jetzt wieder hinter den DVG-Forderungen zu stehen, haben eine Änderung versprochen. Das wurde beispielsweise im August beim DVG-Symposium im Hambacher Schloss und bei der DVG-Demo im November vor dem Brandenburger Tor in Berlin deutlich.

    Ist die FDP umgekippt?

    DVG-Mitglied Silver Vogel erinnert an diese Entwicklung und hat deshalb jetzt dem FDP-Parteichef und designierten Finanzminister einen Brief geschrieben. Auch mit Bezug auf die Koalitionsverhandlungen der vergangenen Wochen.

    Zitat:

    „Sehr geehrter Herr Lindner,

    im Koalitionsvertrag sind bezüglich der Abschaffung der Doppelverbeitragung alle guten Vorsätze verloren gegangen. Mir ist aus dem Jahre 2003 bekannt, dass die FDP bei der Abstimmung im Bundestag vorbildlich gegen das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) gestimmt hat. Die damals noch vorhandene Überzeugung der FDP fand in der Regierungsbeteiligung von 2005 bis 2013 ein jähes Ende und wendete sich ins Gegenteil. Die Fortführung dieses perfiden Gesetzes war nun auch im Sinne der FDP. Die Milliardenbeträge wurden ja nicht vom eigenen Klientel eingezogen. Dann verschwand die FDP bis auf weiteres im hohen Hause.

    Nun kamen Sie, Herr Lindner. Mit klaren liberalen Vorstellungen machten Sie die Partei wieder attraktiv. Wählerwirksam wurde im Wahlprogramm 2021 die Abschaffung der Doppelverbeitragung als Ziel angekündigt. Im jetzigen Koalitionsvertrag der Ampel aber wurde es nicht einmal erwähnt.

    Sind das die ersten Anzeichen einer neuen Schwächephase der FDP, nur um mitregieren zu dürfen? Haben Sie den über sechs Millionen Betroffenen mit Ihrem liberalen Gedankengut von einer eigenverantwortlichen Lebensweise und privaten Altersvorsorge nur etwas vorgespielt? Finden Sie es gut, Herr Lindner, dass Familienväter und Mütter, die ihre Altersvorsorge jahrzehntelang vom Lebensstandard abgetrotzt haben, im Nachhinein durch doppelte Beiträge bestraft werden? Ist es für Sie in Ordnung, dass abgeschlossene Verträge vom Staat per Gesetz umgewidmet und rückwirkend im Ergebnis bis zur Unkenntlichkeit verschlechtert werden?

    Der ab 2020 geltende Freibetrag ist eine lächerliche Lieferung. Darin zeigt sich eine breite politische Respektlosigkeit gegenüber den Betroffenen. Ein Parteivorsitzender Ihres Formats muss sich seines Handelns bewusst sein und die soziale Sprengkraft in dieser Sache erkennen.

    Mit freundlichem Gruß aus dem Stammland der FDP

    Silver Ottmar Vogel“

    Zitat Ende. Wir sind nun gespannt, ob und welche Antwort unser Mitglied aus der FDP-Zentrale bekommt. Derweil soll und darf die Bundeswehr der scheidenden Kanzlerin ordentlich den Marsch blasen.

  • Sattes Minus mit Direktversicherungen

    Sattes Minus mit Direktversicherungen

    Wie eine aktuelle Umfrage des DVG bei Altersvorsorgern ergab, verlieren viele durch den staatlichen Zugriff in Form überbordender Sozialabgaben teilweise 20.000 Euro und mehr ihrer Altersvorsorge.

    Wie die jüngste Umfrage des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten bei 1014 Teilnehmern ergab, verlieren viele mit einer Betriebsrente, einer Direktversicherung oder einer anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge bis zu 20.000 Euro und mehr.

    Sattes Minus

    Von den Teilnehmer erlitten durch Voll- und Doppelverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge einen Verlust

    • 10,8 Prozent von maximal 5.000 Euro,
    • 30,1 Prozent von maximal 10.000 Euro,
    • 35,9 Prozent von maximal 20.000 Euro und
    • 23,2 Prozent von mehr als 20.000 Euro.

    Da die Direktzusage die beliebteste Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist, verwundert es nicht, dass unter den Befragten mit 51,7 Prozent die meisten eine Direktversicherung haben, gefolgt von 42,9 Prozent mit einer Betriebsrente plus Direktversicherung und 5,4 Prozent nur mit Betriebsrente, sprich Direktzusage.

    Abschaffung der Abzocke?

    Gefragt wurden Altersvorsorger vom DVG auch, ob sie in punkto Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen „mehr Vertrauen und Hoffnungen in die designierte Regierungskoalition haben“. Das Ergebnis fiel eindeutig aus:

    • 34,4 Prozent antworteten mit „ja“, die Koalitionäre hätten im Wahlkampf zugesagt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen;
    • 34,9 Prozent sind „gespannt“, haben „aber nicht so viel Hoffnung“;
    • 27,2 Prozent fänden es schön, wenn sich etwas ändern würde, „glauben aber nicht daran“ und
    • 3,5 Prozent können das nicht einschätzen.

    Der DVG hat im Laufe dieses Jahre mit zahlreichen Aktion, darunter die Demo zum 1. Mai in Erfurt, das DVG-Symposium im August im Hambacher Schloss und die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 10. November auf sich und seine Forderungen aufmerksam gemacht. Mit 62,1 Prozent meint die Mehrheit der Befragten, dass diese Aktionen dem DVG „Rückenwind für seine Forderungen“ gegeben hat.

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    Vertrauensverlust droht

    Obwohl die SPD in ihrem Wahlprogramm explizit für die Abschaffung der Voll- und Doppelverbeitragung betrieblicher Altersvorsorge eintritt, ist davon im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen. Vom DVG Befragte haben deswegen „das Vertrauen in die Politik verloren“, wie es ein Teilnehmer ausdrückt. Es werde vor der Wahl viel versprochen und nach der Wahl nichts gehalten. „Sollte die neue Regierung keine deutliche Verbesserung des bestehenden Status vornehmen, werden noch mehr Bürger Parteien des äußeren politischen Spektrums wählen“, meint ein anderer. Ein Dritter sieht die betriebliche Altersvorsorge insgesamt in Gefahr, wenn die  Doppelverbeitragung nichts abgeschafft wird. „Jüngeren werden daraus ihre Lehren ziehen und sich neuen Angeboten verweigern – und eben nicht vorsorgen“, so dieser Befragte. Ein anderer Befragter antwortet, sein „Vertrauen in die Vertragstreue der Politik ist nachhaltig erschüttert“ – die laufenden Zahlungen erinnern ihn jeden Monat an diesen Vertragsbruch.

    Eines dürfte aus den Antworten herauszulesen sein – wenn die Voll- und Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherung nicht abgeschafft werden sollte, ist das ein herber Rückschlag für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland und ein Verlust des Vertrauens in die Rente insgesamt.

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