Category: Allgemein

  • DVG-Info-Veranstaltung in Fürth

    DVG-Info-Veranstaltung in Fürth

     

    Für die Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen gibt es am Freitag, 03.11.2023 eine DVG-Infoveranstaltung.

    Organisator mit der DVG e.V.- Regionalgruppe Franken unter der Federführung von  Frank Müller. Schauplatz ist die Gaststätte „Auf der Tulpe“ in 90768 Fürth Burgfarrnbach, Tulpenweg 60

     

    DVG RG-Franken-Vorsitzender Frank Müller schreibt:

    „Liebe DVG Mitglieder und Interessenten,

    der FrankenStammtisch der Direktversicherungsgeschädigte eV (Bundesweit ca. 3600 Mitglieder) möchte Sie zur Informationsveranstaltung

    Doppelte und dreifacher Verbeitragung von „Betriebsrenten / Direktversicherungsauszahlungen durch Krankenkassenbeiträge“

    in die Gaststätte „Auf der Tulpe“ in 90768 Fürth Burgfarrnbach, Tulpenweg 60 am

    Freitag, 03.11.2023 um 17:00 einladen.

    Beginn der Information ca. 18.00 Uhr.

    Hier besteht die Gelegenheit, die Sichtweise der Politik und die aktuelle Entwicklung sowie die Stimmung der Betroffenen kennenzulernen.
    http://www.aufdertulpe.de

    Vorher ist entsprechende Zeit eingeplant, um sich kennenzulernen und das kulinarische fränkische Essen zu genießen.

    Bitte beachten Sie den Artikel in den Fürther/Nürnberger Nachrichten am 28.10.2023 und allen angeschlossenen Redaktionen im Wirtschaftsteil der Nürnberger Nachrichten, den wir hoffentlich nach der Veröffentlichung – mit Erlaubnis der Nürnberger Nachrichten – verteilen können.

     

    Direktversicherungsgeschädigte e.V., Ansprechpartner:

    Frank Müller, Hintere Straße 103, 90768 Fürth
    Tel. 0911 755056, Mail: rg-franken@dvg-ev.email
    www.dvg-eV.org

    Wir bitten um kurze Vorinformation und Anmeldung bis zum 01.11.2023, 12.00 Uhr, damit für die entsprechende Teilnehmeranzahl Plätze reserviert werden können.

    Mit freundlichem Gruß

    Frank Müller
    Mitglied im Direktversicherungsgeschädigte eV
    Leiter Stammtisch Franken
    Hintere Straße 103
    90768 Fürth”

     

    Text: Frank Müller

    Foto: privat

  • Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 3

    Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 3

    In loser Reihenfolge zum handfesten Skandal der Doppel- und Mehrfachverbeitragung legen wir erneut Beispiele aus der Praxis vor. Manchmal sind sie richtiggehend erschütternd, findet der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Die Politik findet das bislang nicht. Hier eine Zusendung einer Geschädigten, die aus Furcht vor Repressalien – bezüglich Krankenkassen – verständlicherweise anonym bleiben will.

    Eine alleinstehende Rentnerin mit einer Rente von unter 1000 € und einem Wohngeldanspruch schreibt uns aktuell:

    „Die Auszahlung der Direktversicherung meines 2019 verstorbenen Mannes wird an mich als Ehefrau und Erbin ausgeführt. Die Abgaben an die Gesetzliche Krankenversicherung (GK) – die Doppelverbeitragung – mussten aber ab jetzt von mir bezahlt werden. Leider konnte ich dann die Zwangsabgaben nicht mehr leisten.

    2020 kam es zu einer erfolglosen Vollstreckung. Seither erreichen mich immer wieder Zahlungsaufforderungen mit immensen Säumniszuschlägen. Ich hatte danach Widerspruch eingelegt, dem nicht stattgegeben wurde.

    Diesen Sommer (2023) notierte sich ein Vollstreckungsbeamter erneut alle wichtigen Daten. Dann kam es, dass eine Eintragungsbekanntmachung ins Grundbuch gemacht wurde, so dass die GK (wie gesagt, die Gesetzliche Krankenkasse) nun der neue Eigentümer meines Hauses samt Grundstück inclusive einer Zwangssicherungshypothek sei!

    Das muss man sich mal vorstellen.

    Nun kam eine weitere Zahlungserinnerung der GK, dass ich bis diesen Monat beim Hauptzollamt den Gesamtbetrag inklusive Säumniszuschlägen zu zahlen hätte. Sollte ich dieser Aufforderung bis Mitte kommenden Monats (November 2023) nicht nachkommen, werde ich zur Eidesstattlichen Versicherung und Abgabe der Vermögensauskunft ins Hauptzollamt geladen.

    Wieso darf das Zollamt dies tun? Ich fürchte mich, dass unser lang erspartes kleines Häuslein gepfändet wird, nur weil ich die GK-Beiträge, die ja schon einmal entrichtet wurden, für die Auszahlung einer Direktversicherung zu zahlen sind, deren eigentlicher Besitzer schon längst tot ist. Er braucht ja keine Krankenversicherung mehr, oder?

    Übrigens: aufgrund meiner finanziellen Lage wurde ich Jahre lang mit einer Leistungsverweigerung der GK bestraft. Erst seit diesem Jahr darf ich meine Krankenkarte benutzen, da eine Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches festgestellt wurde. Ich hatte jahrelang Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt.

    2021 wurde ich von der GK auch noch angefragt, ob ich meinen Widerspruch zurücknehmen würde, da die privaten Beitragszahlungen bereits in Abzug gebracht worden wären. Ich frage mich, welches Recht hat dieser Widerspruchsausschuss, um über meine zukünftige Lebenssituation zu urteilen? Habe ich etwa ein Verbrechen begangen? Wieso wurden meine Argumente nicht anerkannt? Vor dem Hintergrund etwa des Unrechtsgesetzes der Doppelverbeitragung, da ist doch bestimmt noch etwas von einer armen Rentnerin zu holen.

    Alle Beteiligten an diesem Unrecht – ob Politik, Behörden und die Gesetzliche, nochmals: die gesetzliche Krankenversicherung – sollten sich in Grund und Boden schämen. Ich fordere für mich und alle Geschädigten eine sofortige Abschaffung dieses Gesetzes.“

    Name und Daten der Verfasserin dieses Briefes/Kommentar sind der Radaktion bekannt, werden aber aufgrund ihres laufenden Verfahrens mit den Behörden und deshalb aufgrund des Quellenschutzes nicht genannt. Der dargestellte Sachverhalt verhält sich aber genauso wie oben beschrieben.

     

    Redaktion: Thomas Kießling

    Foto: Pixabay

     

  • Lindner und Heil im Gleichschritt zur Rentenreform?

    Lindner und Heil im Gleichschritt zur Rentenreform?

     

    Eigentlich wollten sie es schon in der Sommerpause vorlegen, doch offenbar ist das Datum doch stark hinten gerückt. Frage: Bis in die Rente hinein? Nein, wohl nicht, aber wenn zwei Ministerien gemeinsame Sache machen wollen, dann dauert es für gewöhnlich länger: es geht um die Gesetzliche Rente. 

    Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus, aber womöglich landen sie wieder als Papiertiger, denn offenbar wird die Party wieder einmal ohne Beamte, Politiker und Selbständige gefeiert: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner (FDP) wollen die Rente reformieren und das Rentenniveau von 48 Prozent sichern und den Anstieg des Beitragssatzes bremsen.

    Ein Gesetzentwurf für die Rentenreform soll schon vorliegen, aber verdächtigerweise hat man seit Ankündigung Anfang/Mitte Juli dieses Jahres nicht mehr viel davon gehört. Vielleicht will man ja noch die Landtagswahlen in Hessen und Bayern abwarten?

    Nach Angaben einer Sprecherin des Finanzministeriums (Quelle: dpa, Rheinische Post, FAZ) soll mit dem sogenannten zweiten Rentenpaket insbesondere „die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent dauerhaft” gesichert werden, um die gesetzliche Rente „auch für die heute junge Generation verlässlich zu gestalten“. Zugleich werde mit dem „Aufbau eines ergänzenden Generationenkapitals“ (Stichwort Kapitalrente) die langfristige Beitragssatzentwicklung stabilisiert.

    Ziel ist es demnach, mit den Erträgen der Kapitalrente „ab Mitte der 2030er Jahre einen substanziellen Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten“. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, das Mindestrentenniveau dauerhaft auf dem derzeitigen Stand von 48 Prozent zu sichern. Den Regierungsplänen zufolge soll die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau, die bis 2025 ein Niveau von 48 Prozent absichert, verlängert werden. Die zweite Haltelinie, mit der verhindert werden soll, dass der Beitragssatz über 20 Prozent steigt, soll dagegen nach 2025 nicht fortgeführt werden.

    Union: Ampel gibt Generationengerechtigkeit auf

    Scharfe Kritik an den Plänen von Heil und Lindner äußert die Union. Als einen Grund dafür nannte sie den demografischen Wandel. Dadurch werde das Rentensystem „massiv unter Druck“ geraten. So würden in einigen Jahren „erhebliche Beitragssatzsteigerungen auf die Beitragszahler zukommen“.

    Ziel der Rentenpolitik sei es bislang gewesen, für eine gerechte Verteilung der Finanzierungslasten zwischen der Generation der Erwerbstätigen und der der Rentner zu sorgen. Diese Balance gebe die Ampel nun auf. Die Regierung verspreche zwar höhere Renten, sorge aber gleichzeitig „nicht für eine ausreichende und tragfähige Gegenfinanzierung“, kritisierte die Union.

    Zehn Milliarden Schulden für die Aktienrente

    Der von der Ampel geplante Kapitalstock in Höhe von zehn Milliarden Euro reicht der Union zufolge „vorne und hinten nicht aus“. Statt der zehn Milliarden Euro bräuchte es mindestens 300 Milliarden Euro Kapitalstock, hieß es.

    Dieses Jahr stellt der Bund zehn Milliarden Euro für den Kapitalstock des Fonds zur Finanzierung einer geplanten Aktienrente zu Verfügung – finanziert über Schulden. Die Aktienrente solle zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen, die der Staat derzeit mit immer höheren Milliardenbeträgen bezuschusst.

    Die Fonds-Mittel soll den Regierungsplänen zufolge eine öffentlich-rechtliche Stiftung verwalten und möglichst gewinnbringend anlegen. Viele Details des Projekts sind allerdings noch unklar. Der Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung wird unter anderem von Sozialverbänden kritisch gesehen.

    Klassische Vorschläge kommen auch von der INSM, der Metall-Arbeitgeber nahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft in Berlin. Sie fordert beispielsweise, das „Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln“. Außerdem solle der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor reformiert werden. Seine Gewichtung sollte von derzeit 0,25 auf 0,33 angehoben werden. Das würde bewirken, dass die Rentner künftig ein Drittel der demografischen Belastung tragen müssten. Derzeit bezahlen Rentner ein Viertel, Beitragszahler drei Viertel des Nachhaltigkeitsfaktors.

    Hier weitere Details, die wir an dieser Stelle nur aufzeigen, aber nicht bewerten wollen:

    www.insm.de/insm/publikationen/insm-positionen/rente?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=rente&gclid=CjwKCAjw6p-oBhAYEiwAgg2PgjXQNeJHY90tjjUYw-rT7GvBprc1hidTm09gHvenI80785fZS4D3QhoCYyIQAvD_BwE

    Text: Thomas Kießling                      Foto-Quelle: web.de (mit freundlicher Genehmigung)

  • Kolumne im Stern – Raubzug durch die Rente

    Kolumne im Stern – Raubzug durch die Rente

     

    Wir waren schon einmal prominenter in den Medien. Darauf verweist die DVG-Regionalgruppe Pfalz, Raum KA/RA und Saarland. Damals schrieb Hans-Ulrich Jörges in seiner Kolumne im Magazin Stern am 17. Juli 2017: „Raubzug durch die Rente“ in Beziehung auf die Doppelverbeitragung.

    Doch was den Verein DVG-Direktversicherungsgeschädigte e.V. im Namen von Millionen von Betroffenen immer noch umtreibt, ist für die Medien offenbar nicht mehr wichtig, obwohl deren Zuschauerzahl bei Rentner hoch ist, auf der anderen Seite die Relevanz Zeitungen, Zeitschriften und Öffentlich-Rechtlichen. Rundfunkanstalten im Zeitalter der Sozialen Medien immer weiter sinkt. „Die Massenmedien müssten eigentlich die Renten-Debatte und deren Ungerechtigkeiten im Umfeld (ob im direkten oder weiteren) weiterhin stark im Blick haben“, sagen Medien-Experten unisono. Der DVG versorgt die Medien kontinuierlich mit Informationen. Da kann sich niemand beschweren, dass er keine Infos zu einer gerechten Rente hat.

    Hier der Link und das Jpg zur Stern-Kolumne im Juli 2017

    https://m.facebook.com/groups/2645735758773105/permalink/7567766493236649/

    Text und Redaktion: Thomas Kießling

  • Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 2

    Was sind eigentlich die Resultate dieser Doppelverbeitragung? Teil 2

     

    In loser Reihenfolge zum handfesten Skandal der Doppel- und Mehrfachverbeitragung legen wir erneut Beispiele aus der Praxis vor. Manchmal sind sie richtiggehend erschütternd, findet der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. Die Politik findet das nicht.

     

    Die Beispiele hat uns Rudi Birkmeyer aus der Pfalz zugetragen, den wir hier als Kommentar zitieren:

    „Da einige Leute der Meinung waren, der u. a. Sachverhalt (Hausverkauf wegen Mietnomaden, Beispiel unseres 1. Teils) kann nicht stimmen, hier nochmals zur Info, was noch alles nicht stimmt, in unserem Land!

    Die Perversitäten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) und andere Problemfälle

    Hier einige Beispiele, der durch den staatlichen Betrug (rückwirkende Gesetzesänderung), eine dreifache Abzocke, durch die maroden Krankenkassen, bei selbstfinanzierten Direktlebensversicherungen ermöglichte! Diese Versicherungen wurden, ohne die Beachtung des Vertrauensschutzes und dem Grundsatz einer Gleichbehandlung, rückwirkend, mit Hilfe eines „schwammigen Gesetzes“ – GMG genannt – durch die Kassen, zu einer „Betrieblichen Altersversorgung“ umgewandelt.

     

    Hier die Fallbeispiele

    Einer klugen Frau war klar, weil sie Kinder großzog, dass sie nur mit einer geringen Rente in diesem reichen Land zu rechnen hatte. Deshalb setzte sie auf die staatliche, steuergeförderte Direktversicherung. Sie schloss drei selbstfinanzierte Direkt–LEBENS–Versicherungen ab. Unter Verzicht vieler Annehmlichkeiten sollt so aus eigenen Mitteln eine private Altersvorsorge angespart werden. Die letzte Versicherung wurde 2002, also 2 Jahre vor Inkrafttreten des GMG (2004), abgeschlossen.

    Nachdem nun die dritte Versicherung ausbezahlt wurde, kommt nun die Rentnerin leider über die Freibetragsgrenze von ca. 148,00 Euro (seit 2023: 169,75 Euro). Nun schlägt die Krankenkasse freudenstrahlend und brutal zu, und holt sich über 18% der gesamten Kapitalsumme, wobei sie in der Ansparphase schon einmal, auf die Einzahlungssummen, Beiträge kassiert hat! Somit kassiert die Kasse – über 25% – von der eingebrachten Kapitalsumme und nochmal über 18% von der „Rendite“ der Versicherungen. Und bitte nicht vergessen – diese Abzocke – trifft nur die gesetzlich Versicherten!!! Die „Privaten“ (viele Beamte und Politiker) sind außen vor.

     

    Fallbeispiel 2

    Wenn Tote in einem Land, nochmals Krankenkassenbeiträge zahlen müssen – wie krank muss dann dieser Staat sein?
    Vor kurzem hat mich eine Mutter angerufen, ihr geschiedener Mann ist im Januar verstorben, nun wird der Sohn abgezockt und darf – Krankenkassenbeiträge für den Verstorbenen (10 Jahre lang) aus dessen Direktversicherung (DV) bezahlen. Für eine Summe die schon einmal verbeitragt wurde! Natürlich zusätzlich auch noch den „Arbeitgeberanteil, also über 18%! Nur befindet sich der arme Hinterbliebene noch in der Ausbildung (Studium) – für welchen Arbeitgeber übernimmt er nun den Kassenanteil?

    Wie abartig dieser hiergeschilderte Fall ist, zeigt folgender, eigentlich unmögliche Tatbestand: Wäre der Vater des Studenten nur 3 Monate später gestorben, nach dem Erreichen des Rentenalters und erfolgter Auszahlung der DV-Summe, hätte der junge Halbwaise, ca.16.000 Euro mehr für die Finanzierung seiner Ausbildung! So bekommt nun diesen Betrag, völlig zu Unrecht, irgendeine Krankenkasse! Da anscheinend der junge Mann nicht schon genug mit dem Tod des Vaters belastet ist, darf er sich – als kleine staatliche Zugabe – nun auch noch, mit den skrupellosen abzockenden Krankenkassen, auseinandersetzen!

    In diesem Zusammenhang erscheinen manch Werbesprüche von Krankenkassen und Versicherungen in einem ganz neuen Licht: z.B. die „AOK – die Gesundheitskasse“ oder die Allianz – Eine Allianz fürs Leben.

     

    Fallbeispiel 3

    Eine geschiedene Frau muss für ihren früheren Ehemann „Versorgungsausgleich“ zahlen. Ihr Mann hatte ebenfalls eine Direktversicherung abgeschlossen. Sie muss nun, aus der Versicherung des früheren Ehemannes, Krankenkassenbeiträge an die Versicherungshaie abdrücken – natürlich 10 Jahre lang. Ihr bisheriger Ehemann lacht sich ins „Fäustchen“ – er zahlt als Privatversicherter keinen Euro Beitrag aus der DV!

     

    Fallbeispiel 4

    Ein anderer Betroffener hat mir berichtet, dass er vor einigen Jahren, eine Interessengemeinschaft für die Betroffenen eines großen Konzerns in unserer Region gründen wollte, um gegen das Unrecht anzugehen, und diesbezüglich die Geschäftsleitung angeschrieben! Er bekam Antwort aus der Rechtsabteilung mit der strikten Anweisung: „Keine Aktionen zu der DV-Thematik im Zusammenhang mit dem Konzernnamen.“ Wohl eigentlich mehr als verständlich, denn die werkseigenen BKK‘s der Konzerne kassieren ja kräftig bei diesem staatlichen Betrug mit!“

     

    Die Fallbeispiele hat Rudi Birkmeyer alle schon auf Facebook veröffentlicht.

    www.facebook.com/groups/2645735758773105

     

    Kommentar: Rudi Birkmeyer

    Foto: Pixabay

    Redaktion: Thomas Kießling

     

     

  • Parteien pochen auf Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Parteien pochen auf Abschaffung der Doppelverbeitragung

    Ein Rückblick auf die DVG-Kundgebung Anfang September 2023 lohnt sich: die anwesenden Parteivertreter wollen sich nochmals vehement gegen die Doppelverbeitragung einsetzen. Der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten unterstützt diesen Einsatz. 

    Eine Partei hatte jüngst über ihre Bundestagsfraktion 10 Prozent Rentenerhöhung avisiert, vor allem vor dem Hintergrund, dass Beamte in diesem Sommer ja eine Inflationsausgleichspauschale bekamen – zum anderen postulieren z.B. die Freien Wähler, wie der hessische Landesvorsitzende Engin Eroglu, auf der Kundgebung des DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. am 1. September 2023 in Wiesbaden, dass sie sich auch sehr stark für die Rentnerinnen und Rentner einsetzen werden und im konkreten Fall auch auf die „Abschaffung der Doppelverbeitragung“ pochen.

    Wörtlich sagte Engin Eroglu auf dieser DVG-Veranstaltung: „Ihr Problem zeigt eine der größten Krisen in der Geschichte der Bundesrepublik auf, die einer Vertrauenskrise in die Politik und in die Regierenden – das hätte nie und nimmer geschehen dürfen, denn so kann man mit Bürgerinnen und Bürger nicht umspringen.“

     

    Info

    Der DVG ist politisch neutral, gibt aber hier auf der Homepage Statements und Forderungen „zu unserem Thema” gerne wieder.

    Text und Foto: Thomas Kießling

     

  • Moin, Herr Bundeskanzler – Ingrid Wulff konnte ihn treffen

    Moin, Herr Bundeskanzler – Ingrid Wulff konnte ihn treffen

    Die Bundesregierung war in Hamburg zu Gast, um den Tag der Deutschen Einheit zu feiern. Bundeskanzler Scholz machte den Auftakt und sprach 90 Minuten mit Bürgerinnen und Bürgern – und mit dabei auch Ingrid Wulff, Vorstandsmitglied im DVG – Verein für Direktversicherungsgeschädigte e.V.

    „Ich habe das große Los gezogen und konnte am Bürgergespräch mit Olaf Scholz in der Handelskammer Hamburg teilnehmen“, so Ingrid Wulff leicht im Scherz. Eine Frage durfte sie nicht stellen, nur schriftlich einreichen. Natürlich hätte sie vor Publikum gefragt, ob der Kanzler zu seinem gegebenen Versprechen vom 25. März 2023 im Bundestag weiterhin steht. Damals sagte er, dass er das Problem mit der Doppelverbeitragung „lösen werde“ – „noch in dieser Legislaturperiode“, ergänzte Scholz. Dann warten wir mal auf die schriftliche Beantwortung von Ingrids Frage. In diesem Brief aus dem Kanzleramt müsste ja die Lösung des Problems drinstehen.

    Es war das zehnte KanzlerGESPRÄCH seiner Art. Ziel des Kanzlers sei es, alle 16 Bundesländer mit diesem Format zu besuchen.

    Mehr zum Hamburger Gespräch:

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzlergespraech-hamburg-2225800

    Text: Thomas Kießling                                 Fotos: Bundesregierung (mit freundlicher Genehmigung)

  • Niedrigerer Rentenfaktor – Tausende Euro weniger Rente? Wer jetzt widersprechen kann

    Niedrigerer Rentenfaktor – Tausende Euro weniger Rente? Wer jetzt widersprechen kann

    Viele Rentenversicherer haben Anfang 2023 den sogenannten Rentenfaktor gesenkt. Nun ist ein Urteil zugunsten der Versicherten rechtskräftig. Das berichtet das Nachrichtenportal von t-online, das wir an dieser Stelle zitieren dürfen – unten stehend auch der entsprechende Link dazu.

    „Wer privat fürs Alter vorsorgt, hat womöglich schon davon gehört: Seit einigen Monaten bieten einige Anbieter von privaten Rentenversicherungen einen geringeren Rentenfaktor. Das ist schlecht für Versicherte, denn dieser Faktor bestimmt, wie viel Rente sie später für ihr Erspartes erhalten. Doch für einige Betroffene gibt es Hoffnung.

    Wie der Geldratgeber „Finanztip“ berichtet, ist nun ein Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig, nach dem es in vielen Fällen ungültig ist, wenn ein garantierter Rentenfaktor in bestehenden Verträgen gesenkt wird. Denn das stelle effektiv eine Rentenkürzung dar (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22).

    Beispiel: Wer bis zum Ende der Laufzeit 100.000 Euro angespart hat, bekäme bei einem Rentenfaktor von 25 später jeden Monat 250 Euro Rente. Sinkt der Rentenfaktor auf 20, wären es nur noch 200 Euro.

    Denn laut Gericht dürfen Versicherer den Rentenfaktor nicht einseitig senken und als einzigen Grund die dafür niedrigen Zinsen nennen. So hatte es etwa der Versicherer Zurich getan und den Rentenfaktor um 25 Prozent gedrückt. Da Zurich das Urteil inzwischen akzeptiert hat, können Versicherte der Herabsetzung des Faktors laut „Finanztip” nun widersprechen.

    Auch wer nicht bei der Zürich rentenversichert ist, kann unter Umständen profitieren. So gehen Sie vor: Haben Sie eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente, eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge, sollten Sie sich den Vertrag und die bisherigen Schreiben des Versicherers genau anschauen. Wurde der Rentenfaktor gesenkt?

    Dann weisen Sie Ihren Anbieter in einem formlosen Schreiben auf das Urteil hin und fordern Sie, dass der ursprüngliche Rentenfaktor aus Ihrem Vertrag wieder gilt. Das formlose Schreiben ist unten im Link enthalten.

    Erhalten Sie bereits eine geringere monatliche Rente, weil der Rentenfaktor niedriger ausfiel, sollten Sie ebenfalls handeln. Verlangen Sie unter Berufung auf das Urteil eine Nachzahlung. Das ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Also auch noch für das Jahr 2020, sofern Sie bis spätestens 31. Dezember 2023 reagieren.

    Verwendete Quellen

    Finanztip-Newsletter vom 29. September 2023

    finanztip.de: „Rentenfaktor: Diese Zahl bestimmt, was Deine Rentenversicherung später wert ist”

    www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/privatevorsorge/rentenversicherung/id_100252670/rente-urteil-zum-rentenfaktor-rechtskraeftig-wer-geld-zurueckbekommen-kann.html

    Foto: Pixabay

    Redaktion: Thomas Kießling

  • Forderung nach 10 Prozent Rentenerhöhung

    Forderung nach 10 Prozent Rentenerhöhung

    Die Forderung nach 10 Prozent Rentenerhöhung steht im Raum. Auch der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigte e.V. hört den Vorstoß mit Interesse.

    Rentnerinnen und Rentner seien aufgrund ihrer durchschnittlich sehr niedrigen Altersrenten mit am stärksten von der Inflation betroffen, stellt die Bundestagsfraktion Die Linke fest. Sie fordert in einem Antrag eine einmalige, außerordentliche und zusätzliche Rentenerhöhung um zehn Prozent zum 1. Januar 2024. Das Rentenniveau müsse wieder auf lebensstandardsichernde 53 Prozent angehoben werden. „Es ist völlig unverständlich, dass Pensionäre mit durchschnittlich deutlich höheren Altersbezügen nun einen Inflationsausgleich erhalten sollen, Rentner aber nicht“, sagt dazu der Rentenexperte der Linken, Matthias W. Birkwald

    „Wir Linken fordern seit Jahren eine Erwerbstätigenversicherung. Dort sollen alle Menschen mit Erwerbseinkommen einzahlen, also auch die Beamtinnen und Beamten, die Selbstständigen, die Freiberuflichen und allen voran die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Schluss mit den Ungleichheiten! Wenn alle Erwerbstätigen in der Rentenversicherung wären, gäbe es auch keine Extrawürste mehr, sondern ordentliche und gute Renten für alle. Unser Nachbarland Österreich macht es vor.

    Also: Gesetzliche Rente stärken und Renten rauf!”, so Birkwald.

    Hintergrund

    Der Linken-Politiker hatte auch am 25. Januar dieses Jahres im Bundestag die Anfrage an Bundeskanzler Scholz gestellt, wann und wie nun der sofortige Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung komme. Auf einen konkreten Termin warten er, und schließlich auch der DVG sowie 6,3 Mio. Direktversicherungsgeschädigter und 6,5 Mio. betroffene Betriebsrentner, bislang vergebens.  Der DVG ist politisch neutral, gibt aber hier auf der Homepage Statements und Forderungen “zu unserem Thema” gerne wieder.

     

    Info:

    https://www.linksfraktion.de/…/renten-sofort-erhoehen…/

    Text: Thomas Kießling            Foto: Screenshot / Animation Phoenix (mit freundlicher Genehmigung)

  • Wie steht es um die Freiheit der Gewaltenteilung in Deutschland?

    Wie steht es um die Freiheit der Gewaltenteilung in Deutschland?

    Ein Kommentar zum Fall “Klaus Fischer / Sozialgericht Augsburg”

    im Beitrag des DVG-Forums vom 20. September 2023.

     

     

     

    Von Reiner Korth, Bundesvorsitzender DVG e.V.

     

    “Deutschland ist so stolz auf den Leitsatz “wir sind ein freies Land” und auf seine gelebte “Demokratie”. Aber, nach dem Schreiben des Sozialgerichts Augsburg stellt sich die Frage: sind wir wirklich noch so gut demokratisch?  Funktioniert die Unabhängigkeit in der Gewaltenteilung noch in Deutschland überall?  Der Fall “Klaus Fischer” aus der Region Augsburg spricht da eine andere Sprache.

     

    Zum besagten Fall: Klaus Fischer fühlt sich zu Unrecht mit zusätzlichen Krankenkassenabgaben belastet. Er legt begründeten Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Der Widerspruch wird abgelehnt. Die “Rechtsmittelbelehrung” lautet: “Klage vor dem Sozialgericht Augsburg innerhalb eines Monats ist möglich.”

     

    Klaus Fischer klagt, und was passiert jetzt? Der Richter schreibt ihm vorab einen Brief, die Klage werde keinen Erfolg haben. Klaus Fischer wird vom Richter angeraten, ohne ihn auch nur persönlich angehört zu haben, die Klage doch zurückzuziehen. Falls nicht, so würde noch zusätzlich ein Ordnungsgeld fällig.

    Eine zurückgezogene Klage, was fast niemand weiß, erscheint natürlich auch nicht in der jährlichen Klagestatistik. Und so kommt es dann, dass der Gesundheitsminister ausführt (so seinerzeit Gesundheitsminister Jens Spahn 2019): “Unsere Statistik gibt das gar nicht her, dass sich so viele Rentner ungerecht behandelt fühlen, so viele Klagen waren im letzten Jahr gar nicht anhängig, so viele Unzufriedene kann es also gar nicht geben!”

    So funktioniert das also: Politiker (die Legislative) machen ein schlechtes Gesetz (wie im Falles des GMG – Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 mit Inkrafttreten zum 01.01.2004), die Betroffenen wollen dagegen klagen, die Klage aber wird vorab zurückgewiesen vom Gericht (Jurisdiktion), der Kläger wird zusätzlich noch eingeschüchtert mit der Androhung eines Ordnungsgeldes. Und dann kommt der Minister und sagt: “Unser Gesetz ist doch gut, es liegen keine Klagen vor.” Da ist doch die Gewaltenteilung ad absurdum geführt, möchte ich das nennen.

    Muss man sich Sorgen machen um die Unabhängigkeit in der Gewaltenteilung? Wie kann eine unabhängige Rechts-Sprechung auf Dauer funktionieren, wenn der oberste Richter Deutschlands, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes vor Jahren selbst zwei Legislaturperioden im Bundestag saß? Dieser Richter soll heute beim BVerfG über Eingaben zu Gesetzen entscheiden, über die er vor 10 Jahren selber noch abgestimmt hat.

    Da stellt sich dann ganz bestimmt die Frage: Sind da noch persönliche Unabhängigkeit und politische Neutralität gewährleistet? Sind die politischen Verbindungen zwischen Legislative und Jurisdiktion inzwischen so stark ausgeprägt, dass der unabhängigen Gewaltenteilung in Deutschland Schaden droht?

    Es ist ein sehr irritierender Zustand, wenn Richter in unserem Land potentielle Kläger unter Androhung von Ordnungsgeldern davon abhalten wollen, ihre Klagerecht auch wahrzunehmen. So gaukelt man den Politikern dann eine heile Welt vor, die real nicht existent ist.”

     

    Ein Kommentar von Reiner Korth, Bundesvorsitzender DVG e.V.

    Foto: Pixabay

     

    Info

    Der Fall von “Klaus Fischer” ist auch im Forum der DVG-Homepage nachzulesen:

    www.dvg-ev.org/forum/

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